Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • andres:


    Normalerweise äußer ich mich seit der Sache mit Booner/Dauerposter hier nicht mehr, aber in deinem Falle eine Ausnahme:


    Wobei das "Defekt" ohne detalierte Angabe von wirklichen Defekten auch als Umgehung der Gewährleistungsansprüche ausgelegt werden kann.


    Denn:


    Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ergeben sich auch dann, wenn es sich um einen Kauf bzw. um eine Ersteigerung von einer Privatperson handelt. Doch Vorsicht: Verkaufst du "an privat", so kannst du diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausschließen. Weist du schriftlich in der Beschreibung seiner Auktionsware auf den Ausschluss der Gewährleistungsrechte hin, so kann der Ersteigerer keinerlei Reklamationsrechte in Anspruch nehmen.
    Allerdinsg gibt es keine Generalklausel, ala: "Defekt" -> Das könnte man im schlimmsten Falle als arglistige Täuschung (=strefrechtlicher Überhang: Betrug!) auslegen.


    Dann kann der Käufer alle Gewährleistungsansprüche wahrnehmen, selbst wenn du als Verkäufer diese vorher in seinem eBay-Angebotstext ausgeschlossen hast.


    Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass eine Haftung für Mängel an der Ware nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn in der eBay-Produktbeschreibung deutlich und detalliert darauf hingewiesen wird.
    Jeden Mangel, den du in der Beschreibung ausdrücklich benennst, fällt aus der Sachmängelgewährleistungshaftung heraus.
    Denn der eBay-Kunde kann sich anhand der Produktbeschreibung ein Bild von dem versteigerten Gegenstand machen und sich selbst entscheiden, ob er die Ware mit dem Mangel ersteigern möchte oder nicht.
    Benennst du als eBay-Verkäufer einen Mangel nicht, obwohl du ihn kennst, so unterliegst du möglicherweise der Haftung wegen "arglistiger" Täuschung und ist dem Käufer dadurch zu einem viel weitergehenden Ersatz verpflichtet als im Normalfall.


    Es empfiehlt sich daher für jeden eBay-Verkäufer (!), die Beschreibung seiner angebotenen Ware so genau wie möglich zu gestalten und jeden bekannten Mangel deutlich zu machen.


    @rest:


    Wenn der ein oder andere hier an einen Verkäufer/Käufer gerät, der sich in der Rechtslage auskennt, gehen ganz schnell die Lichter aus.
    Da helfen auch keine "was soll schon passieren" oder "warte es ab" Sprüche. Ich würde ihr an Adreas seiner Stelle klipp und klar antworten, das sich der Defekt auf den kosmetischen Defekt bezog.


    Technische Defekte waren nicht vorhanden und wären in der Sachmängelhaftung/Gewährleistung (hast du hoffentlich rechtssicher gemacht!) ausgeschlossen. Da brauchst du nicht rumeiern, oder sonstwas.
    Schlecht wäre es nur, wenn du die Gewährlsitung nicht ausgeschlossen hast und/oder als gewerblicher Verkäufer agiert hast.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    Technische Defekte waren nicht vorhanden und wären in der Sachmängelhaftung/Gewährleistung (hast du hoffentlich rechtssicher gemacht!) ausgeschlossen. Da brauchst du nicht rumeiern, oder sonstwas.
    Schlecht wäre es nur, wenn du die Gewährlsitung nicht ausgeschlossen hast und/oder als gewerblicher Verkäufer agiert hast.


    Ja, das Gerät war ganz sicher einwandfrei und ich habe es über meinen rein privaten Account angeboten und natürlich auch Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Auf die bestehende Rest-Gewährleistung von Apple (Kauf erfolgte ja im Mai 2011) habe ich in diesem Kontext separat verwiesen.


    Bedeutet also im Umkehrschluß (nur mal angenommen): Mein Wort, dass es einwandfrei war / ist, wiegt im Zweifel vor Gericht schwerer, als das der Käuferin?
    Damit wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet (auch wenn's bei mir ganz sicher nicht der Fall ist) ;)


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Nein. Du kannst nur nicht "global" Sachmängel mit dem Hinweis "Defekt" ausschliessen.
    (Analog dazu zu sehen die ständige Rechtssprechung im Falle der "Bastlerautos")


    Wenn du (wirkliche) Defekte ausgeschlossen hast und zudem die Gewährleistungsansprüche im normalen Privatverkauf ausgeschlossen hast, ist alles in Butter. Trotzdem würde ich ihr Ansinnen gleich mal entsprechend beantworten.


    Schwierig wäre es nur, wenn du "Defekt" schreibst, keinen oder nur "normale" Mängel angibst (z.B. Benutzungsspuren) und dann entweder komplette die Sachmängel/Gewährleistung ausschlisst oder als gewerblicher Händler auftrittst.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm Bedeutet also im Umkehrschluß (nur mal angenommen): Mein Wort, dass es einwandfrei war / ist, wiegt im Zweifel vor Gericht schwerer, als das der Käuferin?


    Nein, das Gericht wird ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, und nach dessen Ergebnis urteilen. Beweisen muss alles erstmal der Käufer (bzw. der Kläger), aber wenn ihm der Beweis gelingt, wird's in der Regel ziemlich teuer...


    Problematisch könnte für Dich sein, wenn Du mit Paypal bezahlt wurdest, und die Käuferin einen Käuferschutzantrag stellt.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Nein, das Gericht wird ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, und nach dessen Ergebnis urteilen. Beweisen muss alles erstmal der Käufer (bzw. der Kläger), aber wenn ihm der Beweis gelingt, wird's in der Regel ziemlich teuer...


    Problematisch könnte für Dich sein, wenn Du mit Paypal bezahlt wurdest, und die Käuferin einen Käuferschutzantrag stellt.


    Gruß Jörg


    Habe den Betrag per Überweisung erhalten.


    Bin aber sehr entspannt, zumal nach meiner Antwort mit dem Hinweis auf ein anderes Netz und den Bumper so gar nichts mehr von ihr kam.
    Klang für mich eh nach einem lapidaren Netzproblem.


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Das Problem ist immer: wer hat Recht, wer hat Unrecht. Ich habe zweimal Handys bekommen, die kein Netz empfingen, obwohl im ebay Text stand, dass alles ok war. Die Verkäufer hatten soweit auch 99% Bewertungen gehabt. Das war echt blöd. Das waren günstigere Modelle, trotzdem ärgerlich.


    Was will man da auch machen? Bei dem einen konnte ich Rückgabe durchsetzen, bei dem anderen nicht.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • @Nun, wenn sich ein Weg ergibt, auch wenn er steinig ist, würde ich ihn gehen...-) Dir helfe ich auch..:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • So, habe heute Mittag eine Antwort von der Dame erhalten:


    "Hallo Herr Böhm,


    das Problem liegt nicht an der SIM, ich habe mit T-Mobile vollen Empfang. Ich habe es dennoch mit der Vodafone Karte meines Sohnes getestet, das gleiche Problem. Ich bin am Samstag extra gut 130km nach Frankfurt in den Apple Störe gefahren, dort wurde das iPhone getestet und auch der Mitarbeiter hat das Problem gehört und bestätigt. Ein Gerätetausch ist unausweichlich...


    Gruß"


    Was sagt mir das nun?!? :)


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Das die arme alleinerziehende Mutter scheinbar zuviel Zeit und Geld hat deswegen extra nach FFM zu fahren...


    Problematisch ist wie bereits erörtert dass man kein Gerät pauschal als defekt aber trotzdem funktionsfähig beschreiben kann.
    Kommt jetzt auch drauf an, ob Du Dir hier noch weiteren Stress antun willst oder nicht.


    Variante 1: Ihr schreiben, dein Bedauern ausdrücken und auf Gewährleistungsausschluss und Deklarierung als Defekt hinweisen und warten was kommt.


    Variante 2: Rücknahme (kein Preisnachlass) anbieten damit Du den vermeintlichen Mangel prüfen kannst und das Gerät neu einstellen, konkreten Defekt (sofern wirklich schlechte Verbindung besteht) beim erneuten einstellen benennen und den Rest als Erfahrung abhaken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!