Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Hi,
ich würde auch warten bzw. ihm nochmal ne Mail schicken worin du schreibst, dass du ihm wirklich diese 6-7Tage Zeit gibst und wenn er bis dahin nicht bezahlt hat von ihm die ebay Gebühren verlangst. Dann bist du auf der sicheren Seite falls es Ärger geben sollte mit ihm oder ebay.Andi
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Zitat
Original geschrieben von D-Love
Am Montag dann eine E-Mail, dass das Geld zurückgekommen sei, weil er bei der Überweisung einen Fehler gemacht hat, er überweist noch mal neu. Dann heute eine weitere E-Mail, dass auch die zweite Überweisung schief gegangen sei, weil er sich mittlerweile im Soll befindet.Sorry fuer OT, aber ich lese hier immer wieder das Maerchen vom Zahlendreher
in der Kontonummer oder sowas.Mein Banker hat mir mal vor Jahren erklaert, dass das absoluter Schwachsinn
sei, da, falls Name und Kto nummer nicht eindeutig zugewiesen werden koennen, die ganze Sache zu einem Sachbearbeiter geht, der Zahlendreher
zuordnen kann. (Notfalls sogar mit Anruf beim Kontofuehrer).Gruss
Andy -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Andy-song
Sorry fuer OT, aber ich lese hier immer wieder das Maerchen vom Zahlendreher
in der Kontonummer oder sowas.Mein Banker hat mir mal vor Jahren erklaert, dass das absoluter Schwachsinn
sei, da, falls Name und Kto nummer nicht eindeutig zugewiesen werden koennen, die ganze Sache zu einem Sachbearbeiter geht, der Zahlendreher
zuordnen kann. (Notfalls sogar mit Anruf beim Kontofuehrer).Gruss
AndyDann mag es "vor Jahren" bei einer Dorf-Volksbank so gewesen sein - in Zeiten da der Zahlungsverkehr (z.B. an die etb) ausgegliederd ist und die Personaldecke der Banken täglich dünner wird (Entlassungsproduktivität
), wird Dich Deine Bank nicht wegen einem Zahlendreher bei 375 EUR anrufen.Sicherlich kann es bei Geschäftskunden, größeren Beträgen, kleinen Banken Außnahmen geben - aber die Regel ist das nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Andy-song
...
(Notfalls sogar mit Anruf beim Kontofuehrer).
...wenn der zahlendreher so toll ist, daß sich nicht mal zweifelsfrei die kto.führende stelle erkennen läßt, klappt noch nicht mal das...
bei ner direktbank wird das auch eher unwahrscheinl.
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Zitat
Original geschrieben von ChinaMobile
Ich habe ihn jetzt mal nach seinem neuen Account Namen gefragt.Am Sonntag hat er 2 Auktionen abgeschlossen, dann noch eine am Montag und die letzte dann am Dienstag Nachmittag. Kurz nach der letzten Auktion war die eBay Mitgliedschaft dann beendet.
Ist es möglich, bei eBay seine Mitgliedschaft einfach so zu beenden, obwohl Transaktionen noch nicht abgeschlossen sind.
UPDATE:
Am 23.03. habe ich vom Verkäufer eine Email erhalten mit der Aufforderung,
ihm die Versandanschrift mitzuteilen, wenn ich noch am Artikel interessiert bin.Habe noch am selben Tag geantwortet mit Lieferanschrift und der Bitte, mir den
Versandtag mitzuteilen. Aber trotz wiederholter Emails am Sonntag (26.03.) und
am Dienstag (28.03.) habe ich weder eine Antwort noch den Artikel erhalten.Aber mit seinem neuen Account (bereits am 14.01.2006 registriert)
bietet er schon wieder seine Mobile Phones an :mad:Habe ihn jetzt noch einmal über die eBay Plattform kontaktiert mit Fristsetzung,
das ich die Angelegenheit über eBay regeln werde, wenn er nicht antwortet.
Auch habe ich ihm die Möglichkeit angeboten, den Kaufvertrag aufzuheben. Bin
zwar noch interessiert, aber auf den ganzen Stress mit diesem Verkäufer habe
ich einfach keine Lust mehr :mad:Wie lange nach Ende einer Auktion ist man überhaupt zur Abnahme des ersteigerten
Artikels verpflichtet :confused:Andy

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Zitat
Original geschrieben von ChinaMobile
Habe ihn jetzt noch einmal über die eBay Plattform kontaktiert mit Fristsetzung,
das ich die Angelegenheit über eBay regeln werde, wenn er nicht antwortet.Habe jetzt innerhalb eines Tages eine Antwort erhalten :eek:
Hallo,
tut mir echt für sie leid, das Sie immer auf diese Weise regeln müssen wie ein kleines
Kind der sein Geschenk nicht bekommt. Ich werde Ihnen das Handy schicken, sobald ich
wieder zu Hause bin (gerade in Korea bis vorraussichtlich nächste Woche ). Na dann,
wenn Sie bis dahin nicht warten können, schlaten Sie ebay ein. (wörtlich zitiert)Auktionsende war der 19.03.2006 und jetzt ist er bis voraussichtlich nächste Woche
noch in Korea, bis zur Lieferung des Artikels dürfte es also noch mindestens 2 Wochen
dauern, evtl. auch länger, abhängig von seiner Aufenthaltsdauer in Korea.Ab welchem Zeitpunkt bin ich nicht mehr verpflichtet, das Nachnahme-Paket mit dem Artikel anzunehmen? Immerhin lautet der eBay Grundsatz: Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Eine voraussichtliche Gesamtlieferzeit von mind. 4 Wochen ist schon heftig, vor allem, weil es im Auktionstext keinerlei Hinweise auf diese lange Lieferzeit gab :mad:
Andy

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Ein Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag wäre erst nach fruchtloser Setzung einer angmessenen Frist (etwa ab 10 Tage aufwärts) zur Erfüllung möglich.
Die in den "ebay-Grundsätzen" enthaltene 3-Werktage-Regel betrifft nur die Kontaktaufnahme der Parteien, das angesprochene "unverzüglich" bedeutet nur "ohne schuldhaftes Zögern", kann also bei einem vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstand einen entsprechend langen Zeitraum umfassen. Weiterhin betreffen diese "Grundsätze" das Verhältnis des Käufers zum Verkäufer nur mittelbar.
So wird diese 3-Tagesregel nicht zur Begründung eine relativen Fixgeschäfts zwischen Käufer und Verkäufer ausreichen, so dass die Fristsetzung vor Rücktritt entbehrlich wäre. Auch beeinflussen diese "Grundsätze" m.E. nicht die Dauer einer angemessenen Frist und stellen erst Recht keine besonderen Umstände dar, die einen fristlosen Rücktritt rechtfertigen würden dar.
Insoweit halte ich die Standard-Aufforderung von ebay an alle Käufer eines eben ausgeschlossenen Verkäufera, von Kauf bzw. der Zahlung Abstand zu nehmen für gewagt. Hier sollte ebay aufpassen, sich nicht ggü. dem Verkäufer schadensersatzpflichtig zu machen...
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Hallo,
ich glaube bei Warenwert ab 40EUR muss der Verkäufer beim Umtausch der Ware die Rück-versandkosten tragen, soweit richtig??
Ist es dem Verkäufer gestattet diese Kosten auf den Kunden abzuwälzen, also allgemein zu sagen Versandkosten trägt der Kunde?
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Zitat
Original geschrieben von Dp|A13kz
Hallo,ich glaube bei Warenwert ab 40EUR muss der Verkäufer beim Umtausch der Ware die Rück-versandkosten tragen, soweit richtig??
Kommt drauf an. Um was geht es: Rückversand wegen Mangel zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung bzw. Rücktritt infolge Mangel oder Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Im ersten Fall trägt immer der Verkäufer die Rückversandkosten, im zweiten kann er dem Käufer auch bei einem Warenwert über 40€ vertraglich die Rückversandkosten auferlegen. Diese muss der Verbraucher aber nur dann zahlen, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs noch nicht den vollen Kaufpreis an den Unternehmer geleistet hat. Diese Regelungen sind im Verhältnis Unternehmer als Verkäufer und Verbraucher als Käufer zwingend.
Zitat
Ist es dem Verkäufer gestattet diese Kosten auf den Kunden abzuwälzen, also allgemein zu sagen Versandkosten trägt der Kunde?Ich verstehe deine Frage nicht. Ansonsten siehe oben.
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