Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat


    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der BBT-Systems KG,
    unsere Firma hat am Freitag, den 29.05.2005 offiziell Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das weitere Vorgehen wird daher ab jetzt von staatlicher Seite kontrolliert und gelenkt. Unsere Absicht war nie und in keiner Weise, jemanden zu betrügen oder zu täuschen, wie zahlreiche zufriedene Kunden Ihnen sicher bestätigen werden - wir sind nur leider nicht mehr in der Lage, den Geschäftsbetrieb in alter Form aufrecht zu erhalten.


    Über das weitere Vorgehen werden Sie zu gegebener Zeit informiert, da das nur noch begrenzt in unseren Händen liegt. Wir bitten Sie daher, auch von Anrufen oder anderweitigen Kontaktaufnahmen zu Familienmitgleidern etc. abzusehen, da dies 1. nichts beschleunigen können wird und 2. zu einem gewissen Grad sicher auch den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Desweiteren bitten wir Sie, auch keine weiteren persönlichen Daten von Angehörigen oder Mitarbeitern mehr zu posten, da auch diese ein Recht auf Datenschutz haben, unabhängig davon, dass sie in Verbindung zu BBT-Systems stehen.


    Tjoa, hab ich doch noch ne Chance meine 10€ ohne Anwalt wieder zu sehen?
    Übrigens, ja mit 274 ist das schon scheiße sowas zu kaufen, mein Fehler, sonst würde ich mehr daran legen die 10€ wieder zu kriegen.
    War eben nen Sofort-Kauf und ich mußte dass in eile kaufen....

  • Zitat

    Original geschrieben von jannik
    Tjoa, hab ich doch noch ne Chance meine 10€ ohne Anwalt wieder zu sehen?


    Eine ziemlich theoretische Chance... Bist Du vielleicht dann irgendwann Geld siehst wird sehr viel Zeit vergehen.
    Zuerst werden Banken, Lieferanten, Mitarbeiter etc. ihre Ansprüche anmelden. Ob dann am Ende des Insolvenzverfahrens noch Geld übrig ist, ist mehr als fraglich...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von jannik
    Tjoa, hab ich doch noch ne Chance meine 10€ ohne Anwalt wieder zu sehen?


    Egal ob mit oder ohne Anwalt:
    Die Antwort ist Nein.


    Und bitte verzeih mir wenn ich das so ausdrücke, aber etwas derartiges zu glauben wäre auch mehr als naiv.


    Insolvenz heißt, das der Laden überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist.
    D.h. alle Forderungen die gegenüber diesem bestehen werden in einen Topf geschmissen und nach Rangfolge befriedigt. In 99,9% der Fälle ist jedoch nicht genügend Masse dafür vorhanden d.h. die Gläubiger werden mit einer Quote bedient. Und was so 0,01% von 10 € ausmachen kannst Du Dir ja selber ausrechnen.


    Da ist der Aufwand seine Forderung gg. dem Insolvenzverwalter geltend zu machen um ein vielfaches höher.


    Ach ja werder die ehemaligen Gf`s noch der Inso-Verwalter dürfen die überigens die 10€ "einfach so" zuschieben, damit würden sie sich strafbar machen.


    Gruß
    CH

  • Hoi ChickenHawk


    Sorry, wenn ich das so ausdrücke, aber: "chill"
    War ja nur ne Frage, hatte so einen Fall noch nie, aber das wast du geschrieben hast ist völlig klar und sowas hab ich mir auch schon gedacht.


    Naja, dann hab ich eben Pech gehabt und was dazugelernt!


    Viele Grüße, Jannik



    EDIT: Quatsch, so hab ich das auch nicht aufgefasst :)

  • Wie schon geschrieben, es war nicht als persönlicher Angriff gemeint, sollte Dir halt nur die Situation verdeutlichen.


    Von daher ist es ja gut das es "nur" 10€ waren und "better luck next time" bei Ebay


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von T610-2003
    Hat keiner eine Idee wie sowas abläuft? Wenn ich einen Artikel von
    Privat wieder zurücknehme auch noch im Vorraus das Geld erstatten oder
    gibt es da klare Richtlinien? Bitte um hilfe


    Das entnehmt ihr am besten eurem über die Aufhebung des Kaufvertrages
    geschlossenen Vertrag.
    Da ich davon ausgehe, dass du dem Käufer
    freiwillig den Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht hast, er also wohl
    nicht nachgewiesen hat, dass an der Kaufsache ein (erheblicher)
    Sachmangel vorliegt und er demnach dir auch keine Frist zur
    Nacherfüllung gesetzt hat bzw. du ihm ggü. eine Nacherfüllung nicht ernsthaft
    und endgültig verweigert hast, liegt kein gesetzlicher Rücktrittsgrund
    vor.


    Solltet ihr in eurem Aufhebungsvertrag bezüglich des Umstands, welche
    Leistung zuerst zurückzugewähren ist, keine ausdrückliche Regelung
    getroffen haben, kann man dein Angebot zur Aufhebung des Vertrages evtl.
    dahingehend auslegen, dass dir zur Überprüfung der Sachlage/ zum
    Ausschluss einer Manipulation seitens des Käufers die Kaufsache vor
    Erstattung des Kaufpreises zurückzugewähren ist, inswoeit also der
    Käufer vorleistungspflichtig ist (genau wie beim eigentlichen
    Kaufvertrag auch, wenn du Vorkasse vereinbart hattest).


    Grob gesagt: Wenn du dem Käufer freiwillig den Rücktritt ermöglichst,
    kannst du auch die Spielregeln der Rückabwicklung bestimmen. Sollte er
    dein Angebot mit diesen Regeln nicht akzeptieren, verweise ihn auf
    seinen evtl. bestehenden gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch.


    Sollte im Rahmen der Vertragsaufhebung die Reihenfolge der Leistungen
    nicht geregelt worden sein und auch nicht im Wege der Auslegung
    bestimmbar sein, dann richtet sich die Rückabwicklung des
    Kaufvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen über den
    Rücktritt vom Vertrag.


    Prinzipiell wäre dann Zug-um-Zug abzuwickeln, dir und dem
    Käufer stünde bis zur Bewirkung der jeweiligen Gegenleistung
    die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.


    Lässt sich keine Einigung erzielen, müsste geklagt werden.
    Derjenige, der dann vollstrecken will, müsste (z.B. an den
    Gerichtsvollzieher) vorleisten (oder nachweisen, dass sich
    die andere Partei im Gläubigerverzug befindet).


    Ein "ebay-Gesetz" gibt es nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Verkauf von Option auf eine Ware erlaubt?


    Hallo Forum,


    ist es bei eBay erlaubt die Option auf eine Ware zu verkaufen, die noch nicht im Besitz des Verkäufers ist oder möglicherweise nicht in den Besitz des Verkäufers gelangen wird?


    Konkret:


    Ein schlauer Mensch möchte einen Mobilfunkvertrag abschließen. Ob er jedoch lediglich die Mindestvertragslaufzeit oder aber bspw. 2 Jahre mit subventioniertem Mobiltelefon abschließen möchte hängt davon ab, ob er auf eBay das Mobiltelefon zum gewünschten Preis (Mindestgebot oder "Sofort-Kauf") veräußern kann.


    Nun möchte er das Mobiltelefon auf eBay als "neu" einstellen und selbstverständlich in der Angebotsbeschreibung die Situation schildern und darauf hinweisen, dass der Verkäufer das Mobiltelefon nicht liefern könne, wenn der Mobilfunkanbieter das Mobiltelefon nicht liefern kann oder er als Kunde vom Mobilfunkanbieter abgewiesen wird, etc. Falls einer dieser Umstände eintreten sollte, wird die Auktion als nichtig erklärt.


    Darf nun also dieser schlaue Mensch auf eBay die Option auf das Mobiltelefon einstellen? :confused:

  • Re: Verkauf von Option auf eine Ware erlaubt?


    Zitat

    Original geschrieben von Norbert100
    Darf nun also dieser schlaue Mensch auf eBay die Option auf das Mobiltelefon einstellen? :confused:


    Ob es wirklich erlaubt ist, weiß ich nicht. Aber solche oder ähnliche Auktionen sind bei eBay inzwischen (leider) häufiger anzutreffen...


    Was dem "schlauen Menschen" jedoch klar sein muss, ist, dass solche "hätte, wenn und aber" in der Auktionsbeschreibung einen geringeren Verkaufspreis zur Folge haben werden.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Eigentlich sind solche Auktionen nicht erlaubt.


    Man darf nur Artikel einstellen, die man auch tatsächlich schon besitzt.
    Als Musterbeispiel gab es in diesem Bereich mal den Verkauf von Aldi-Laptops bevor diese überhaupt in den Filialen zu bekommen waren.


    CH

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