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Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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hab auch ein problem: Mal wieder Grafikkarte verkauft, Käufer sagt die is kaputt, am VGA kommt ein Bild raus, was allerdings ein Raster aus grünen Punkten zeigt. Am DVI kommt gar nix (mit adapter). Ich hab ihm angeboten daß er mir die Karte zurückschickt und ich die an paar Rechnern prüfe. Ist sie ganz geht sie zurück mit Bescheinigung vom PC-Laden. Nur was wenn sie defekt ist? Da ich die Karte bis zum Schluss laufen hatte und die absolut fehlerfrei lief muss ich davon ausgehen daß entweder Transportschaden oder der Käufer die Karte geschrottet hat.
Nur was soll ich dann machen? zumal er die Karte schon 2 Wochen hat, ist angeblich am Sonntag erst zum Einbau gekommen.
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Seine Bewertungen sehen jetzt nicht nach dem typischem ebay-Querulanten aus.
Er müsste im Prozess nachweisen können, dass die Karte defekt war, als sie bei der Post abgeschickt wurde. Dass du an der Karte rumgebastelt hast, bietet einen Angriffspunkt, wenn da was grob falsch gemacht wurde.
Wenn nicht, sehe ich wenig Chancen für den Nachweis.
Bei Elektronikkomponenten reicht ja schon ein nicht antistatischer Arbeitsplatz, um sie zu killen.
Existieren zeugen für die Funktionsfähigkeit? Fotos vom Zustand, Fotos von der Seriennummer?
Wenn der Richter deinen Haftungsausschluss für wirksam hält, dann müsste der Käufer sogar ein arglistiges Verschweigen des Mangels nachweisen können, um überhaupt Mängelrecht zu haben.
BTW: Neulich habe ich erneut ein Urteil eines AG-Richters erlebt, der in dem Wort (es war nur dieses Wort, sonst nichts!) "Topzustand" die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gesehen hat (damit fliegt der Haftungsausschluss insoweit!). Das ist zwar grob falsch, da aber die Berufung nicht zugelassen und die Berufungssumme nicht erreicht worden ist, kann sich der Verkäufer gegen so ein Urteil nicht mehr wehren.
Wer Problemen dieser Art aus dem Weg gehen will, sollte reisserische Werbeanpreisungen dieser Art tunlichst vermeiden.
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So:Habe jetzt auch mal ein Problem---Ich habe mir vor kurzer Zeit einen GPS Empfänger bei EBAY gekauft.Der Verkäufer heisst "Techladen".Der Empfänger wurde am 17. Januar geliefert.Ich konnte ihn aber nicht sofort ausprobieren,da sich mein Handy bis zum 24. Januar in Reperatur befand.
Am 27.Januar konnte ich den Empfänger dann ausprobieren und siehe da:Er hatte innerhalb von 25min kein gültiges GPS Signal.
Ich habe dem Ebayer dann am 28. Januar geschrieben,dass das Gerät wohl defekt sei und wie die Garantie-Geschichte ablaufen würde.
Er hat nur geschrieben,welche Massnahmen ich ergreifen sollte,um den Empfänger auszuprobieren.
Aber auch das hat alles nicht geklappt.
Dann habe ich ihn in einer E-Mail nach seiner Telefonnummer gefragt,sodass ich mit ihm telefonisch darüber kommunizieren könnte.
Darauf bleibt seine Antwort aber bislang aus.Hat vielleicht jemand seine Telefonnummer?Oder irgendwelche anderen Hilfestellungen.Mein Hauptproblem besteht wie gesagt darin,dass die 14 Tage übermorgen zuende sind.
Vielen Dank
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Handelt es sich um Neuware? Wenn er nicht reagiert, dann mach von der Rückgabe gebrauch bevor die 14 Tage um sind.
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Vielen Dank
Ja,ist Neuware.Ich habe bis jetzt nur keine Ahnung wo ich das hinschicken soll und so.Deshalb warte ich auf eine Antwort von ihm..... -
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm
Ansonsten reicht zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Rücksendung des Artikels.
Wobei Du Dir erstmal darüber klar werden solltest, was Du willst:
Inanspruchnahme von Gewährleistungs/Garantieansprüchen oder Widerruf und Rückabwicklung des gesamten Geschäfts.Wenn Du nämlich nur eine Reparatur willst kommt es auf die Widerrufsfrist eh nicht an, die wird nur spannend wenn Du das Ding komplett zurückgeben willst.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von hecke
So:Habe jetzt auch mal ein Problem---Ich habe mir vor kurzer Zeit einen GPS Empfänger bei EBAY gekauft.Der Verkäufer heisst "Techladen".Der Empfänger wurde am 17. Januar geliefert.Ich konnte ihn aber nicht sofort ausprobieren,da sich mein Handy bis zum 24. Januar in Reperatur befand.
Am 27.Januar konnte ich den Empfänger dann ausprobieren und siehe da:Er hatte innerhalb von 25min kein gültiges GPS Signal.
Ich habe dem Ebayer dann am 28. Januar geschrieben,dass das Gerät wohl defekt sei und wie die Garantie-Geschichte ablaufen würde.
Er hat nur geschrieben,welche Massnahmen ich ergreifen sollte,um den Empfänger auszuprobieren.
Aber auch das hat alles nicht geklappt.
Dann habe ich ihn in einer E-Mail nach seiner Telefonnummer gefragt,sodass ich mit ihm telefonisch darüber kommunizieren könnte.
Darauf bleibt seine Antwort aber bislang aus.Hat vielleicht jemand seine Telefonnummer?Oder irgendwelche anderen Hilfestellungen.Mein Hauptproblem besteht wie gesagt darin,dass die 14 Tage übermorgen zuende sind.
Vielen Dank
Wie Du seinen Auktionen entnehmen kannst, ist auch ein Widerruf per Mail möglich. Ich würde also auf diesem Wege widerrufen und dann anfragen, wie die weitere Vorgehensweise ist.
Seine Tel.Nr. möchte er ja anscheinend nicht preisgeben, auf der mich-Seite ist nur die Fax-Nummer angegeben. Über telefonbuch.de kommt man auch nicht weiter... -
Du hast eine Widerrufsfrist von einem Monat, da erst nach Vertragsschluss belehrt worden ist (str.) Zusätzlich räumt der Verkäufer in seinen AGB eine Frist von einem Monat ein.
Wieso schreit man, bevor man die AGB liest? Die sollte man eigentlich schon vor dem Kauf gelesen haben.
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Ich würde den ganzen Kauf Rückabwickeln, wenn das teil nicht funktioniert. Nicht das man hinterher noch wochenlang hin und her schreibt, wer jetzt wie zuständig ist. Solche Verkäufer gibt es nämlich leider auch. Von daher: Rückabwickeln und das Teil woanders kaufen.
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