Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ist es bei ebay eigentlich möglich, nur an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Also allen anderen Bieter aussperren, so dass nur der bekannte Bieter Gebote abgegebn bzw. sofortkaufen kann?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Nein, imho nicht. Wenn der Verkäufer Paypal- Zahlung nicht angeboten hat, liegt die Vermutung nahe, das er gar nicht bei Paypal angemeldet ist.


    Das war bei mir der Fall. Ich hab einen Artikel nach Zypern verkauft, und habe den Käufer mein Bankdaten mit IBAN und den anderen Dingens geschickt. Er hat aber per Paypal bezahlt, obwohl ich dort nicht registriert war. So hab ich mich extra bei Paypal angemeldet, damit der Verkauf schneller abgewickelt wird. Leider wusste ich damals noch nicht, dass für Paypal extra Gebühren anfallen. Die Versandkosten waren nur ein paar Euro billiger als der von mir verkaufte Artikel. :)


    Ob der Käuferschutz gegriffen hätte, weiß ich nicht.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Doch, Verkäufer hat sich nachträglich bei Paypal angemeldet und bietet neuere Artikel mit Paypal Zahlung an.


    Dann versuch doch dich mit dem Verkäufer über eine Paypal- Zahlung zu verständigen.

  • Sind eigentlich nur noch Deppen bei eBay unterwegs?
    Innerhalb von 2 Wochen der zweite, der sich auf eine gewonne Auktion nicht meldet? Ich habs langsam so was von satt :mad:
    Und es sind immer die Leute, die sehr wenige Bewertungspunkte haben oder recht neu angemeldet sind. Und immer vor Weihnachten

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dwarslöper
    Dann versuch doch dich mit dem Verkäufer über eine Paypal- Zahlung zu verständigen.


    Das ist mir schon klar, dass die Voraussetzung ist.


    Mir ging es im Kern aber darum zu wissen, ob eine solche nachträgliche Paypalzahlung acuh vom "Käuferschutz" umfasst ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Nachdem ich gerade eben mit dem ebay-Support gesprochen habe weiss ich, dass ich ebay nicht nochmal nutzen werde...



    Dumm-dreiste Hotliner (wozu gebe ich da eigentlich Geld aus...) sagen mir nur was ich auch schon vorher wusste...


    Jemand kopiert mein Artikelbild und meine Artikelbeschreibung und mir wird Null Rechtssicherheit geboten...


    Ich kann das zwar melden, eingegriffen wird hier aber nicht... hab ich nen :gpaul: ?


    Urheberrecht? "Das machen Sie dann selber geltend..." "Wir können da gar nichts machen" "Löschen geht auch nicht-klären Sie das dann mal selber..."


    Vielen Dank auch Ihr Idioten...

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Ebay wird nix machen...


    Aber back to the topic: ich hatte jemanden, der meinen Text-Bild so ganz geklaut hat, auch abgemahnt und dann hat er es von selber entfernt (und sogar die GANZE Auktion!).


    Wenn du dein Recht doch durchsetzen möchtest, dann weißt du, dass du es per RA mit Erfolg durchsetzten kannst und Kohle verlangen kannst, aber das wäre wirklich der letzte Schritt, wenn nichts mehr geht.


    (Alternativ Bild-Skripte verwenden, die es verhindern, dass das Bild verlinkt/Geklaut werden kann)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von samsungsack
    Urheberrecht? "Das machen Sie dann selber geltend..." "Wir können da gar nichts machen" "Löschen geht auch nicht-klären Sie das dann mal selber..."


    Ja was erwartest Du denn? Natürlich musst Du das selber geltend machen - wie und warum sollte eBay das auf Zuruf tun?
    Du kannst aber soweit ich weiss auch problemlos als Privatperson am VerRI-Programm teilnehmen und darüber die Rechteverletzung an eBay melden. Dann wird die Auktion auch gelöscht.
    Sollte es um Fotos gehen ist das auch eindeutig und leicht belegbar.
    Beschreibungen alleine dürften in aller Regel mangels Schöpfungshöhe nicht schutzwürdig sein.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Diese ganze ebay-kagge... sowas hier krieg ich als Antwort von dem Übeltäter...:



    tut mir leid, geht nicht mehr ändern. sind schon gebote drauf.
    warum regst du dich denn eigentlich so auf, so toll ist das foto jetzt auch nicht.
    lass doch einfach gut sein, wird nicht mehr vorkommen, morgen ist die auktion fertig...



    Ich bin nun echt kein Pedant, aber das geht einfach zu weit... Das ist so frech und dreist...



    Hier der Inhalt der Autoresponse-Mail:



    Darf ich fremde Bilder benutzen?


    Laut unserem Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in
    eBay-Angeboten dürfen Sie in Ihren Angeboten kein urheberrechtlich
    geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers verwenden. Die
    Nutzung von Bildern, die Sie nicht selbst erstellt haben, stellt in der
    Regel einen Verstoß gegen fremdes Urheberrecht dar.


    Folgende Materialien unterliegen fast ausnahmslos dem Urheberrecht:


    - Bilder
    - Animationen, Filme und andere Multimediapräsentationen
    - Wissenschaftliche und literarische Texte (jedoch nicht einfache
    Artikelbeschreibungen)
    - Musik



    Was kann ich tun, wenn meine Bilder von anderen Mitgliedern genutzt
    werden?


    Wenn Sie feststellen, dass ein anderes eBay-Mitglied Ihre selbst
    erstellten Bilder verwendet, empfehlen wir Ihnen, sich mit diesem
    Mitglied in Verbindung zu setzen. Weisen Sie das Mitglied darauf hin,
    dass Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis benutzt wurden. In den meisten
    Fällen sind die Mitglieder sofort bereit, das Angebot zu beenden oder
    das Bild zu entfernen, sofern Ihnen das möglich ist und die Beanstandung
    zu Recht erfolgt.


    Ist das nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen das
    Mitglied vorzugehen.

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Zitat

    Original geschrieben von samsungsack
    Ist das nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen das
    Mitglied vorzugehen.


    Was sonst?
    EBay kann nun wirklich nicht selbst feststellen wer da im Recht ist, das würdest Du im umgekehrten Fall dann auch kritisieren.


    Wenn es Dich so aufregt, dann zeig ihn an und klag' Dein Recht ein.
    Streitwert wären so etwa 30EUR: 10EUR für ein durchschnittliches eBay-Produktfoto plus 100% Zuschlag wegen fehlender Genehmigung zur Nutzung plus 100% Zuschlag wegen fehlender Nennung des Rechteinhabers.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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