Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich möchte euch kurz ne Zwischenbilanz geben was in meinem Fall der Bewertungserpressung passiert ist.
    Ich hatte schneller als Erwartet von Ebay eine Antwort auf meine Meldung bekommen:


    So, nur bringt mir das nix, da die gesamte Kommunikation ja über PayPal lief...
    :rolleyes:
    Das hatte ich dann auch nochmal erwähnt:


    ...und ebenfalls recht schnell wieder eine Antwort bekommen:


    Ich hoffe auch schwer daß das was gebracht hat... :rolleyes:


    Ich habe den Händler gerade nochmal per Email angeschrieben und auf die Frist bis morgen hingewiesen, vielleicht ist er ja so "schlau" und schreibt zurück... ;) Dann gehts direkt weiter an den netten Herrn der Ebay Sicherheitsabteilung... :D


    Wenn was neues gibt melde ich mich wieder.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Lol, so ein dummer Haufen...


    Du sollst die emails samt Header veröffentlichen, aber die feinen Herren von ebay wollen ja nicht mitteilen, was sie gegen den Verkäufer unternehmen. Da könnte man doch glatt den Datenschutz konterkarieren...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Und die Geschichte geht weiter...:


    Folgendes kam gerade über Paypal:


    meine Antwort:


    Ich brech echt ab! :D
    Vielleicht sollte ich auch ne eigene Seite aufmachen: "Meine Ebayerfahrungen mit Handyshop Ebelsbach" :rolleyes:


    Edit:
    Und dazu kommt jetzt noch der Stress mit einem Amazonhändler, der nach Rücksendung die Portokosten nicht erstatten will... :mad:
    (Stimmt doch: Wann Artikelwert über 40€, dann trägt der VK die Kosten der Rücksendung (steht auch so in seinen AGB drin), darunter ich. Kosten sind hier höher als 40€. Muss der Händler auch die Versandosten für den Weg zu mir (also beim schicken der Ware) zurückerstatten? IMHO nicht, oder?)


    Edit 2:
    Weiter gehts: :D


    Meine Antwort:


    Ich hoffe das nevt hier niemanden? Ich find einfach nur witzig.. :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Bei einem Preis der zurückgesendeten Sache >40€ hat der sein Widerrufsrecht ausübende Verbraucher auch dann die Rücksendekosten zu tragen, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs seines Widerrufs die Gegenleistung (i.d.R. Kaufpreiszahlung) noch nicht erbracht hat und ihm diese Pflicht vertraglich auferlegt worden ist sowie die gelieferte Sache der bestellten entspricht.


    Erstattung der Hinversandkosten ist strittig, aber eine richtlinienkonforme Auslegung der deutschen Vorschriften führt zu einer Erstattungspflicht des Unternehmers.


    An obergerichtlicher Rechtsprechung fehlt es aber noch. Zuletzt hat m.W. das LG Karlsruhe pro Vebraucher entschieden:


    http://www.internetrecht-rosto…Karlsruhe-10-O-794-05.htm

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  • Wenn ich das Juristendeutsch richtig verstanden habe, dann bekomm ich die Rücksendekosten ersetzt, falls ich bereits bezahlt habe, richt?
    Wär hier der Fall, die Kosten für den Artikel habe ich bereits zurückbekommen. Die Lieferung entsprach allerdings schon dem bestellten! :confused:


    Die Hinsendungskosten wäre ich bereit zu tragen, immerhin kann der Händler ja nix für die Dummheit seiner Kunden. Daß er dafür dann auch noch bezahlenmuss ist ja schon ziemlich fies...


    Zur anderen Geschichte siehe oben...! :D


    Teil 3:

    Zitat


    Von Verkäufer: Handyshop Ebelsbach GmbH am 12.02.2007 18:47 MEZ
    Tja dann müssen es dire Anwälte klären, ich habe ihnen ein angebot gemacht wenn sie nicht vernünftig reagieren wollen schade... sagten sie nicht sie würden auch öfters über ebay verkaufen... ich hoffe das sie dies nicht gewerbsmässig tun denn das Finanzamt könnte evtl auch interesse haben was sie so alles tun... ? wie gesagt wer uns ärgert den können wir auch ärgern...


    Zitat


    Mein lieber Manfred Kremer, GF! Es geht hier nicht darum jemanden zu ärgern! Es geht einzig und alleine darum, daß ich mein Geld zurückbekomme, was mir rein rechtlich zusteht! Wie ich bereits ganz zu Anfang geschrieben hatte, wäre das alles ja gar kein Problem gewesen, wenn eine freundliche Email gekommen wäre von Ihnen, mit dem Hinweis doch bitte (positiv) zu Bewerten, auch wenn der Antrag nicht zustande gekommen ist. Ich bin der lezte, der einen Händler "ärgern" will, weil ich bei O2 nicht würdig bin einen Vertrag zu erhalten. Da kann der Händler ja nix für! Auf die Drohung mit dem Finanzamt habe ich nur gewartet! Soll ich Ihnen mal sagen was ich davon halte: ICh halte das für armselig! Armes Deutschland... :-( Und noch einmal: Es geht nicht darum jemanden zu ärgern! Ich fordere nur meine Rechte als Käufer ein! MfG



    :D:rolleyes: :mad:


    Was ist von dieser Drohung zu halten!?
    Grundsätzlich bin ich nicht bereit mich hier erpressen zu lassen, bisher habe ich dem VK darauf nicht mehr geantwortet.
    Ich hätte gute Lust dem mal ordetlich das Geweih zu verbiegen! :mad:
    Andererseits handelt es sich bei meinen Verkäufen (in letzter Zeit etwas gehäufter, da es ja gerade viele solche Aktionen gab) hauptsächlich um (neue) Handys, die etwa mittles Genion Card S Verträgen erworben und dann ohne weiterverkauft wurden. Ist das wirklich bedenklich?

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  • Bewertungen auf privat würde ich als Sofortmaßnahme anraten, dann sieht er nur die letzten 30 Tage.


    Er wird ja noch nicht alles gespeichert haben.


    Wenn man schon auf ebay "zockt", sollte man wenigstens die Grundregel der Trennung von Kauf- und Verkaufaacount beachten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Ich brech echt ab!
    Vielleicht sollte ich auch ne eigene Seite aufmachen: "Meine Ebayerfahrungen mit Handyshop Ebelsbach"


    Das wäre die Sache fast wert. Oh man, wie kann ein erfahrener Händler, der seinen Lebensunterhalt zum Teil über Ebay finanziert, so einen Stuss schreiben und solch ein Geschäftsgebaren an den Tag legen. Dass er mit deinem Account einen Angriffspunkt gefunden hat, ist ärgerlich, aber lasse dich nicht unterkriegen - ich drück dir die Daumen

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bewertungen auf privat würde ich als Sofortmaßnahme anraten, dann sieht er nur die letzten 30 Tage.


    Er wird ja noch nicht alles gespeichert haben.


    Wenn man schon auf ebay "zockt", sollte man wenigstens die Grundregel der Trennung von Kauf- und Verkaufaacount beachten.


    Genau daran hatte ich auch gerade gedacht... ;)
    Schon passiert.
    Wieso kann er die Auktionen der letzten 30 Tage einsehen? Weil er mit mir eine "Geschäftsbeziehung" über Ebay hatte? Ansonsten sieht man ja gar nix, oder?
    Edit:
    Ich habe es gerade gefunden und mal versucht.
    Ich kann (von einem anderen Account aus) jedoch nur 4 Auktionen (seit 31.1.) einsehen!? Dummerweise sind da aber Sachen dabei die "handyshop_ebelsbach" mal wirklich gar nix angehen (würden)... :(
    Shit! :mad: :D


    Mit der Verkäufer/ Käufer Trennung hast recht, und normalerweise achte ich auf sowas auch. in dem Fall war aber die Gier leider größer als die Vernunft... :rolleyes::(


    Mal so nebenbei:
    Wie ist das eigentlich wenn man nen Gewerbeschein hat und unanbhängig davon vom Händler etwas (als Prvatperson) kauft, und dieses dann (mit Gewinn natürlich) wieder (als Privatperson) verkauft? Kann sowas Probleme geben?
    Sonst dürfte man ja als Händler nie wieder etwas kaufen und v.a. nicht wieder als Privatperson verkaufen!? Kauft man, wenn man ein Gewerbe hat, "immer" als Händler ein!? Kann ja nicht sein, oder? (Bspl: Ich bin gewerblicher Händler für Fahrräder und kaufe mir im Supermarkt ein paar Schuhe. Diese gefallen mir nicht, und ich verkaufe sie an Privat weiter. Handel ich dann als Händler oder als Privater??)
    :confused:

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  • Wenn Du bei den Schuhen keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hast, dann kannst Du sie auch "von Privat" weiterverkaufen.


    Bei den Mobiltelefonen kommt es sicherlich auf die Menge an, die Du verkauft hast. Bei drei, vier Geräten wird Dir sicher niemand einen Strick drehen können.


    Ist die Anzahl gut zweistellig, könnte ich mir vorstellen, daß Dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Dann könnte es evtl. problematisch werden.


    Booner weiß da sicher mehr dazu.


    Meine persönliche Einschätzung ist, daß der Typ genauso gefrustet ist wie Du, und aus diesem Grund einen Haufen Heiße Luft abdampft.


    Wenn Du ihm nochmal eins mitgeben möchtest, dann mach Dir Luft mit der Andeutung, daß Du in einem großen Forum mit x Lesern die Sache bereits diskutierst und das seinem Ansehen als Händler sicher gut tun wird. Aber bitte *höllisch* aufpassen, daß Du Dich dabei nicht in das Fahrwasser "Verleumdung"/"Üble Nachrede"/"Rufschädigung" begibst!


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Wenn Du bei den Schuhen keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hast, dann kannst Du sie auch "von Privat" weiterverkaufen.


    Ok, spinnen wir das mal weiter:
    Die Schuhe sind tolle Markenware und eigentlich ganz schön teuer.
    Jetzt verkaufe ich sie weiter als "Privat" und gebe den Kassenzettel vom Laden mit, falls sie kaputt gehen sollten (Garantie, Gewährleistung etc. pp.)
    Kein Problem, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Bei den Mobiltelefonen kommt es sicherlich auf die Menge an, die Du verkauft hast. Bei drei, vier Geräten wird Dir sicher niemand einen Strick drehen können.


    Ist die Anzahl gut zweistellig, könnte ich mir vorstellen, daß Dir eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Dann könnte es evtl. problematisch werden.


    Hmm, das könnte dann schon ein Problem sein... :D
    Da es in letzter Zeit ja gerade erst diese Genion Card S aktionen (und Verträge) gibt, war es da natürlich auch mehr. In den letzten 6 Wochen waren es 14 Geräte, wovon er jedoch wie gesagt nur Einsicht auf 5 Geräte hat (zwei und drei gleiche), sowie auf insg. 11 weitere (gleiche, neue) Artikel, die mit Handys oder so jedoch nix zu tun haben.

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Meine persönliche Einschätzung ist, daß der Typ genauso gefrustet ist wie Du, und aus diesem Grund einen Haufen Heiße Luft abdampft.


    Wenn Du ihm nochmal eins mitgeben möchtest, dann mach Dir Luft mit der Andeutung, daß Du in einem großen Forum mit x Lesern die Sache bereits diskutierst und das seinem Ansehen als Händler sicher gut tun wird. Aber bitte *höllisch* aufpassen, daß Du Dich dabei nicht in das Fahrwasser "Verleumdung"/"Üble Nachrede"/"Rufschädigung" begibst!


    Das denke ich mir ja auch! Aber wer weiß das schon so genau...!? :rolleyes:
    Wenn das mit meinem Profil nicht wäre würde ich ihn echt auflaufen lassen!


    Wie ich ihm ja auch schon geschrieben habe liegt mir nichts daran, einen Händler in die Pfanne zu hauen, schonmal gar nicht wenn er Arbeit hatte und ja für die Nichtaktivierung nichts kann! Aber dann würde es doch auch eine freundliche Email tun, mit dem Hinweis doch bitte posititv zu bewerten udn fertich!?
    Ich versteh die Geschäftsgebaren manchen Händler echt nicht, kein Wunder daß die alle jammern! Aber Kundenzufriedenheit( -service scheint bei manchen echt noch ein Fremdwort zu sein...
    *seufz* :(


    edit:
    nach diesem letzten Kontakt:


    hab ich mich entschlossen zu bewerten.
    Sollte es nicht klappen gibt es ja noch den offenen Konflikt bei Paypal und andere Mittel...

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