ZitatOriginal geschrieben von SpeedTriple
Hallo.
Mein Verkäufer hat sich wieder bei mir gemeldet. Er zahlt nun doch nicht und nimmt das Handy auch nicht zurück.
Er hat mich sogar beschuldigt, dass ich das Handy kaputt gemacht habe und es nun umtauschen möchte.:eek:
Unschön...
Was heisst "nun doch nicht"? Hatte er zwischenzeitlich die Mangelhaftigkeit des Gerätes eingeräumt und sich zu Minderung oder Rücktritt bereiterklärt?
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Ausserdem hat er eBay geschrieben, dass er mich versucht hat telefonisch zu erreichen, dabei hat er gar nicht nach meiner Nummer gefragt:flop:
Na und? Solltest du jetzt Angst bekommen? Ebay hat mit eurem Problem nichts zu tun. Und die werden sich auch nicht die Bohne drum kümmern....
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Was kann man nun noch tun?
Ich habe einen riesen Hals auf solche Leute:(
Wie DaFunk schon schrieb, ist der nächste Schritt der Umstieg auf briefliche Kommunikation. Vielleicht hast du jemanden rechtskundigen im Bekanntenkreis, dann lass dir von demjenigen ein Schreiben aufsetzen, oder versuch es selbst;)
Ich würde dem Verkäufer eine letztmalige Frist zur Nacherfüllung setzen. Drohe ihm für den erfolglosen Fristablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag und die gerichtliche Durchsetzung deines Anspruchs aus dem Rückgewährschuldverhältnis an.
Das Ganze schön als Einwurfeinschreiben verpacken, ernst und sachlich bleiben.
Wenn er dann nicht kooperiert kommst du an anwaltlicher Beratung nicht mehr vorbei.
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Gilt das 14 tägige Umtauschrecht eigentlich auch bei einem Privatkauf übers Internet?
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt nur zwischen Unternehmer - Verbraucher.