Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Danke Euch, das habe ich mir mal schon gedacht, dass man solch ein Verkaufverhalten als gewerblich bezeichnen kann.


    Dann werde ich dem netten Herrn, mal auf den Zahn fühlen, wo denn mein Fläschchen bleibt! [small]Bei dem ich eine unversicherte Sendung bestellt habe... Nicht dass er sich irgendiwe herauswinden will.[/small]



    :top:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Definitiv kein Verbraucher:


    Na, das ist doch ein schönes Beispiel für einen Zweifelsfall: So überschlägig betrachtet kommt jede Flasche nur je einmal vor. Das könnte also genausogut eine echte klassische Sammlungsauflösung sein.
    Und auch wenn das wieder einige Richter mal so, mal so sehen: Das kann man auch als echter Privatverkäufer machen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Naja, muss aber ein recht großer Keller gewesen sein; Lagerhalle würde besser passen. Immerhin reden wir hier von >1000 Verkäufen pro Jahr.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Naja, muss aber ein recht großer Keller gewesen sein


    Es waren ja nicht alles Weinflaschen - obwohl da ein paar hundert Flaschen locker auch in den kleinsten Keller passen.
    Viel verkauft hat er ja wohl Märklin-Krams, also klassische Sammlerware.
    Ausserdem hat er weit über 2000 Bewertungen auch als Käufer.
    Insgesamt würde ich jetzt nach näherer Betrachtung eher nicht von gewerblichem Handeln ausgehen. Obwohl wie gesagt der ein oder andere Richter da ja schon die merkwürdigsten Maßstäbe angelegt hat.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Wein und Eisebahnsammler also :rolleyes:


    Für die Unternehmereigenschaft gem. § 14 I BGB ist nach h.M. keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich. Bei einer derart dauerhaften "Sammlunsgauflösung" über Monate oder gar Jahre hinweg wird es schwer fallen einen Richter zu finden, der hier noch einen Verkäufer mit Verbrauchereigenschaft sieht.


    BTW: Es gibt auch etliche Weine von ihm, die nicht aus dem 14°/8°-Keller stammen, jedenfalls nicht lt. Angebot.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • In der aktuellen NJW (Neue Juristische Wochenschrift) ist ein netter Artikel, der ein bisschen über Rechtsprechung zur Verbrauchereigenschaft informiert. Wer darauf Zugriff hat, kann da ja mal ein wenig schmökern
    :)

    iPhone X 256GB

  • habe zum ersten mal bei ebay nun auch ein problem...



    habe ein telefon gekauft(wert:250 €) von einem gewerblichen verkäufer.


    dieses war aber nicht neu, sondern gebraucht und hatte zahlreiche macken.


    der verkäufer veranlasste die rückabholung, und bis heute 2 monate später habe ich immer noch nicht mein geld.



    keine reaktion auf emails, anschreiben und telefonanrufe...


    was soll ich amchen?

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bei einer derart dauerhaften "Sammlunsgauflösung" über Monate oder gar Jahre hinweg wird es schwer fallen einen Richter zu finden, der hier noch einen Verkäufer mit Verbrauchereigenschaft sieht.


    Da gab es doch neulich irgendwo das klassische Beispiel einer Auflösung einer Briefmarkensammlung? Da wurde der - an sich klassisch private - Sammler auch als "gewerblich" behandelt. Schon widersprüchlich, dass man zwar ganz privat über viele Jahre irgendwas sammeln darf, das dann aber nur noch "gewerblich" wieder loswerden kann? Und wo ist die Grenze und der Unterschied, ob ich eine Sammlung en bloc, oder markenweise abstosse?
    Zwingend nachvollziehbar ist die momentane und ja auch beileibe nicht einheitliche Behandlung solcher Fälle nun wirklich nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ich hatte immer GLÜCK mit den Verkäufern bei denen ich über Ebay einkaufte!


    Ich "kaufe" nur über Ebay, aber nach erfolgreicher Ersteigerung sende ich die eine Handynummer mit.... damit der Verkäufer mich auch erreichen kann, falls es Probleme ( egal welcher Art ) geben soll.
    Selbst mir ist es schon passiert das ich nach einer Ersteigerung plötzlich Internetprobleme mit meinem Anbieter hatte. Warum also sollte es einem Verkäufer nicht auch so ergehen?


    Mir ist es wichtig was ich über Ebay ersteigere, auch mein Geld und deshalb treffe ich vorher schon gewisse Massnahmen... so muss ich niemand eine Negative Bewertung geben, denn vieles lässt sich klären wenn man als Käufer auch erreichbar ist!


    Natürlich gibt es solche und solche... die findet man überall, aber viele Negative Bewertungen die abgegeben werden/wurden waren "Sinnlos"!

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

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