ZitatOriginal geschrieben von booner
Poste doch mal den link zum Angebot...
EDIT:
"Da es ein gebrauchtes Gerät ist gebe ich keine Garantie auf funktion.Keine Garanter" lässt sich wohl als Haftungsausschluss bzgl. der Mängelhaftung auslegen. Demzufolge wären deine Ansprüche aus Mängelhaftung, also primär Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung bzw. sekundär Möglichkeit zur Minderung oder zum Rücktritt + Schadensersatz bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ( bei Privatverkäufer also im Moment der Abliferung bei der Post) verjährt und somit nicht mehr durchsetzbar.
Sehe ich leider genauso dass § 437 BGB nicht anwendbar ist.
Aber § 444 BGB sagt auch:
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder ... hat.
Hmm.
Gruß Gunn