Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • WOW! Der Verkäufer hat mir nun endlich das Geld zurücküberwiesen! Allerdings habe ich immernoch die Befürchtung, dass er sich das Geld wieder irgendwie zurückholen könnte (Stornierung o.ä.). ...wäre dies theoretisch möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    WOW! Der Verkäufer hat mir nun endlich das Geld zurücküberwiesen! Allerdings habe ich immernoch die Befürchtung, dass er sich das Geld wieder irgendwie zurückholen könnte (Stornierung o.ä.). ...wäre dies theoretisch möglich?


    Nein.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    WOW! Der Verkäufer hat mir nun endlich das Geld zurücküberwiesen!


    Na also! :top:
    Was ist eigentlich aus der Meldung bei Ebay geworden? Gibt doch sowas wie "nicht zustandegekommener Verkauf", das würd ich grad noch machen! Hat er dich eigentlich schon bewertet?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Nein.


    Danke, für die eindeutige Antwort. :D


    eisi:
    Ja, bei Ebay gibt es diese Option. Diese habe ich auch in Anspruch genommen. Allerdings sieht es nur so aus, dass man eine entsprechende Meldung macht, Ebay sich beim Verkäufer meldet, dass dieser sich beim Käufer melden soll. Anschließend soll der Käufer Ebay mitteilen, ob das Problem geklärt werden konnte. Das wars.


    Da ich nun das Geld zurückbekommen habe, aber das "Geschäft" nicht zustande gekommen war, denke ich, dass ich keine Bewertung abgebe und auch im Gegenzug keine Bewertung haben möchte.

  • Gefälschter Artikel


    Hallo Leute,


    auch ich hab jetzt ein Problem mit einem ebay Verkäufer - denke ich zumindest.
    Vor ein paar Tagen habe ich diese Earphones bei ebay gekauft.
    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Verkäufer ausschließlich positive Bewertungen. Ich habe also sofort den Betrag überwiesen. Am Donnerstag hat mir der Verkäufer geschrieben, er habe die Ware versand. Leider ist sie heute noch nicht eingetroffen (Ok, ist noch nicht solange her - müsste aber eigentlich gekommen sein). Was mich allerdings viel mehr verunsichert ist, dass der Verkäufer mitlerweile eine negative Bewertung von einem Käufer (laut Nick scheint es sich um einen Anwalt zu handeln) erhalten hat, der wohl eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer eingeleitet hat, da dieser mit gefälschter Ware handelt.
    Ich weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll. Es ist stark anzunehmen, dass die von mir gekaufte Ware auch gefälscht ist (Andere Verkäufer biten den selben Artikel zu einem viel höheren Preis an).
    Kann ich nun sofort etwas unternehmen- oder muss ich warten bis die Ohrhörer bei mir eintreffen (falls dies überhaupt jemals der Fall sein wird)?


    Danke schon mal, bj_b4

    >> 'Never touch a running system' ist kompletter Scheiss. Wenn sich die Evolution daran gehalten hätte, wären wir heute noch Pantoffeltierchen. Make a backup, touch everything. Das sollte die Devise sein

  • Re: Gefälschter Artikel


    Zitat

    Original geschrieben von bj_b4
    Was mich allerdings viel mehr Verunsichert ist, dass der Verkäufer mitlerweile eine negative Bewertung von einem Käufer (laut Nick scheint es sich um einen Anwalt zu handeln) erhalten hat, der wohl eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer eingeleitet hat, da dieser mit gefälschter Ware handelt.


    Zitat

    ACHTUNG - gefälschte Markenware - Strafanzeige wegen Betrug !!!!!

    Ich bleibe meiner Meinung auch in diesem Fall treu: Diese Bewertung wurde nicht von einem Volljuristen abgegeben, weil Volljuristen auch privat korrekt schreiben: Zunächst heißt es richtig "wegen Betruges". Außerdem müßte ein Volljurist beim Diktieren:D (Eintippen) von fünf Ausrufezeichen hintereinander merken, daß er nicht ganz dicht ist.

    Zitat

    Original geschrieben von bj_b4
    Ich weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll. Es ist stark anzunehmen, dass die von mir gekaufte Ware auch gefälscht ist (Andere Verkäufer biten den selben Artikel zu einem viel höheren Preis an).
    Kann ich nun sofort etwas unternehmen- oder muss ich warten bis die Ohrhörer bei mir eintreffen (falls dies überhaupt jemals der Fall sein wird)?


    Warte bis Dein gekaufter Artikel bei Dir ist (falls er nicht kommt: Frist zur Übereignung setzen).
    Daraus, daß ein anderer Käufer einen (vermutlich) gefälschten Artikel bekommen hat, hast Du noch keinen Anspruch.

    ...

  • So hab auch mal wieder ein Problem,


    hab diesen CPU Kühler bei http://www.alkon-pc.de gekauft.


    Laut Beschreibung ist er kompatibel zu Sockel 939.
    Ich und zwei meiner Kollegen (ich arbeite in einem PC Fachgeschäft!) haben es nicht geschafft den Kühler auf meinen Mainboard zu befestigen, die beigeleten Schrauben sind einfach zu kurz gewesen. In der Instalationsanleitung war auch nichts von Sockel 939 zu lesen.
    Ich rief bei dem Laden an und mir wurde gesagt ich sei nicht in der Lagen den Kühler einzubauen. Ich sagte das ich den Kühler zurückschicken werde, daraufhin wurde aufgelegt.
    Hab vor ca. 14 Tagen den Kühler komplett zurückgeschickt.
    Vor ca. einer Woche habe ich per Mail nachgefragt wenn ich den mein Geld zurückbekomme. Folgende Antwort:


    Hallo, Ihr Board ist wahrscheinlich inkompatibel zu dem Kühler. Ich habe einen Beitrag gefunden: Der Kühler wird mittels einem Steg und zwei Schrauben befestigt. Der Steg wird auf den kleinen Kupferkühlbock gelegt und mittels der 2 Schrauben mit einem Retention Modul an der dem Board beiliegenden Backplate verschraubt. Jedoch weist der Kühler eine Inkompatibilität mit dem Abit KV8 Pro Board auf, denn die Schrauben sind ein Stück zu kurz. So haben wir den Kühler ohne Retention Modul befestigt, dies war ein ziemlicher Kraftakt und das Board war ungesund gebogen. Wie man nachfolgend an den Temperaturen erkennen kann, sollte diese Kombination so nur bedingt benutzt werden. http://www.hardwareluxx.de/cms…ction=show&id=103&seite=3 Mit freundlichen Grüßen Ihr Alkon-PC Team


    Kein Wort ob oder wann ich mein Geld zurück bekomme.
    Jetzt gerade mal dort angerufen, mir wurde gesagt das mein Mainboard wohl inkompatibel zu diesem Kühler sei.
    Und jetzt der Hammer, ich hätte beim einbauen den Kühler zerstört! Er ist angeblich total verbogen, zerkratzt und der Lüfter fehlt angeblich! So kann er nicht wieder verkauft werden und ich werde keinen Cent von meinem Geld wiedersehen, so wurde es mir Wortwörtlich in sehr gebrochenen deutsch gesagt.


    Was soll ich jetzt am besten machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Übel, ich würd es unter "Erfahrung" abtun. Denn der Weg zum Anwalt kostet ne Menge Geld.


    Ich sehe es eigentlich nicht ein für diese "Erfahrung" 41,85€ zu zahlen.....

  • Zitat

    Original geschrieben von jne
    Ich sehe es eigentlich nicht ein für diese "Erfahrung" 41,85€ zu zahlen.....



    KLar, ist natürlich ärgerlich, aber für 40 Euro zum Anwalt rennen.....das kannste knicken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!