ZitatOriginal geschrieben von Typologe
Ich hatte mit GLS etw. verschickt hatte mich jedoch in der Hausnr. verschrieben statt 30 habe ich 90 geschrieben das Paket wurde in der Nachbarschaft abgegeben. Wer haftet hierfür wenn es den Namen nicht am Klingelschild gibt bzw. wenn nicht derjenige es angenommen hat an den es Adressiert war.
tYp.
Das hängt ganz davon ab, wie der Vertrag, den du mit GLS über die Beförderung geschlossen hast, ausgestaltet ist.
Da wird mit Sicherheit eine Ersatzzustellungsklausel drinstecken. Ohne deren genauen Inhalt zu kennen, kann man, wenn sie denn überhaupt wirksam ist, über die Folgen nur spekulieren.
Eine willkürliche Ersatzzustellung ginge zu weit. Bei DHL steht bspw. einschränkend sinngemäß dabei, dass nur an Dritte abgeliefert wird, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.
Kann der Zusteller nun den eigentlichen Adressaten schon nicht ausfindig machen (wohl wie im Fall), dann darf er m.E. keinesfalls irgendwo an Nachbarn im Bereich der Hausnummer 90 ersatzzustellen. Ersatzzustellung impliziert ja schon, dass eine Zustellung an den Adressaten vorübergehend nicht möglich ist (Abwesenheit etc.), dazu muss dieser aber auch erst versucht worden sein, was bei falscher Anschrift ja nicht geht.
Dann liegt eine Pflichtverletzung seitens des Zustellers vor, die der GLS zugerechnet würde. Kann die GLS ein ihr zuzurechnendes Verschulden des Zustellers nicht widerlegen, müsste sie für einen Schaden des Versenders infolge der Pflichtverletzung haften.
Eine relevante Mitverantwortung des sich verschreibenden Versenders würde ich eher nicht annehmen. Existiert der Name an der Anschrift nicht, muss GLS die Sendung an den Versender zurückleiten, das ist ihr Unternehmerrisiko.