Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Handelt dieser Verkäufer gewerblich?


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&rd=1&item=5137757838


    Man schaue sich mal die letzten Bewertungen an!
    Er verkauft massenweise Schuhe ... auf meine Frage hin, ob ich bei ihm das Fernabsatzgesetz in Anspruch nehmen könne, kam die Antwort, dass er kein Händler sei und es deshalb auch kein Fernabsatzrecht bei ihm gäbe, ich also meine gekauften Schuhe nicht umtauschen bzw. zurückgeben kann, falls damit etwas ist.


    Was sagt Ihr?
    IMHO absolut gewerbliches Handeln!



    Chris

  • Ist auf jeden Fall gewerbliches Handel, der kauft irgendwo Sonder/Restposten auf und vertickt sie wieder. Und wenn der 50 Schuhe á 70€ verkauft muss er allein deswegen doch schon ein Gewerbe anmelden, oder? Das wären ja schon 3500€!
    Glaube aber nicht, dass der das hauptberuflich macht, dafür wärs fast zu wenig. Wahrscheinlich nur nebenher...

  • Ich habe bei eBay etwas verkauft. Der Käufer behauptet aber der Artikel sei defekt. Nun nehme ich das Gerät wider zurück. Ist es möglich sich die Verkaufsprovision wieder gutschrieben zu lassen?


    Früher ging das mal. Aber da die eBay-Seite schon seit längerer Zeit nahezu unbedienbar geworden ist finde ich diese Fuktion nicht.


    Gibt es die Möglichkeit überhaupt noch oder würde das abgeschafft?



  • Hm, frag doch mal beim zuständigen Finanzamt nach ob man ihn dort als Gewerbetreibenden kennt?


    Erstens ist er Powerseller, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Gewerbetreibenden schließen lässt.


    Zweitens hat er in den vergangenen 30 Tagen (allein mit diesem Account) ~ 7600€ umgesetzt.


    Da ist nix mehr mit "Privatverkauf"


    Wenn du Zeit hast: http://www.wettbewerbszentrale…lle/default.asp?bereich=2

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Klar geht das: Nicht bezahlten Artikel melden, Verkäufer und Käufer haben sich geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen --> Gutschrift.


    Aber nur wenn der andere dem zustimmt.

    Aaahhhh. Vielen Dank.

  • Bezahlt, aber keine Lieferung?


    Hallo


    Sicher ein standartfall, aber ich hab eben mit sowas noch nicht so viel Erfahrung.


    Ich hab schon vor einiger Zeit einen Artikel ersteigert, bezahlt, und dann kahm nix. Keine Lieferung einfach nix.


    Alle Mails blieben unbeantwortet, im Telefonbuch finde ich unter der angegebenen Adresse nichts.


    Andererseits sind es "Nur" 17,01 Euro. Macht es Sinn, wegen 17 Euro eine Anzeige zu schreiben? Oder muß ich das als Pech einsortieren?
    Was kann man sonst noch machen?


    PS: Vielleicht wohnt ja einer in der Nähe von 16766 Kremmen (Brandenburg). Vielleicht hat ja einer die Möglichkeit da mal eben vorbeizufahren, und dem kräftig auf die Nase zu hauen :), oder einfach mal nachzufragen, was denn nun Sache ist? :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Ne Anzeige kostet Dich erstmal nichts, also wenn klar ist das der Vk einfach nicht liefert, wieso nicht? Auch wenn es nur 17 € sind.


    Du musst allerdings damit rechnen, dass der aufnehmende Polizeibeamte dabei ständig lächelt. (Wg. solcher Beträge macht sich keiner auf die Socken)


    Eine Klage gegen den Vk macht nur Sinn, wenn Du eine RV hast und nichts selber zahlen musst, ansonsten kostet Dich das Verfahren mehr als es einbringt


    CH

  • SofortKauf entfernen?


    Hallo,


    kann man aus einer laufenden Auktion (ohne Gebote) die Sofortkauf-Option wieder entfernen, so dass es nur noch eine ganz 'normale' Auktion ist?



    Erklärung: Habe in einem Anfall geistiger Umnachtung einen Artikel als SK eingestellt, aber mir ist dann siedendheiß eingefallen, dass der Artikel bei einem Freund liegt, der gerade im Urlaub ist. D.h. wenn jemand den Artikel jetzt kaufen würde, käme ich gar nicht daran (vor dem 29.11.).
    Habe jetzt den SK-Preis relativ hoch gesetzt, so dass hoffentlich niemand so blöd ist, den Artikel per SK zu erwerben. Aber ich möchte den Preis auch nicht utopisch hoch setzen, da mich dann potentielle Käufer für bekloppt halten würden... :)


    MfG - Elke

  • Re: SofortKauf entfernen?


    elke:


    Wie wäre es mit einem ergänzenden Hinweis in der Beschreibung, dass der Versand des Artikels frühestens ab dem 29.11. möglich ist? Dann kann es jeder selbst entscheiden...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!