Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Das Dumme: wenn das Päckchen weg ist, dann gibts kein "Schadensersatz" seitens der Post, da es auch keine Trackingnummer gibt.


    Fehler Nr. 2: er hat es als Paketversand deklariert. Daher hätte es auch PAKET sein müssen. Alle Pakete, egal ob DHL, GLS oder Hermes sind versichert bis zu einem best. Betrag. Wäre das Paket verloren gegangen, hättest du Ersatz von DHL bekommen können.


    Die Frage ist: was willst du machen?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Hast Du schonmal beim Verkäufer nachgefragt?
    Ansonsten kann man auch bei Päckchen Nachforschungsanträge stellen, wenn nichts gefunden wird, dann ist es aber leider weg. Zumal Päckchen weniger genau kontrolliert werden, so daß es schwieriger wird das zu finden. Den Nachforschungsantrag muß der Absender (also der Verkäufer) stellen.
    Wenn so das Päckchen nicht gefunden wird, wird es aber kompliziert. Zumindest die Post ist dann aus der Sache raus, wenn keine Versandversicherung abgeschlossen wurde.
    Wer dann für den Schaden aufkommt, müsst ihr unter euch klären. Hier hängt es dann davon ab, ob der Verkäufer alternativ Paketversand angeboten hätte, etc. Wenn es Dumm läuft, musst Du hier aber wirklich viel Lehrgeld bezahlen....

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  • Das sehe ich komplett anders, nämlich so wie Sliders, denn nicht trick17 muss ggf. Lehrgeld bezahlen, sondern der Verkäufer.


    Dieser hat Paketversand angeboten, der bei allen Anbietern versicherten Versand gewährleistet. Daß der Verkäufer hierfür nur 3,90 € haben will ist völlig nebensächlich. Dieser kann Paketversand zum vollen Preis, für 3,90 € oder auch für 1 Cent anbieten. Paketversand ist und bleibt Paketversand, egal wieviel der Verkäufer dafür vom Käufer haben möchte.

  • Sehe das auch so. Zumal ein Paket für 3,90 € nicht so unrealistisch ist. Mit entsprechenden Vereinbarungen kosten selbst DHL Pakete etwa soviel.

  • Wie gesagt, es steht "Paketversand" in in der "Verpackung - und Versand" Rubrik.


    Des weiteren habe ich via PayPal mit Kreditkarte bezahlt, könnte es viell. zurückbuchen lassen.


    Vorsorglich hatte ich am Fr, 10.09.2010 schonmal per Email eine Lieferfrist bis zum Fr, 17.09.2010 gesetzt.
    Die Auktion habe ich per Screenshot abgespeichert.
    Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.


    Möchte aber vor eventuellen rechtlichen Schritten, erstmal eine friedliche Lösung in Betracht ziehen. Grundsätzlich denke ich, dass man auf diesem Weg *erstmal* eine bessere Basis hat.


    Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, bis Fr, 17.09.2010 abzuwarten und dann im Falle das nichts kommt, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben so dass er einen Suchauftrag bei der Post einleiten kann...


    Wenn es als Päckchen deklariert gewesen wäre oder erkennbar gewesen wäre, dass es nicht versichert ist, würde ich keinen Wind machen.
    Aber 130€ *verschenke* ich nicht!!

  • Ansonsten ist ja auch die Zahlung über PayPal mal theoretisch für Dich von Vorteil.
    Soviel ich da mitbekommen habe, ist doch der Verkäufer verpflichtet, einen Nachweis zum Versand führen zu müssen. Und wenn er den wegen Päckchen nicht oder nicht vollständig beibringen kann, hat er gegenüber PayPal schonmal schlechte Karten...


    Evtl. bei Bedarf also nochmal konkret die Nutzungsbedingungen von PayPal überprüfen !


    EDIT:


    Hier die Angaben von PayPal zum Versand:


    4. Versandbeleg.
    4.1. Allgemein.
    Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.


    4.2. Gültiger Versandbeleg.
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:


    4.2.1. Name des Versandunternehmens


    4.2.2. Versanddatum


    4.2.3. Name und Adresse des Empfängers


    Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.


    4.2.4. Name und Adresse des Versenders


    Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.


    4.2.5. Nachverfolgungsnummer (optional)


    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.


    Deutsche Post AG / DHL
    (alle Leistungen außer Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)


    GLS


    DPD


    Hermes


    UPS


    FedEx


    TNT


    Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:


    Einlieferungsdatum


    Name des Empfängers


    Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.


    4.3. Transaktionen bis einschließlich 25 Euro.
    Falls der Zahlungsbetrag nicht 25 EUR überschreitet, ist u.U. kein Versandbeleg erforderlich. verzichtet PayPal für diese Transaktionen bis zu zehn Mal pro Kalenderhalbjahr auf die Vorlage eines Versandbelegs.





    cyberdude

    Nokia Lumia 920

  • Ist doch total einfach.


    PayPal = Paketversand!!! Wenn per PayPal gezahlt wird, muss der Vk die Sendung versichert aufgeben. Heißt im Umkehrschluss, egal was Du als Käufer zahlst, der Vk muss versichert verschicken, <-Nachweispflicht, um die AGB bei PayPal anzuerkennen.


    Frist hast Du gesetzt. Wenn die ausläuft, Antrag auf Käuferschutz über PayPal stellen.
    Der Vk muss als Reaktion die Paket-ID nennen. Kann er dies nicht -> Dein Vorteil.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • paypal wird die Geschichte vermutlich abfedern


    Kleinkariert könnte man aber trotzdem anmerken:


    Falls ebay "Paketversand" nicht irgendwo als "versicherten Versand" deklariert würde ich mich als Verkäufer relativ sicher fühlen das Wort auch ohne Versandversicherung zu benutzen, denn auch ein "Deutsche Post Päckchen" ist im Sprachgebrauch ein "Paket", nur nennt sich die Dienstleistung des Unternehmes "Deutschen Post" anders.
    Oder würdet ihr euch beschweren, wenn euer ersteigerter "Paketversand" als "S-Pack" von der GLS geliefert wird?

  • Auch ganz ohne den Paypal-Mist und einen etwaigen Verstoß gegen eine Versandabrede würde der Verkäufer hier in die Röhre schauen.


    Er muss im Bestreitensfalle nachweisen können, die Ware an DHL übergeben zu haben. Und das geht bei einem Päckchen nunmal nicht durch Urkundsbeweis, da bräuchte er schon einen Zeugen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    Oder würdet ihr euch beschweren, wenn euer ersteigerter "Paketversand" als "S-Pack" von der GLS geliefert wird?


    Warum sollte man sich darüber beschweren?
    Paketversand inkludiert nicht gleichzeitig den Dienstleister DHL. Hauptsache ist hier lediglich die Versandversicherung.


    Wichtig aber trotz allem für alle: Wenn PayPal bei Auktionen als Zahlart angeboten wird, lasst Euch den versicherten Versand vom Käufer auslegen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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