Hallo, wie ist die rechtliche Lage, wenn ein ersteigerter Artikel im Zeitraum zwischen Auktionsgewinn und Geldeingang dem Verkäufer gestohlen wird? Darf der Käufer auf Erfüllung des Vertrages pochen? Der Verkäufer hat den Käufer vom Umstand des Diebstahles umgegehend informiert und möchte natürlich umgehen das Geld zurücküberweisen. Käufer stellt sich stur und drohlt schon mit Anwalt.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Der Käufer wird sich stur stellen, da Diebstahl oder plötzlicher Defekt beliebte Ausreden von Verkäufern sind, wenn ihnen der Auktionserlös zu niedrig war.
Ist dir der Artikel wirklich gestohlen worden, kannst du dem Käufer ja eine Kopie der Anzeige bei der Polizei zukommen lassen.Bei einem Privatverkauf dürfte der Käufer dann auch mit Hilfe des Anwalts/Gerichts nicht mehr viel erreichen können.
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Zitat
Original geschrieben von Kuwe
Hallo, wie ist die rechtliche Lage, wenn ein ersteigerter Artikel im Zeitraum zwischen Auktionsgewinn und Geldeingang dem Verkäufer gestohlen wird?Wenn eine Stückschuld vorlag, dürfte dem Verkäufer die Leistung durch den Diebstahl nachträglich unmöglich geworden sein, da er die Sache dem Käufer nicht mehr übergeben kann. Insoweit liegt dann subjektives Unvermögen vor, da die Sache wohl noch existiert und der Dieb diese dem Käufer ja noch übergeben könnte.
Zitat
Darf der Käufer auf Erfüllung des Vertrages pochen?Verboten ist es nicht. Aber einen Anspruch auf Lieferung und Übereignung der Kaufsache gegen den Verkäufer hat er nicht, da dem die rechtsvernichtende Einwendung des § 275 I BGB entgegensteht.
Im Gegenzug entfällt regelmäßig der Anspruch auf Kaufpreiszahlung des Verkäufers gegen den Käufer.Zitat
Der Verkäufer hat den Käufer vom Umstand des Diebstahles umgegehend informiert und möchte natürlich umgehen das Geld zurücküberweisen.Dazu ist er i.d.R. auch verpflichtet, siehe oben. Sollte der Verkäufer die Umstände, die zur Unmöglichkeit der Leistung geführt haben, zu vertreten haben, steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu.
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was meint ihr wie ich mit artikelnummer 6380561251 umgehen soll ?? so wie es da steht oder ?
edit: plaediert auf Tippfehler
was soll ich nun machen ?hab das mpx daheim abermit displayfehler und muss es naechste woche tauschen gehen, da eh 4Stuck auf der rechnung stehn ohne IMEI konnt ich das gleich mitnehmen.
Als irrtum kann er das doch nicht machen da es ja quasi defekt ist. und ein neues hat einen reelen wert um 100€. also kann man sagen 8€ ist doch ok, oder?
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von MisterVegas
was meint ihr wie ich mit artikelnummer 6380561251 umgehen soll ?? so wie es da steht oder ?edit: plaediert auf Tippfehler
was soll ich nun machen ?hab das mpx daheim abermit displayfehler und muss es naechste woche tauschen gehen, da eh 4Stuck auf der rechnung stehn konnt ich das gleich mitnehmen.
Als irrtum kann er das doch nicht machen da es ja quasi defekt ist. und ein neues hat einen reelen wert um 100€. also kann man sagen 8€ ist doch ok, oder?
Wenn, dann solltest Du schon korrekt angeben, dass es sich um den klassischen 1 Euro Fehler des Verkäufers handelt und 8 Euro mit Versand ist.
Klassischer Irrtum, wie schon oft hier behandelt.
Das Bewertungsprofil zu versauen, dürfte der Verkäufer im Übrigen auch nicht mehr fürchten
Was die offensichtlich geplante Gewährleistungs-Abwicklung mit der nicht dazugehörigen Rechnung angeht: Dafür gibt es ein Wort, es fängt mit B an und hört mit g auf

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Zitat
Original geschrieben von elgo
Wenn, dann solltest Du schon korrekt angeben, dass es sich um den klassischen 1 Euro Fehler des Verkäufers handelt und 8 Euro mit Versand ist.Klassischer Irrtum, wie schon oft hier behandelt.
Das Bewertungsprofil zu versauen, dürfte der Verkäufer im Übrigen auch nicht mehr fürchten
Was die offensichtlich geplante Gewährleistungs-Abwicklung mit der nicht dazugehörigen Rechnung angeht: Dafür gibt es ein Wort, es fängt mit B an und hört mit g auf

ja das B wort war nur eine idee, jedoch kann ich nix dafur das auf der Rechung keine IMEI steht. So kann man leider jedes handy gleichen types bringen.
Und ausserdem hat die Polizei besseres zu tun als sich um sowas zu kümmern das ich ein Handy mit andere REchnung umtausch. ja gehts noch :confused:
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Problem mit ebay
Tag Leute!
ich wurde leider von ebay gesperrt. angeblich wegen einer falschen Telefonnummer. Ich habe die Nummer aber überprüft (ebay hat sie mir gemailt) und sie stimmt definitiv. nun habe ich versucht das mit ebay per mail zu klären. aber sie bestehn darauf , dass ich ihnen eine beglaubigte Kopie meines Reisepasses und eine Meldebestätigung zuschicke, was aber nicht ganz billig ist und zuviel zeit kostet. Gibt es da nicht auch eine andere Möglichkeit ? telefonisch oder so? Ich meine nichts ist leichter zu überprüfen wie eine Telefonnummer.
Ausserdem verstehe ich nicht ganz wie die überhaupt auf die Idee kommen, meine Nummer ist falsch. ich habe mich damals mit meiner Kreditkartennummer registriert und die ist ja wohl kaum gefaked. Ausserdem würde ich gerne wissen was denen der Reisepass bringt? meine Telefonnummer steht da ja nicht drin.Hat jemand von euch alternative Tipps? danke, Gruss Este
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Wir haben doch einen extra langen und unübersehbaren eBay-Sammelthread.

http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=25728
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der thread ist ja schön und gut, aber leider schon zu unübersichtlich. ich hab ihn schon durchgesehn aber nichts über mein problem gefunden. trotzdem danke. ich werd wohl auf ebay verzichten. dafür zahlen dass sie meinen account freischalten interessiert mich weniger. ausserdem dauert das wieder wochen, nur meine gewünschte auktion läuft in 3 tagen aus

danke, Este
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