Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nun frage ich für einen Freund!
    Dieser hat sich ein S700 bei ebay ersteigert und diesen am 30.12.04 auch bekommen!
    Nur das wichtigste hat gefehlt, die Rechnung, den für zukünftige Updates durch Sonyericsson muss er nur über die Straße gehen ;)!
    Aber der Verkäufer bei ebay hat ihm keine quittung beigelegt, so und nun will dieser ihm eine Quittung ausstellen, dies riecht mir persönlich doch verdammt nach einem gewerblichen Anbieter, der sich versucht der gesetzlichen Gewährleistung zu entgehen, wie kann ein Privatmann eine Quittung ausstellen!?
    Nun, es ist scheissegal, ob die Person versucht der Gewährleistung zu entgehen, fakt ist wir haben in unserer Stadt einen Sonyericsson Servicepartner, der uns updates bieten kann, werden wir Probleme bekommen, wenn der Typ irgendwelche Quittungen ausstellt! Mein Freund hat ihm naiv mitgeteilt, er solle ihm einfach mindestens die Quittung bei Vertragserstellung vom Netzbetreiber mitgeben!
    Wie kann er auf der sicheren Seite sein, um halt den guten Service von Sonyericsson zu bekommen, das wichtigste ist halt der Shop bei uns in der Stadt muss die Quittung akzeptieren, sonst kann man den scheiss auch als Klopapier benutzen!
    Also gibt es irgendetwas zu beachten, dass der Shop bei uns die Quittung akzeptiert, dass teilen wir dem Verkäufer unverzüglich mit, wie gesagt, wir interessieren uns nicht um irgendeine Gewährleistung durch den Verkäufer, sondern wir wollen nur zukünftige updates durch Sonyericsson erhalten!
    EDIT: Und halt den bedingunslosen guten Service durch sonyericsson für ein laut ebay Auktion mit Kaufvertag ausgestattetes Handy vom 10.12.2004!
    gruss mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Nun frage ich für einen Freund!
    Dieser hat sich ein S700 bei ebay ersteigert und diesen am 30.12.04 auch bekommen!
    Nur das wichtigste hat gefehlt, die Rechnung, den für zukünftige Updates durch Sonyericsson muss er nur über die Straße gehen ;)!


    Gefehlt hat sie nur dann, wenn der Verkäufer die Lieferung einer Rechnung im Angebot an deinen Freund versprochen hat. Ein Verbraucher muss keine Rechnung ausstellen und muss auch keine Rechnung vom Erstverkäufer mitliefern, wenn er eine hat, aber nicht will.


    Zitat


    Aber der Verkäufer bei ebay hat ihm keine quittung beigelegt, so und nun will dieser ihm eine Quittung ausstellen, dies riecht mir persönlich doch verdammt nach einem gewerblichen Anbieter, der sich versucht der gesetzlichen Gewährleistung zu entgehen, wie kann ein Privatmann eine Quittung ausstellen!?



    Quittung != Rechnung. Mit einer Quittung bestätigt der Verkäufer bloß, die Leistung des Käufers erhalten zu haben. Mehr nicht! Schau mal in § 368 BGB.
    Jeder kann eine Quittung ausstellen, dazu muss man nicht Händler sein.


    Zitat


    Nun, es ist scheissegal, ob die Person versucht der Gewährleistung zu entgehen, fakt ist wir haben in unserer Stadt einen Sonyericsson Servicepartner, der uns updates bieten kann, werden wir Probleme bekommen, wenn der Typ irgendwelche Quittungen ausstellt! Mein Freund hat ihm naiv mitgeteilt, er solle ihm einfach mindestens die Quittung bei Vertragserstellung vom Netzbetreiber mitgeben!


    Hat er die Gewährleistung in seinem Angebot ausgeschlossen? Wenn nicht, dann muss er auch als Privatmann 24 Monate lang "gewährleisten".


    Und: Wenn du eine Einschätzung zum Status des Händlers haben willst, musst du schon den link zum Angebot hier posten.


    Denn zweiten Satz verstehe ich nicht: Ist das eine Frage mit Ausrufungszeichen oder eine Feststellung?


    Wenn euer Verkäufer das S700 bei einem Netzbetreiber oder bei einem Händler gekauft hat, dann wird er nicht nur eine Quittung, sondern eine Rechnung bekommen haben. Die muss er deinem Freund aber nur unter gewissen Umständen mitliefern, s.o.


    Zitat


    Wie kann er auf der sicheren Seite sein, um halt den guten Service von Sonyericsson zu bekommen, das wichtigste ist halt der Shop bei uns in der Stadt muss die Quittung akzeptieren, sonst kann man den scheiss auch als Klopapier benutzen!
    Also gibt es irgendetwas zu beachten, dass der Shop bei uns die Quittung akzeptiert, dass teilen wir dem Verkäufer unverzüglich mit, wie gesagt, wir interessieren uns nicht um irgendeine Gewährleistung durch den Verkäufer, sondern wir wollen nur zukünftige updates durch Sonyericsson erhalten!


    Mein SE-Partner in München hat ein rauschendes T610 seinerzeit ohne jeden Beleg (Rechnung/Quittung) repariert. Das läuft heute meist anhand der IMEI.
    Wenn ihr OVP etc habt, macht das zusätzlich einen guten Eindruck.


    Zitat


    EDIT: Und halt den bedingunslosen guten Service durch sonyericsson für ein laut ebay Auktion mit Kaufvertag ausgestattetes Handy vom 10.12.2004!


    Was? Kannst du dich micht deutlicher ausdrücken?
    Hat das der Verkäufer so reinegschrieben oder was meinst du damit?


    Was soll ein "mit Kaufvertrag ausgestattetes Handy" sein? Aus VVL?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo Booner,
    hier die Nummer von der Auktion: 6352309582!
    Er meint ja, dass eine Rechnung beiliegt halt von diesem Datum, diesen hat er nicht beigelegt und nun will er selbst eine Rechnung ausstellen, das ist wirklich komisch!
    Mein Freund hat ihn ausfindig gemacht und telefonisch gesprochen unter seinem Namen gibt es laut Auskunft auch ein Shop! Ob es ein handyshop ist weiss ich leider nicht! Dies hat mein Freund halt recherchiert!

    Zitat

    Kaufvertrag vom 10.12.2004. Ich bin kein Händler, die Garantie gilt laut beiliegender Rechnung.


    Hier ein Zitat von der Auktion, der Typ hat es ja selbst geschrieben!
    gruß mayday7
    P.S. Uns geht es halt nur um Softwareupdates durch Sonyericsson, das Gerät weist keine Mängel auf!
    EDIT: Du hast ein rauschendes T610 gehabt, dann muss du die kurz nach der Veröffentlichung durch S/// gekauft haben, mein K700 habe ich auch direkt nach der Veröffentlichung gekauft imho Anfang Juni(oder war es Juli?), da hat der Servicepoint auch nicht nach der Rechnung gefragt, aber die Rechnung vom T610 meiner Schwägerin wollte er sehen ;) , denn dieser könnte durchaus aus der Garantiezeit raus sein! Insofern verwundert es mich nicht, dass dein Servicepoint keine Rechnung sehen wollte!

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Hallo zusammen,


    gibt es bei gewerbsmäßigen ebay Händlern mittlerweile die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten (analog einer Rückgabe)?


    Hintergrund, ich habe heute per Sofort-Kauf eine Nike Sweatshirt erworben. Artikelnummer: 7123167184.


    Das Sweatshirt soll ein Geschenk sein und ich benötige es in der Farbe grau.



    Zwar steht im Angebotstext "...verfügbar in den Farben schwarz, navy und beige" - die Abbildung zeigt neben schwarz, navy und die Farbe Grey Heather (also genau die ich suche).



    Die Farbe beige wird wohl eher die Farbe hier sein, vom Händler selbst liegt mir kein Bild vor.



    Kann ich in der Farbe also nicht gebrauchen.


    Ich weiß, wer lesen kann ist im Vorteil - aber ich habe es gerade erst bemerkt, die Transaktion ist nichtmal zwei Stunden her, kann ich hier vom Kauf zurück treten?


    Oder soll ich evtl. dem Händler anbieten das er auf den Artikel verzichtet und ich die ebay Gebühr übernehme - wie hoch mag die sein?


    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von jd_cort
    Hallo zusammen,


    gibt es bei gewerbsmäßigen ebay Händlern mittlerweile die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten (analog einer Rückgabe)?



    Ja, einem Verbraucher steht bei einem Sofortkauf / bei einem Kauf im Rahmen der Sofortkaufenoption oder bei einem Kauf Rahmen des normalen Auktionsformats von einem Unternehmer ein Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB zu.


    Dieses kann man selbstverständlich auch schon vor Beginn der Widerrufsfrist, also vor Eintreffen der Waren bei einer Warenlieferung ausüben.


    Ein Ersatzanspruch für ebay Gebühren, Stornokosten etc. stehen dem Unternehmer deswegen nicht zu.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Hallo Booner,
    hier die Nummer von der Auktion: 6352309582!
    Er meint ja, dass eine Rechnung beiliegt halt von diesem Datum, diesen hat er nicht beigelegt und nun will er selbst eine Rechnung ausstellen, das ist wirklich komisch!
    Mein Freund hat ihn ausfindig gemacht und telefonisch gesprochen unter seinem Namen gibt es laut Auskunft auch ein Shop! Ob es ein handyshop ist weiss ich leider nicht! Dies hat mein Freund halt recherchiert!


    Dann soll dein Freund ihm nochmal eine angemessene Frist zur Nachlieferung der versprochenen Rechnung setzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mail von Ebay, oder woher?


    Hallo. ihc hab gerade eine E-Mail bekommen, die entweder von Ebay ist oder eben nicht.



    Also entweder hat einer versucht meinen Account zu hacken, oder da will einer mit diesem Trick, an meine zugangsdaten kommen.
    Also was soll ich tun?


    Wenn ich ganz normal über meine Bookmarks zu Ebay gehe, kann ich mich problemlos einloggen, also ist mein Account wohl nutzbar.


    Absenderadresse ist übrigens: aw-confirm@eBay.com


    Wenn ich auf den oben angezeigten Link klicke, komme ich übrigens auf eine Seite, die eine andere URL hat, als der angezeigte Link.


    Hoffe mir kann einer Helfen. Nicht das da was schief läuft.


    Danke.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Ich glaube da will einer an deine Daten ran.
    Wenn du in Deutschland bei Ebay gemeldet bist erhälst du Mails von Ebay auch nur in Deutsch.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Das Einloggen sollte ausserdem über eine https Seite gehen.
    In letzter Zeit werden die Spam, Viren und Trojaner - Versuche aber auch immer dreister :confused:
    Wer da nicht sehr auf der Hut ist, so Otto-Normal-Surfer, der hat schnell Probleme :(

  • unberechtigte Verwarnung wg. nichtbezahltem Artikel


    Hallo


    Angrfangen hat alles hier im schnäppchen-Threat als der veräufer handygigant24 ein Z600 für 1 Euro im angebot hatte. Ich hab da natürlich zugeschlagen. Verkauf kam nicht zustande, wegen Tippfehler. Da hatten wir auch eigentlich alles abgeklärt.


    Jetzt schau ich mal wieder in meinen Ebay Account, da verwarnt mich dieser verkäufer wegen eines nichtbezahlten Artikels, nämlich genau diesem Z600.


    Was soll ich jetzt machen? Ich hab dem spaßeshalber geschrieben, das wenn ers für nötig hält mich desswegen zu verwarnen, er mir seine Kontonummer geben soll und ich den kauf sofort tätige. (btw. ist das umsetzbar? immerhin besteht er mit der Verwarnung auf den verkauf des Gerätes oder?) Geantwortet hat er nicht.


    Aber wie bekomm ich die Verwarnung weg? Ich hab Ebay schon geschriben, und den Sachverhalt geschildert, aber die Verwarnung ist geblieben.


    Danke für rat


    grüße
    Sebbel

    Inner beauty is for ugly people

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