Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wenn ich die Angaben in der Suche eingegeben habe, kommt die meldung daß ich mich einloggen muß, um suchen zu können, ich logge mich ein, und bekomme die Meldung, daß ich mich einloggen muß, um suchen zu können, ich logge mich wieder ein, und... naja, das ende vom Lied, ich könnte mich 2 Wochen lang ständig einloggen, ich würde nie ein Suchergebniß bekommen.


    Sonst funktioniert das einloggen immer problemlos, nur beim Suchen, klappt das nicht. Oder mach ich da was falsch?


    Hatte ich auch schon öfter. Normalerweise funktioniert es 15 Minuten später wieder.

  • Re: "Gewährleistung richtig ausschließen"


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wer das möchte, verlässt sich besser nicht auf diesen Focus-Artikel:


    http://focus.msn.de/hps/fol/ne…/newsausgabe.htm?id=20671


    Für einen "Ratgeber" grottenschlecht :( Da hätte man lieber einem Juristen das Formulieren überlassen sollen...


    Hmm.. Und wie schließt man die Gewährleistung dann "richtig"/rechtswirksam aus? :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Sonst funktioniert das einloggen immer problemlos, nur beim Suchen, klappt das nicht. Oder mach ich da was falsch?


    Ist bei mir in der erweiterten Suche nach beendeten Artikeln auch so!
    Erst auf "mich"-Seite einloggen, dann nach beendeten Artikeln suchen, evtl. vorab ebay-cookies löschen - dann klappts sofort! Frag mich nicht warum... :)

  • HI!


    Habe heute folgendes Ebayproblem erlebt, die letzte halbe Stunde des auslaufens meiner Auktion war mein Artikel nicht mehr abrufbar. Alle andere Auktionen oder fremde Angebote gingen abrufen nur dieser 1. Artikel. Somit konnte auch keiner in der heissen Phase bieten, bis auf den der schon vor Tagen sein Gebot abgegeben hatte. Nicht das ich dem glücklichen Gewinner seine ersteigerte Ware nicht gönne, aber das der Artikel nicht mehr abzurufen war und somit für andere Kunden nicht möglich war sich an meiner Auktion zu beteiligen. Da kommt ein Gefühl in mir hoch als wäre da was schief gelaufen.


    Was kann man da machen? Wo kann man bei Ebay nachfragen ob es eine Systemstörung gewesen ist? Hat man die Möglichkeit Anspruch gegenüber Ebay geltend zu machen? Oder ist das jemanden schon ähnlich passiert, der mir seine Erfahrung posten kann.


    Bin echt nicht kleinlich. Aber was wäre wenn es um ein modernes Handy gegangen wäre, oder Auto u.s.w. Es kann ja nicht sein das dann wegen eines Serverfehler jemand dann dein Auto oder Handy für nen Appel und ein Ei bekommt.


    Also wer Tips geben kann, danke ich schon mal im voraus!

  • Du hast eben Pech gehabt.
    War damals beim Pabst-Golf auch so. Der hatte in der letzten Stunde so viele Aufrufe, daß die Seite nicht mehr funktioniert hat. Folglich konnten viele nicht mehr Bieten, die das gerne gemacht hätten.


    Ebay hat soagr damals gesagt: "Technisches Problem, Pech gehabt". Es hat keine Verlängerung der Auktion oder sonstwas gegeben.
    Und wenn sich ebay bei so einer Auktion, die derartige Beachtung findet, schon keinen Grund sieht, da etwas zu ändern, dann wird da bei einer 08/15 Auktion schon gar nix passieren.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Re: Re: "Gewährleistung richtig ausschließen"


    Zitat

    Original geschrieben von Sebian
    Hmm.. Und wie schließt man die Gewährleistung dann "richtig"/rechtswirksam aus? :)


    Indem man in seinem Angebot einen Ausschluss wie "Eine Haftung für Sachmängel wird von mir ausgeschlossen" platziert (wobei der im Artikel kritisierte Auschluss "keine Garantie, keine Rücknahme" bei laiengünstiger Auslegung auch zielführend sein dürfte), und dabei von diesem Ausschluss wiederum durch Sachmängel verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen (vgl. wertungsunabhängige Klauselverbote des § 309 Nr. 7 a und b BGB) ausnimmt, sofern der Ausschluss insgesamt nicht individualvertraglich, sondern i.d.F. von AGB erfolgen soll (was den Regelfall bei ebay-Angeboten darstellt).


    Zusätzlich sollte man ausdrücklich der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie i.S.d. §§ 443, 444 BGB entgegentreten, die die Haftungsfreizeichnung aushebeln würde. (Etwa: "Eine Beschaffenheitsgarantie für die zu verkaufende Sache wird ausdrücklich nicht übernommen, der Angebotstext ist als reine Eigenschaftsbeschreibung aus der Sicht eines technischen Laien aufzufassen")




    Oben Geschriebenes ist natürlich nur für Verkäufer von Erfolg, die als Verbraucher tätig sind, keinen Mangel arglistig verschwiegen haben, und, falls der Ausschluss durch AGB erfolgt, nur für solche , die keine neu hergestellten Sachen verkaufen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Guten Morgen,


    folgendes Problem: habe eben via Ebay ein W800i ersteigert



    Als Artikelstandort ist dort ja Nürnberg angegeben. Habe das Gerät gekauft, da ich es abholen möchte.


    Jetzt schreibt mir der Verkäufer, nachdem ich ihm mitgeteilt habe, dass ich die Ware vort Ort bezahlen möchte, er wohne gar nicht in Nürnberg, sonder habe dies nur als Artikelstandort angegeben, damit möglichst viele Leute die Auktion ansehen :rolleyes:


    Er schreibt er wohne in Plauen im Vogtland und sei gerade in Dresden auf Montage. Ein weiteres Problem ist, dass ich keine Anschrift über Ebay vom Verkäufer bekommen habe. Die ist doch normalerweise immer dabei?


    Ich habe mich jezt jedoch mal im Telefonbuch schlau gemacht und siehe da:


    In Nürnberg habe ich sofort einen Eintrag mir dem passenden Vor und Nachnamen gefunden, Plauen ist jedoch Fehlanzeige.


    Auch hat der Verkäufer ein paar negative Bewertungen, die mich in meinem Entschluss der persönlichen Übergabe nur noch bestärken.


    Gruß


    Tom

  • In der Auktionsbeschreibung bietet der Verkäufer allerdings auch keine Abholung an - so etwas sollte man dann eigentlich vorher klären.


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Artikelstandort eine wesentliche Eigenschaft des Artikels ist, zumal ja die Abholung als Option eh nicht bestand, von daher solltest du lieber andere Optionen (Treuhandservice o.ä.) mit dem Verkäufer absprechen. ;)


    Ich möchte im übrigen eine persönliche Abholung idR auch nicht mehr, nachdem einmal bei einer solchen Aktion dann im Türrahmen noch das große Feilschen begann und der existierende und gültige Kaufvertrag irgendwie nur noch Schall und Rauch zu sein schien.

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