Den Link kannst du ruhig posten, dann kann man sich auch ein besseres Bild machen, was du zu welchen Bedingungen verkauft hast.
Zur Sache selbst wurde ja schon einiges gesagt.
Es ist jedenfalls so, dass du, sofern du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, einstehen musst.
Glück für dich: Die für Unternehmer geltende Beweislastumkehr gilt nicht, da du ja offenbar einen Privatverkauf gemacht hast. Das bedeutet, dass dir der Käufer nachweisen muß, dass ein Mangel bei Übergabe vorlag.
Rückgaberecht besteht, zumindest wegen Nichtgefallen, nicht. Sollten die Mängel nachgewiesen werden können, darfst du zunächst nachbessern und musst nicht sofort das Geld zurückgeben. Erst wenn zwei bis drei Nachbesserungsversuche scheitern, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
Vielleicht hast du dir ja die IMEI des verkauften Geräts notiert. Das wäre sehr hilfreich, falls der Verkäufer das Gerät vor der Rücksendung mit einem anderen "verwechselt"
.
Falls noch Fragen sind, immer gern:) ,
nur etwas langsam:D
Gruß
DaFunk