Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • mal seit länger zeit folgendes problem:


    habe vor knapp 3 wochen ein teil für/von meinem roller versteigert.
    der käufer hat dann angekündigt innerhalb der kw26 zu bezahlen, ich sollte es aber wg. urlaub in der kw27 erst am 07.07. absenden.
    wie befürchtet kam bis zum 07.07. kein geld und auf meine mail-nachfrage erfolgte keine reaktion. auf die meldung "nichtbezahlter artikel" dann allerdings recht schnell, mit der bitte den deal rückabzuwickeln, da ihr mann den roller geschrottet hätte... :rolleyes:


    habe daraufhin den artikel dem 2.bieter angeboten, der ihn auch nehmen will.
    soweit so gut, allerdings sehe ich es nicht ein, den 1. bieter so einfach da raus zu lassen, weil:


    - in den bewertungen ist zu sehen, daß er bereits vorher schon mal kauft & dann nicht zahlt.
    - er 2 tage nach dem kauf bei mir den selben artikel kauft & offensichtl. lt. der pos. bewertung auch bezahlt hat.
    - die überweisung nicht wie versprochen bereits seit 2 wochen bei mir ist/war.
    - noch weiß ich nicht, ob vom 2.bieter die kohle wirklich kommt...
    - ich die story von dem unfall nicht ganz glaube. er kauft rollerteile für versch. modelle, auch nach dem kauf bei mir.


    neg. bewerten geht ja nicht mehr. wenn ich den unbez. artikel schließe mit dem vermerk "keine einigung", kann er dann noch ankommen, daß er ihn doch will?(wg. des verkaufs an den 2.bieter ja nicht möglich)

    wie sollte ich vorgehen?

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Du solltest zusehen, dass du vor dem Verkauf an den Zweitbieter wirksam vom Vertrag mit dem Höchstbietenden zurücktrittst (Fristsetzung zur Leistung) oder man sich einigt, den Vertrag aufzuheben. Ansonsten droht ggf. Schadensersatz.


    Ans Bein pinkeln kannst du dem Käufer nicht. Du kannst nämlich im Regelfall gar nicht nachweisen, dass er es war, der den Artikel gekauft hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    dann allerdings recht schnell, mit der bitte den deal rückabzuwickeln, da ihr mann den roller geschrottet hätte...


    Hat er schon. Ausdrucken reicht. Mehr geht sowieso nicht, da weder klagen noch sonst was lohnt. Und rot geht sowieso nicht, also abhaken, fertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von OB05
    Und rot geht sowieso nicht, also abhaken, fertig.


    Immer dieses Rumreiten auf der sinnlosen Bewertung.
    Was sinnvoll ist: Auf jeden Fall die Unstimmigkeit wg. Nichtzahlung abschliessen als "nicht geeinigt / nicht gezahlt".
    Dann bekommt er eine Verwarnung gegen die er nur erfolgreich Einspruch einlegen kann, wenn er eine Zahlung nachweist - was er ja nicht kann.
    Wenn es tatsächlich schon mehrfach passiert ist, wird er dann auch gesperrt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von angelooo

    Kann er mich wirklich Anzeigenwegen "Diebstahls..." ?


    Versuchen kann er's - grundsätzlich kann man ja alles und jeden anzeigen.
    Nein, im Ernst:
    Das einzige was wirklich kritisch wäre, wäre die Verwendung eines fremden Fotos.
    Den Text hättest Du imho sogar 1:1 übernehmen können, da er garantiert nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht um urheberrechtlich geschützt zu sein.
    Selbst das hast Du ja nicht, sondern einen eigenen Text formuliert (und formatiert).
    Was also soll da der Grund für irgendeine Anzeige sein?
    Einfach ignorieren.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Oder ist er nur neidisch, das ich die Dinger 1€ billiger anbiete ;)


    Nunja ich ignoriere den jetzt einfach mal.



    Kleiner Zitat von ihm " wegen Diebstahl geistigen Eigentums.
    Einfach den Text mit den Firmennamen bei mir kopoert"

  • Zitat

    Original geschrieben von angelooo
    Kann er mich wirklich Anzeigenwegen "Diebstahls..." ?
    Ich meine ich hab da ja nicht abgeschrieben bzw nichts ist da gleich wie bei dem.


    Völliger Humbug, da weder Bilder noch Text "geklaut" worden und wie TM1 auch schon schrieb es ja nun wahrlich kein lyrisches Meisterwerk ist.


    Entweder ignorieren oder wenn Du den anderen auch ein wenig necken willst freundlich zurückschreiben er möge derartige Drohungen doch unterlassen, ansonsten würdest Du Dich mal vertrauensvoll an entsprechende Stellen wenden da er als Privatverkäufer mehrfach originalverpackte Neuware anbietet, was in dieser Form nicht zulässig ist da es gewerblichen Charakter hat...

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