Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    lass dir lieber vorher bestätigen, dass er mit dem ausschluss der Gewährleistung einverstanden ist.
    Alternativ kannst du ihm ja anbieten, die Auktion rückgängig zu machen.
    Sollte er mit beidem nicht einverstanden sein, erkläre die Auktion wg. Irrtum für ungültig.
    ...


    Ja genauso würd ich das auch machen. Neuerdings ist das immer wieder neu eingestellt mit der Rücknahme. Bei meinen letzten 3 Auktionen musste ich das immer erneut ändern.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ja genauso würd ich das auch machen. Neuerdings ist das immer wieder neu eingestellt mit der Rücknahme. Bei meinen letzten 3 Auktionen musste ich das immer erneut ändern.


    Ich mach die meisten anderen Auktionen über das iPad, da ist in der App die Auswahl eindeutig. Das mit der Voreinstellung ist echt übel, und vor allem sehr sinnfrei wenn ich oben angebe, dass das Gerät defekt ist.


    Hier der Link mit der Beschreibung: Link


    edit: So, Thema erledigt, der Käufer gehört zu den 99% die man sich wünscht, er ist nach der Beschreibung im Text gegangen und eine Rücknahme war nie ein Thema. Puh.....

    privat: iPhone 7 (128 GB) mit LIDL Connect Smart S-Tarif | iPad Pro 10.5 (64 GB) | Huawei E5372 LTE MiFi Router
    ----------------
    geschäftlich: iPhone SE (128 GB) mit T-D1 Rahmenvertrag

  • Habe aktuell mal ausnahmsweise kein Problem, aber eine kurze Frage:


    Hatte vor kurzem einen Artikel als SofortKauf-Angebot für 69,90€ eingestellt. Darauf habe ich einen Preisvorschlag in Höhe von 5.000€ erhalten. Der Bieter hat sich zwar sofort per Nachricht gemeldet, dass dies ein Versehen war, aber was wäre passiert, wenn ich angenommen bzw. die Einstellungen so gesetzt hätte, dass automatisch angenommen wird?
    Anfechtung wegen Irrtum seitens des Käufers möglich?


    -Andi-

    Signatur:
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  • Als Juristischer Laie argumentiere ich mal mit Logik, auch wenn Logik mit Gesetzen nicht viel zu tun hat:
    Ja Anfechtung wäre wohl möglich gewesen, da hier ja offensichtlich ist, daß es Irrtum vorliegt. Denn wenn ein Artikel für 70 Euro angeboten wird, wird kein Käufer freiwillig so viel mehr bezahlen wollen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Habe aktuell mal ausnahmsweise kein Problem, aber eine kurze Frage:


    Hatte vor kurzem einen Artikel als SofortKauf-Angebot für 69,90€ eingestellt. Darauf habe ich einen Preisvorschlag in Höhe von 5.000€ erhalten. Der Bieter hat sich zwar sofort per Nachricht gemeldet, dass dies ein Versehen war, aber was wäre passiert, wenn ich angenommen bzw. die Einstellungen so gesetzt hätte, dass automatisch angenommen wird?
    Anfechtung wegen Irrtum seitens des Käufers möglich?


    -Andi-


    Er hätte immer noch die Anfechtung wegen "Irrtums"


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ich hab jetzt auch mal ein Problem bei Ebay. Ich habe mir einen Gebrauchten PC gekauft.
    Allerdings ist das Gehäuse beschädigt. Das lässt sich auch nicht einfach wieder einklippsen.
    Jetzt hatte ich dem VK das geschrieben und der meinte das wär schon so gewesen hat sich aber nicht getraut was dran zu machen, da es kaputtgehen könnte.:mad:


    Bezahlt habe ich Gücklicherweise mit Paypal.



    Ich konnte das Gehäuse in mühsamer Fummelarbeit Reparieren. Man siehr aber das hier schon mal versucht wurde mit einem Schraubendreher was zu machen.
    Der VK hat nicht mehr weiter reagiert. Was für eine Bewertung gibt man hier? Ich fände aufgrund der (nicht)Reaktion schon Neutral angebracht oder was meint ihr?

  • Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer etwas gekauft und dafür 3 Euro Porto bezahlt, wie es auch vorher in der Auktionsbeschreibung angegeben war. Nun kam die Ware als Großbrief für 1,45 Euro. Ich habe also mehr als das doppelte vom tatsächlich angefallenen Porto bezahlt.


    Wie würdet Ihr Euch nun verhalten?

  • Briefmarke 1,45€ + Verpackung/Umschlag x€ + Brief zur Post bringen y€ + ... = 3€


    Oftmals wird der Preis für den Versand auch so hoch angelegt, um Gebühren zu sparen: Ich suche kleine/günstige Sofortkauf-Produkte wie Kabel, etc. mit dem Filter "Preis+Versand: niedrigste zuerst". Wieviel davon auf das Produkt und auf den Versand fällt ist mir dabei egal. Dem Verkäufer aber nicht, da er auf Versandkosten keine Gebühren zahlen muss.



    Abgesehen davon hast du die 3€ Versandkosten akzeptiert. Sofern nichts anderes als Großbrief vereinbart war bzw. der Versand nicht näher spezifiziert war, hast du in meinen Augen keinen Grund dich zu beschweren.

  • Zitat

    Original geschrieben von tontraeger
    Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufer etwas gekauft und dafür 3 Euro Porto bezahlt, wie es auch vorher in der Auktionsbeschreibung angegeben war. Nun kam die Ware als Großbrief für 1,45 Euro. Ich habe also mehr als das doppelte vom tatsächlich angefallenen Porto bezahlt.


    Wie würdet Ihr Euch nun verhalten?


    Ich würde vorher lesen, was der Versand kostet. Und wenn ich damit leben kann, wäre es okay .
    Für eine Pokemon-Karte wäre drei Euro zuviel, für einiges andere zuwenig.
    Zumal bei den Kosten ja meist noch die Kosten des Verpackungsmaterials (Luftpolsterumschläge) sowie Druckkosten dazu kommen.


    Nimm es wie ein Mann.


    JS

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

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