Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo, habe folgendes Problem.


    Habe eine Konsole samt Zubehör und Spielen versteigert. Bevor ich die Konsole bei eBay anbot habe ich diese sowie die Spiele auf Funktion getestet (mit Zeugen).


    Käufer hat per Überweisung bezahlt und ich ihm die Konsole geschickt. Nun kam eine Mail dass die Konsole nicht funktionieren würde, selbst Tipps meinerseits haben keinen Erfolg gebracht.


    Daraufhin hatte ich dem Käufer vorgeschlagen ihm die Kosten für eine Konsole (ohne Zubehör) zu überweisen und er sich dann eine neue Konsole kaufen könnte. Diese Konsole wäre von einem gewerblichen Verkäufer der auch gewährleistet dass diese funktioniert.


    Der Käufer willigt jedoch nicht ein und beharrt darauf dass ich ihm das Geld für Konsole+Versand+Rückversand überweise und die Konsole zurücknehme.


    Was soll ich nun machen? Irgendwie sehe ich es nicht ein die Konsole zurück zu nehmen. Da immer etwas sein kann und ich dem Käufer nichts unterstellen möchte hatte ich einfach vorgeschlagen ihm das Geld für eine neue Konsole zu erstatten. Da die Konsole samt Spielen einen relativ überdurchschnittlichen Betrag erzielt hatte beschleicht mich das Gefühl der Käufer will die Konsole einfach nicht mehr.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Danke :)

  • ...in meinem Verständnis hast Du schon viel mehr angeboten, als überhaupt nötig war.


    Vielleicht einen Haken könnte jedoch Dein Angebot zur "Ersatzkonsole" sein, denn damit könnte interpretiert werden das die Ursprüngliche verkaufte Konsole tatsächlich nicht funktionierte. Oder hast Du diese Tatsachen per Schriftverkehr nochmal klar gestellt?


    Gruss
    Horst

  • Ne Bekannte hat gerade so einen ähnlichen Fall, allerdings gehts da um gebrauchte Kleidung für wesentlich weniger Geld (~11 €) was den ganzen Fall nur noch absurder macht.
    Auch sie hat eine Rücknahme und sogar eine teilweise Erstattung der Rücksendekosten angeboten!
    Auch hier hat der Käufer auf noch mehr bestanden, obwohl ihm selbst das Angebotene nicht zustehen würde!
    Ich würde solchen Vögeln die kalte Schulter zeigen!
    Das Ding ging bei dir und basta!


    Wenn er meint es trotzdem tauschen zu müssen, dann würde ich ihm schreiben er solle es dir schicken damit du es testen kannst! Sollte dann wirklich was sein kannst du ihm immer noch (alle) Kosten erstatten. Wenn nicht muß er die Kiste wieder nehmen und fertich!


    Ich würde auf keinen Fall zuerst die Kohle zurücküberweisen und dann auf meine Ware warten!!
    Das funktioniert nämlich genau wie beim Verkauf auch! Auch bei der Rückabwicklung hat der Käufer (wie beim Kauf auch schon) in Vorleistung zu treten!
    Sprich: Zuerst Geld (vom Käufer) dann Ware (vom Verkäufer). Umgekehrt dann zuerst Ware (vom Käufer)und dann (evtl.) Geld (vom Verkäufer)!


    edit: Rächtsschreibsfähler...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • 2 Möglichkeiten:


    1.) Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass die Konsole wie beschrieben funktioniert und gehst auf weitere Mails nicht ein. Das kann dann mit entsprechendem Ärger verbunden sein und je nachdem was der Käufer für einen langen Atem hat sich lange hinziehen.


    2.) Du nimmst das Ding zurück und schaust ob es wirklich nicht funktioniert. Ist dann die stressfreiere Version, nur wenn das Ding tatsächlich defekt ist musst Du Dich ggf. mit dem Paketdienst auseinandersetzen, ob die Dir den so entstandenen Schaden ersetzen was wiederum kaum Aussicht auf Erfolg hat weil der Paketdienst darauf verweisen wird, dass der Käufer ein unbeschädigtes Paket quittiert hat oder wird auf mangelhafte Verpackung verweisen.


    Für was auch immer Du Dich entscheidest, Stress hat man auf die ein oder andere Art. Solche Konstellationen sind für mich ein Grund seit Jahren keine gebrauchten Elektroartikel auf Ebay mehr zu verkaufen.

  • Zitat

    2.) Du nimmst das Ding zurück und schaust ob es wirklich nicht funktioniert. Ist dann die stressfreiere Version, nur wenn das Ding tatsächlich defekt ist musst Du Dich ggf. mit dem Paketdienst auseinandersetzen, ob die Dir den so entstandenen Schaden ersetzen was wiederum kaum Aussicht auf Erfolg hat weil der Paketdienst darauf verweisen wird, dass der Käufer ein unbeschädigtes Paket quittiert hat oder wird auf mangelhafte Verpackung verweisen.


    Halte diese Möglichkeit für weniger sinnvoll. Er, also Dr.Beer weiss, dass die Konsole etc. vor dem Versand funktioniert hat, ggf. hat er auch Zeugen.


    Sollte es der Fall sein, dass der Käufer das Teil kaputt gemacht hat, steht Dr.Beer nun mit ner kaputten Konsole da, dass ist ja auch nicht Sinn der Sache.


    Punkt 1) wie du ihn genannt hast ist aus meiner Sicht die beste Variante.

  • So brauche mal ein bisschen Hilfe:


    Ich habe bei einem Verkäufer ein gebrauchtes Nokia N97 relativ günstig ersteigert.
    Seit Freitag habe ich nichts mehr vom Verkäufer gehört (ich weiß ist noch nicht lang aber würd trotzdem mal gern ein paar Infos haben, wenns Probleme geben sollte)


    Angenommen ich bekomme das Handy nicht, beantrage Käuferschutz bei Paypal und bekomme mein Geld zurück. Kann ich vom Verkäufer dann Schadensersatz zur Beschaffung eines anderen N97 inhöhe des Differenzbetrages verlangen und auf Mahnweg "einklagen"? Oder gilt die ganze Sache nach Rückzahlung des Geldes als abgeschlossen, so dass ich keine weiteren Ansprüche habe?

  • Zitat

    Original geschrieben von sebastianju


    Angenommen ich bekomme das Handy nicht, beantrage Käuferschutz bei Paypal und bekomme mein Geld zurück.


    So schnell kriegst du das Geld nicht zurück. Schlimm wird es erst dann, wenn er ein leeres Paket oder ein Dummy im Paket oder ein defektes N97 sendet. Dann bist du das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit los.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Noch glaube ich an das gute im Menschen und daran dass er übers Wochenende einfach nur weggefahren ist.


    Wie groß ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass die hinterlegte Adresse falsch ist und der Verkäufer nicht über die Kontoverbindung, welche auch zum Wohnort und Namen passt, aufindbar ist?

  • Vielleicht hat er auch einfach das Geld erhalten und das Paket heute abgeschickt. Auf ne Mail hatte er keine Lust.


    Vielleicht hat er es auch einfach nur vergessen...

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