Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Fachlich kann ich Dir da nicht weiterhelfen.


    Jedoch frage ich immer wieder beim lesen dieser Passagen, warum man nur 30% und nicht den Gesamtbetrag in vollem Umfang einfordert?


    Aber diese Frage sollte nach Klärung der Ausgangsfrage thematisiert werden.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Fachlich kann ich Dir da nicht weiterhelfen.


    Jedoch frage ich immer wieder beim lesen dieser Passagen, warum man nur 30% und nicht den Gesamtbetrag in vollem Umfang einfordert?


    Weil man gerne "doppelt" verdienen möchte.


    D.h. Vertragsstrafe + anschließender Deckungsverkauf.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Weil man gerne "doppelt" verdienen möchte.


    D.h. Vertragsstrafe + anschließender Deckungsverkauf.


    Na klar.
    Mir persönlich geht's einfach darum, das ich einen Kaufvertrag eben noch als solchen verstehe. Und da ich den Hampelmann ja noch nicht mal mehr negativ bewerten kann, ebay sich dessen auch nicht annimmt, muss man gegen solche Personen doch einfach mal eine Handhabe haben.
    Weiteres (finanzielles) Problem: Der Marktpreis des "verderblichen" Produkts ist erheblich gefallen.


    -Andi-

    Signatur:
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  • Wo ist das Problem? Dann bestehe halt - notfalls unter Mithilfe des Gerichts - auf Erfüllung.



    PS: Die "Doppelverdienerei" bezog sich generell auf die Frage Lord Anus.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Habe vergangenes Wochenende ein Produkt für 870€ verkauft.
    Käufer hat 90 Bewertungen und Kommunikation war umgehend da, hat Zahlungshinweise gelesen und sich von mir noch mal bestätigen lassen, aber bis heute ist kein Geld auf meinem Konto eingegangen. Ich denke der gute Mann will und wird nicht zahlen. Auf Mails meinerseits reagiert er nicht.


    Frage: Macht es Sinn einen Schadenersatz i.H.v. 30% einzufordern (notfalls zivilrechtlich), wenn eine solche Klausel nicht in meinem Auktionstext aufgeführt ist?


    -Andi-


    Schau dir §433 BGB an...das musst du allerdings zivilrechtlich durchsetzen...

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    (Oder wenn Du schon auf die gutgemeinten Ratschläge nicht hören willst oder kannst, dann "belästige" das Forum nicht permanent damit ;))
    ...


    Unabhängig davon, daß du prinzipiell Recht hast, finde ich die Geschichten erstens recht amüsant zu lesen, und zweitens betrifft den konkreten Fall ja nicht unbedingt ausschließlich ebay!
    Hätte ihm also auch außerhalb von ebay im "regulären Onlinehandel" passieren können. ;)
    Aber Lösungsansätze wurden ja hier schon genannt! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Aber es es schon reichlich dreist, in diesem Umfang Probleme gelöst haben zu wollen, ohne sich jemals dafür bedankt zu haben oder auch nur ein Feedback gegeben zu haben.

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  • Sicher, aber so kennen wir ihn doch, so lieben wir ihn... ;)
    Ebayproblem, Klappe die 187ste... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Vielleicht provoziert er auch nur...

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  • Folgender Fall:


    Ein Verkäufer gibt Versandkosten von 5€ für Päckchenversand an.
    Nun stellt er beim Verpacken fest, dass sich der Artikel auch als Brief versenden lässt und versendet auch entsprechend.


    Der Käufer beschwert sich nun und fordert nachträglich eine Versandkostenrückerstattung.




    Wie würdet ihr als Verkäufer reagieren?

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