Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von jne
    Ich sehe es eigentlich nicht ein für diese "Erfahrung" 41,85€ zu zahlen.....


    Ja mein Gott, dann verklag ihn doch, was willst du denn wissen? Rechtsberatung gibt es hier nicht und das das nicht ganz sauber lief ist auch klar. Dann geh zum Anwalt und verklag ihn und was weiß ich. Und wenn er am Ende dir 40 € zurückzahlt oder aber du 500 € Gerichtskosten tragen musst ,weil er lügt und du es nicht beweisen kannst. Mach es, danach bist du schlauer, aber bitte eröffne dann keinen Thread und jammere rum!

  • Wurde das Teil in privater oder unternehmerischer Eigenschaft gekauft? Was war denn nun konkret zum Zeitpunkt der Rücksendung am Kühler defekt, existieren Fotos oder Zeugen?


    Wenn ersteres, dann besteht grds. ein Widerrufsrecht, das jedoch fristgemäß ausgeübt worden sein muss (i.d.R. 14 Tage ab Eingang der Ware), damit es nicht erlischt. Wurde es wirksam ausgeübt, sind die empfangenen Leistungen Zug um Zug nach den Rücktrittsregeln zurückzugewähren, unter Umständen hat der Verbraucher für eine Verschlechterung der zurückzugewährenden Sache Wertersatz zu leisten.


    Hierbei ist es nicht unerheblich, ob und wie eine Belehrung über das Widerrufsrecht durch den Unternehmer erfolgt ist.


    Ist diese ganz unterblieben, und hatte der Verbraucher bis zur Verschlechterung nicht anderweitig Kenntnis von seinem Recht zum Widerruf erlangt, haftet er wegen der Verschlechterung nicht bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit.


    Evtl. besteht wegen einer schuldhaft falschen Information im Vorfeld des Vertragsschlusses ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Höhe des nun zu leistenden Wertersatzes.


    Der Unternehmer ist für alle den Verbraucher zu Wertersatz verpflichtenden Umstände darlegungs- und beweispflichtig.


    Der Unternehmer kommt mit der Rückzahlung in Verzug, wenn er nach Zugang der Widerrufserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen an den Verbraucher leistet.


    Vorgehen gegen den Unternehmer könnte man nach Ablauf der 30 Tage z.B. im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens, dessen Kosten der Schuldner zu tragen hat, wenn er sich in Schuldnerverzug befindet. Der Erlaß eines Mahnbescheides kostet neben den Kosten für das Formular 23€ an Gerichtsgebühren bei dieser Forderungshöhe.


    Sinnvoller wäre es gewesen, seine Mängelrechte auszuüben, denn bei einem Mängelrücktritt haftet der Rückgewährschuldner hinsl. einer Verschlechterung der Kaufsache immer priviligiert, sofern er bei der Verschlechterung noch keine Kenntnis von seinem Recht zum Rücktritt hatte.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • AdministratorDr


    Klasse Beitrag,hilft mir sehr weiter!


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wurde das Teil in privater oder unternehmerischer Eigenschaft gekauft? Was war denn nun konkret zum Zeitpunkt der Rücksendung am Kühler defekt, existieren Fotos oder Zeugen?


    Der Kühler wurde privat gekauft. Als ich ihn zurückschickte war nichts defekt! Er wurde auch komplett zurückgeschickt. Alles Zubehör usw war dabei. Er war weder verbogen noch zerkratzt. Habe zwei Zeugen dafür


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn ersteres, dann besteht grds. ein Widerrufsrecht, das jedoch fristgemäß ausgeübt worden sein muss (i.d.R. 14 Tage ab Eingang der Ware), damit es nicht erlischt. Wurde es wirksam ausgeübt, sind die empfangenen Leistungen Zug um Zug nach den Rücktrittsregeln zurückzugewähren, unter Umständen hat der Verbraucher für eine Verschlechterung der zurückzugewährenden Sache Wertersatz zu leisten.


    Ich habe ihn innerhalb von der 14 Tagen zurückgeschickt und dies einen Tag vorher per email angekündigt.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Der Unternehmer ist für alle den Verbraucher zu Wertersatz verpflichtenden Umstände darlegungs- und beweispflichtig.


    Also heißt das er muß mir beweisen das ich den Kühler zerstört habe?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Der Unternehmer kommt mit der Rückzahlung in Verzug, wenn er nach Zugang der Widerrufserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen an den Verbraucher leistet.


    Gut zu wissen, muß ich ihn wenigstens nicht in Verzug setzen


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Vorgehen gegen den Unternehmer könnte man nach Ablauf der 30 Tage z.B. im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens, dessen Kosten der Schuldner zu tragen hat, wenn er sich in Schuldnerverzug befindet. Der Erlaß eines Mahnbescheides kostet neben den Kosten für das Formular 23€ an Gerichtsgebühren bei dieser Forderungshöhe.


    Ok das werd ich dann sicherlich machen


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Sinnvoller wäre es gewesen, seine Mängelrechte auszuüben, denn bei einem Mängelrücktritt haftet der Rückgewährschuldner hinsl. einer Verschlechterung der Kaufsache immer priviligiert, sofern er bei der Verschlechterung noch keine Kenntnis von seinem Recht zum Rücktritt hatte.


    Gut das wußte ich bis jetzt nicht, Danke für deine Hilfe booner !

  • Zitat

    Original geschrieben von jne
    Als ich ihn zurückschickte war nichts defekt! Er wurde auch komplett zurückgeschickt. Alles Zubehör usw war dabei. Er war weder verbogen noch zerkratzt.



    Gut, wenn du dir da sicher bist, dann zieht der Händler eine ziemlich miese Masche ab, wogegen man sich natürlich zur Wehr setzten sollte, egal um wieviel es geht. Insbesondere weil




    Zitat

    Habe zwei Zeugen dafür


    Also heißt das er muß mir beweisen das ich den Kühler zerstört habe?


    Es wegen dieser Zeugen und der Beweislast des Unternehmers schwierig wird, wertersatzbegründende Umstände nachzuweisen.


    Evtl. wirkt eine schriftliche Mahnung mit Hinweis auf den erklärten Widerruf und auf das drohende gerichtliche Mahnverfahren schon Wunder.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    habe ein Zubehör für meinen iPod bei eBay ersteigert.
    Die Ware ist angekommen, doch ich stellte fest dass es nicht 100% kompatibel für den Player ist. Den er gab eine falsche Artikelbeschreibung an. Es gibt nämlich 2 Ausführungen, die eine wäre kompatibel, die ich erhalten habe ist es leider nicht. Er gab bei der Artikelbeschreibung jedoch die Ausführung an, die für meinen iPod kompatibel ist, leider tat er das unbewusst, denn beide Ausführungen ähneln sich im Namen sehr.
    Ich hätte die Möglichkeit die erhaltene Ware zu modifizieren und so wäre es kompatibel mit meinem iPod.
    Sollte ich dafür jedoch einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen?

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    ... leider tat er das unbewusst, denn beide Ausführungen ähneln sich im Namen sehr.
    Ich hätte die Möglichkeit die erhaltene Ware zu modifizieren und so wäre es kompatibel mit meinem iPod.
    Sollte ich dafür jedoch einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen?


    Ich würd ihn anschreiben und ihm die Sachlage ganz nett schildern. Wenn es noch anständige Leute (bei Ebay) gibt, dann klärt sich die Sache von selbst. Entweder ihr handelt nen kleinen Rabatt raus, oder er gibt dir die Kohle zurück, du schickst ihm das Teil zurück, er setzt es erneut rein, hat 2x Ebaykosten, vielleicht nochmal Ärger mit dem nächsten Käufer usw...
    Du merkst auf was ich hinaus will...
    Meld dich bei ihm und schilder die Sache! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Auch ich hab wieder mal n Problem:


    Hab ne Festplatte bei Ebay versteigert, der Käufer meint nun sie ist defekt. Hatte sie vorm Verkauf mal am PC gehabt. der SMART-Test war ok. Dann hab ich sie mit den Seatools lowlevel-Formatiert.


    Heute kam nun die Mail:




    Für mich hat der ganz klar n Fehler im Kopf.


    1: Die Festplatte weist folgenden Schaden auf:


    Das Testprogramm zeigt folgenden Diagnosecode an: 6a6c6b70


    heißt das noch lange nicht das die Platte kaputt ist


    2. bin ich kein Händler, ich hab lediglich 25 Sachen, die was mit nem PC zu tun haben, fürn n Kumpel verkauft, weil der keine Zeit hat.



    Das was er da schreibt kann er doch nicht wirklich ernst meinen, oder? Ich musste erstma lachen als ich die Mail gelesen hab. Vor allen das mit den 150 Euro...

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Tja, die will jemand das große Geschäft machen :D


    Ich würde ihn darauf aufmerksam machen, dass aus einer Äußerung wie "Ich habe die Platte gepfrüft, es wurden dabei keine Fehler gefunden" nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ein verständiger Dritter nicht folgern kann, dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für eine fehlerfreie Funktion der Kausache einstehen möchte, mithin eine reine Eigenschaftsbeschreibun und keine unselbständige Garantievereinbarung vorliegt. Demzufolge hätte er (sofern es sich bei dem Haftungsausschluss nicht um AGB handelt), zusätzlich zum Vorliegen eines Sachmangels im Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer ein arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer darzulegen und, da dies natürlich bestritten werden wird, zu beweisen. Da würde ich ihm viel Spaß wünschen, ebenso wie bei Führen des Nachweises, hier unternehmerisch gehandelt wurde. Nebenbei dezent fragen, ob er denn bei seinem Verkaufsaccount (irgendwie müssen seine 500+ Transaktionen ja wieder Gewinn abwerfen) alle Informationspflichten einhält und ob er sich denn bewußt ist, dass im Falle eines vorgetäuschten Mangels an der Festplatte mit seinem "kulanten" Angebot bereits der Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllt sein könnte.


    Nebenbei: Hoffentlich Bilder (Seriennummer) von der Platte gemacht, Zeugen bei der Prüfung und bei der Verpackung gehabt? Das ist mittlerweile Pflicht bei jedem ebay-Verkauf!


    Wenn RS vorhanden, und du dir sicher bist, dass die Platte bei dir ok war --> scharf zurückschießen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Eins vorweg: Das ganze stinkt irgendiwe zum Himmel.... :mad:


    Der Fehlercode (8-stellig) heißt laut Maxtor:"Ein 8-stelliger Fehlercode zeigt an, dass die Festplatte fehlerhaft ist und sobald als möglich ausgetauscht werden sollte."
    Inweiweit sich dieser Fehler aber auf das normale nutzen im Vorfeld auswirkt wird nicht beschrieben. Von daher würde ich Dir nicht unbedingt unterstellen wollen, dass Du vor dem Verkauf darüber gewusst haben musst. Ob der SMART-Test diesen Fehler erkennt, kann ich nicht beurteilen.


    Erkennt SMART-Test den nicht, solltest Du fein raus sein. Du hast nach besten Wissen verkauft; hast Dich per Software von der korrekten Funktionsweise überzeugt. Von daher muss er Dir erstmal das Gegenteil beweisen.


    Komisch ist auch der Absatz mit den 150€. Auf der einen Seite lässt er seinen Wunsch auf Nachlieferung fallen, andererseits: "Meine Aufforderung zur Nachlieferung wird hierdurch jedoch grundsätzlich nicht berührt." - :confused:


    An Deiner Stelle nutzte ggf. Deine RSV und befrage Deinen Anwalt.
    Dann würde ich das Ganze einfach aussitzen... Von dem Typen kommt nichts weiter. Die ganze Sache hört sich viel zu aufgeblasen an.
    Der Käufer spielt einfach mit der Angst der VK, die mal ihren Speicher bei eBay verhökern, sie beim FA anzuschwärzen...

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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