Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Fakt ist: Wenn das Paket nicht nachweislich beim Käufer ankommt, kann er den Verkäufer in Verantwortung ziehen, da dieser für den Versand verantwortlich ist. Egal ob versichert oder nicht. Da der Käufer aber in Spanien ansässig ist, musst du dir über rechtliche Konsequenzen keine Sorgen machen.

  • meines Wissens nach haftet der Käufer bei unversichertem Versand von privatem Verkäufer. Sofern der unversicherte Versand vorher ersichtlich war....

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Fakt ist: Wenn das Paket nicht nachweislich beim Käufer ankommt...


    Nicht nachweislich ankommt? Wie soll denn der Empfänger glaubhaft machen, dass eine Sendungen nachweislich nicht angekommen ist? :D

    Zitat

    ...kann er den Verkäufer in Verantwortung ziehen, da dieser für den Versand verantwortlich ist. Egal ob versichert oder nicht.


    Wozu gibt es denn den unversicherten Versand? Inwiefern kann ich denn als Verkäufer bei einem unversicherten Versand haftbar gemacht werden?
    btw: Selbst bei versichertem Versand kann ich als Verkäufer nicht haftbar gemacht werden, sondern eher das Versandunternehmen... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Fakt ist: Wenn das Paket nicht nachweislich beim Käufer ankommt, kann er den Verkäufer in Verantwortung ziehen, da dieser für den Versand verantwortlich ist.


    Das ist in dieser Form natürlich Blödsinn.
    Wie das wirklich ist, wird sich in den 100en Seiten dieses Threads sicher auch nachlesen lassen...

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Das ist in dieser Form natürlich Blödsinn.
    Wie das wirklich ist, wird sich in den 100en Seiten dieses Threads sicher auch nachlesen lassen...


    Nein! Ich habe vor 3 Wochen ein Gerichtsurteil gelesen, in dem meine Aussage Gegenstand war. Dort hat der Käufer Recht bekommen, dessen unversichertes Paket nicht angekommen ist. Da musste der Verkäufer die Verantwortung übernehmen.
    Also bevor hier "Blödsinn!" reingerufen wird... :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Knocker
    Wozu gibt es denn den unversicherten Versand? Inwiefern kann ich denn als Verkäufer bei einem unversicherten Versand haftbar gemacht werden?
    btw: Selbst bei versichertem Versand kann ich als Verkäufer nicht haftbar gemacht werden, sondern eher das Versandunternehmen...


    Der unversicherte Versand ist dann wohl eher für Gegenstände deren Wert sich in Grenzen hält.
    Bei einem versicherten Paket kannst du natürlich das Versandunternehmen dafür verantwortlich machen, allerdings ist es die Aufgabe des Verkäufers sich um die Formalitäten zu kümmen. Wie man es also dreht und wendet, ist der Verkäufer immer verantwortlich.

  • Auch wenn du es mehrmals schreibst wird es dadurch nicht richtig(er)! ;)


    Es ist so:
    Bei Privatem VK ist dieser nur "bis zur Post" für den Artikel verantwortlich.
    Bei Versichertem Versand ist sowieso die Post der Ansprechpartner, und selbst bei unversichertem Versand genügt der Nachweis daß du es aufgegeben hast (Zeugen, Belege...). Unversicherter Versand muss natürlich vorher mit dem Käufer vereinbart gewesen sein. (So wie "flatie" es richtig geschrieben hat)


    Und auch die Aussage daß du dich als Verkäufer (und nicht der Käufer), bei versichertem Versand, darum zu kümmern hast wenn es nicht angekommen ist, ist falsch! Stichwort Gefahrenübergang! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Wie man es also dreht und wendet, ist der Verkäufer immer verantwortlich.


    Ich rufe es gerne nochmal: Blödsinn. Einself!!
    Der Gefahrenübergang findet bei Übergabe an das Transportunternehmen statt. Das BGB wurde in den letzten 3 Wochen dahingehend nicht geändert.
    Egal was Du gelesen hast, das betraf mit Sicherheit nicht die hier diskutierte Situation privater Verkäufer + vorher vereinbarte Versandform.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Und auch die Aussage daß du dich als Verkäufer (und nicht der Käufer), bei versichertem Versand, darum zu kümmern hast wenn es nicht angekommen ist, ist falsch! Stichwort Gefahrenübergang! ;)


    Aber wieso kann dann immer nur der Absender einen Nachforschungsantrag stellen ? (so kenn ich es jedenfalls und das Formular bei DHL z.B. richtet sich auch an den Absender). Dann müsste der Empfänger das doch genauso machen können, oder ?

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Aber wieso kann dann immer nur der Absender einen Nachforschungsantrag stellen ? (so kenn ich es jedenfalls und das Formular bei DHL z.B. richtet sich auch an den Absender). Dann müsste der Empfänger das doch genauso machen können, oder ?


    Weil nur der Absender einen Vertrag mit dem Transportunternehmen abgeschlossen hat. Der Empfänger hat keinen Vertrag abgeschlossen, und kann daher auch keine Mängel reklamieren.

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  • Irgendwie weiß ich bei der Auktion nicht, ob ich mitfühlsam sein sollte oder einfach skeptisch- neue Betrugsidee???. (Ich kaufe es garantiert nicht, aber fand es doch, dass jeder es mal sehen sollte, was es für Sachen bei ebay gibt)


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