Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wenn ich mir die Usernamen ansehe würd ich sagen Anbieter und Käufer sind ein und derselbe ... - falsch herum bewertet hat er ja auch :p


    M.E. geht es auch nicht darum ob man pers. ein Problem damit hat oder nicht sondern es verstößt eben schlicht und ergreifend gegen die ebay Richtlinien - letztlich zahlen alle ehrlichen Verkäufer seine Gebühren mit, denn ebay wird eben einfach die Gebühren erhöhen wenn sie den Eindruck haben dass zu wenig rumkommt ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von fugudeluxe
    Es gibt aber auch die ehrlichen Dummy/OVP etc. Verkäufer, die schreiben das fehlende Handy etc. normal und sofort sichtbar rein, ohne dass man wirklich jeden Quadratmillimeter des Screens nach irgendwelchen abgelegenen Pixeln absuchen muss, die unter zuhilfenahme einer Lupe ein "Ohne Handy" ergeben...........


    Sehe ich genauso. Ich kann kein mitleid mit denen haben wo der Verkäufer es offen und ehrlich schreibt. Wie viele Dummys werden für über 50 Euro verkauft.......


    Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Hallo leute,


    habe bei der folgenden Auktion mit gemacht, wurde leider um 1 € überboten und habe somit die auktion nicht gewonnen.


    Nun habe ich eine email vom verkäufer erhalten.
    "Angebot an unterlegene Bieter "
    Das kannte ich bis jetzt nicht.


    Angeblich war der jenige der die auktion gewonnen hat nur ein "spaß" bieter.


    Sollte ich da bedenken haben? Vor allem weil der verkäufer auch nicht gerade viele bewertungen hat.


    Was meint ihr?


    Danke


  • Hört sich nicht unlogisch an, Funktion ist nichts neues und bekannt.
    Wenn sonst alles stimmt kannst zuschlagen, geht ja trotzdem alles direkt über ebay, somit hast ja den üblichen, theoretischen Käuferschutz.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Diese Funktion ist generell eine Gute Sache.
    Hatte grade selbst so einen Fall als Verkäufer.


    Allerdings käme für mich bei dem Betrag und den wenigen Bewertungen nur eine
    Barzahlung bei Übergabe in Frage,zumal nur von unversichertem Versand die Rede ist und bei einem Käuferschutz 25 Euro Gebühren fällig sind.Und der ganze Ärger...


    Gruß 79er

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Zitat

    Original geschrieben von 79er
    Allerdings käme für mich bei dem Betrag und den wenigen Bewertungen nur eine
    Barzahlung bei Übergabe in Frage,zumal nur von unversichertem Versand die Rede ist und bei einem Käuferschutz 25 Euro Gebühren fällig sind.Und der ganze Ärger...


    Korrekt!
    Ich übersehe echt immer wieder was, mist... :rolleyes::D


    Update zu meinem Problem mit "Super-Manni" :
    Mein Anwalt meinte ich solle mir das vor dem Hintergrund der Steuerhinterziehung/ Gewinnerzielungsabsicht genau überlegen!
    Mein "Problem" war ja, daß ich relativ viele Geräte zum gleichen Zeitpunkt vertickt habe. Tja, selber schuld... :rolleyes:
    Der Anwalt meinte er habe ihn nochmals angeschrieben, da er auf das erste Schreiben nicht reagiert habe. "Super-Manni" habe dann persönlich in der Kanzlei angerufen und versucht in blöd an zu machen...
    RA: "Das ist ja echt nen Sau- Blöder Typ!?" :D
    Droht halt damit mir das FA auf den Hals zu hetzen...
    RA meinte das wär den Stress wirklich nicht wert, wo ich ihm mittlerweile (leider) Recht geben muss... :(


    Meinungen...? booner? ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hallo,


    was meint Ihr:



    Muß bei einer Ebay Auktion unbedingt angegeben, wenn ein handy mit einem branding versehen ist?

  • Was versteht denn unter Beeinträchtigung. Bei vorhandenen Fall, lässt sich das branding bis auf eine Ein-Ausschaltanimation komplett deaktivieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pepso
    Was versteht denn unter Beeinträchtigung. Bei vorhandenen Fall, lässt sich das branding bis auf eine Ein-Ausschaltanimation komplett deaktivieren.


    Das ist egal, du musst es in jedem Fall erwähnen. Der potentielle Kunde bietet auf ein Handy wie vom Werk ausgegeben. Wenn da ein Providerbranding drin ist und nicht angegeben wird, dann ist das nicht das, was angeboten wird und was der Kunde kauft.


    Wenn du es weglässt, dann kann der Käufer auf Lieferung des angebotenen (brandingfreien) Geräts bestehen und du musst noch dazu Portokosten löhnen, wenn du dein fälschlich versandtes Gerät zurück haben willst. Mehr noch, der Kunde muss dir das gebrandete Gerät nichtmal zurück schicken, sondern nur zu Abholung bereit halten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!