Der ebay-Käuferschutz in praxi - Würde ein seriöses Unternehmen so handeln?

  • Guten Tag,



    seit Mai "kämpfe" ich zuerst mit dem Verkäufer, später mit ebay um einen Betrag von 350€ bzw. 175€ (Höchstsumme des ebay-Käuferschutzes).


    Kurzfassung: Verkäufer = Unternehmer, ich = Verbraucher, Artikel gekauft, in der Beschreibung keine Angabe zur Versandart, jedoch sollte das Porto inklusive sein. Ich habe den Verkäufer in 3 email daraufhingewiesne, dass er versichert als DHL-Paket verschicken solle, schließlich auch noch im Verwendungszweck der Überweisung. Verkäufer antwortete, dies sei ok, ich solle den normalen Betrag überweisen. Artikel kam nie an, Verkäufer hat keinen Einlieferungsnachweis.


    Gegen den Verkäufer habe ich mittlerweile einen Titel, der aber nutzlos ist, da es nichts zu holen gibt. Davor wurde der Anspruch vom Verkäufer schriftlich anerkannt und von ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, von der aber nur die erste Rate geleistet wurde.



    Um diese Ratenzahlungsvereinbarung nicht zu gefährden, habe ich damals den Käuferschutzantrag Standard erst am letzten Tag der 90-Tages-Frist eingereicht. Bringt mir zwar nur 175€ wieder, aber immerhin.


    Alles brav online ausgefüllt. Dann bekam ich eine sehr kurze email, meine Daten wären erfasst und ich bekäme per Post die notwendigen Unterlagen zugesandt.


    Über eine Woche tat sich nichts. Hatte schon öfters von enormen Wartezeiten gelesen, deswegen dachte ich mir nichts. Nach etwas über zwei Wochen, schrieb ich dann an das Sicherheitsteam, keine Antwort. Nach einer weiteren Woche nochmals, dann kam prompt folgende Antwort:


    Man hätte mir unmittelbar nach der Beantragung meinerseits eine email (die ich jedoch nicht erhalten habe) zugesandt, der alle erforderlichen Dokumente angehängt gewesen wäre. Man bittet mich um Verständnis, aber die Zweiwochenfrist zur Einreichung dieser Dokumente (die ebenfalls in dieser email gesetzt worden sein soll) wäre ja längst verstrichen. Deswegen sei der Vorgang geschlossen worden.


    Habe dann etwas schärfer geantwortet, dass es so ja nicht laufen kann.


    Nach wiederum fast zwei Wochen bekam ich dann Antwort, ich solle nochmal neu beantragen. Alles erforderliche ausgefüllt, an ebay wie gewünscht gefaxt.


    Das scheint dort auch angekommen zu sein. Denn eine Woche später hieß es, ich solle nachweisen, dass versicherter Versand vereinbart wurde.


    Daraufhin setze ich die gesamte email-Korrespondenz mit dem Verkäufer in eine email und ein angehängtes .pdf. In der email sind auch die Header eingefügt.


    Daraufhin Antwort, ich solle den email-Verkehr ausdrucken und an ebay schicken. Über den Sinn lässt sich streiten, aber getan wie befohlen und ein 5-seitiges Fax an die angegebene Nummer. Diese email datiert auf den 30.09. Gefaxt habe ich ebenfalls am 30.09. Übertragung war ok, Faxprotokoll muss ich erst noch suchen, hoffentlich ist es noch da.



    Seitdem Funkstille.


    Vor zwei Wochen vorsichtige Nachfrage nach dem Status. Eine Woche keine Antwort. Erneute Nachfrage vor ein paar Tagen.




    Eine derart dreiste Abwimmelungs- und Verzögerungstaktik habe ich nirgendwo anders erlebt. Was ist das bitteschön für ein Unternehmen? Es grenzt ja schon mal an Unverschämtheit, dem anderen Teil Fristen zu setzen, die man regelmäßig selbst nicht einhalten kann. Weiterhin würde jedes seriöse Unternehmen den anderen Teil vor Fristablauf nochmal erinnern oder zumindest danach keinesfals zweieinhalb Monate zum Vorgang schweigen.


    Bilanzkosmetik sieht halt anders aus.


    Ich habe jetzt geantwortet, dass mir in der letzen email keinerlei Frist gesetzt worden ist (was zutrifft) und ich außerdem noch am selben Tag die Unterlagen gefaxt habe, was anhand des EVN auch belegbar ist.


    PS:


    Für sich genommen ist auch diese Bearbeitungspauschale von 25€ ein Witz. Ebay verlangt nämlich nicht, dass ich denen meinen Anspruch i.H.v. 200€, sondern nur i.H.v. 175€ abtrete, was dem tatsächlich auszuzahlenden Betrag entspricht. Gleichzeitig behalte ich aber meine urprüngliche Forderung i.H.v. x- 175€ gegen meinen Verkäufer. Wer soll nun die 25€ bezahlen? Etwa der Verkäufer, der dem in keinster Weise zugestimmt hat?



    Jemand ähnliche Erfahrungen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Vielleicht sollte man deinen Fall an die c´t melden. Vielleicht berichtet die ja mal darüber, denn wofür gibt es diesen Käuferschutz wenn überhaupt nichts bei rumkommt? Und ehrlich, ich halte dich für absolut glaubhaft und vermute das deine Aussagen auch alle korrekt sind.


    Nur mal so am Rande: Rechtsschutzversichert? :D Wäre ja interessant zu wissen, wie das ganze vor Gericht endet.

  • Ich glaube nicht,dass die Angelegenheit bis vor ein Gericht kommt.Ebay weiss selbstverständlich,dass gezahlt werden muss.Ich halte dies für eine Hinhaltetaktik.Vielleicht denkt man ja,dass der Käufer irgendwann man aufgibt,wenn die Sache zu stressig wird.Ich denke jedoch nicht,dass der Threadersteller mit seinem Wissen und Ergeiz im zivilrechtlichen Bereich jemals aufgeben wird;)


    Ich glaube nicht,dass es etwas bringen wird,aber ich würde denen eine Frist setzen (sofern du das noch nicht getan hast).Später können die sich dann nicht wegen der Fristsetzung rausreden.
    Viel Erfolg weiterhin.

  • *Spekulationsmodus ein*


    Wahrscheinlich hat Ebay inzwischen anhand der Geschäftzahlen von Paypal gemerkt, dass man die Kunden noch viel viel besser über den Tisch ziehen kann. Deshalb haben die deren Geschäftsmethoden übernommen. :flop:


    *Spekulationsmodus aus*


    Gruß


    Pitter

  • Ich selbst musste den Käuferschutz bisher einmal in Anspruch nehmen. Lief einwandfrei, hat nur ziemlich lange gedauert.


    Allerdings ist die Sache auch schon 4 Jahrer her...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit dem Käuferschutz:
    Der Antrag, etc. wurde ausgefüllt und sowohl per Post, als auch per Fax an Ebay geschickt. Alles schön ordentlich mit dem PC gemacht. Nach ca. 2 Wochen kam dann eine Bestätigung, dass alles vollständig angekommen sei und man nun mit der Bearbeitung beginnen werde. Die Monate zogen ins Land und irgendwann kam dann endlich die Zusage der Zahlung des fälligen Betrages auf mein angegebens Konto.
    Damit fingen die Probleme aber erst an.
    Erstmal nahm Ebay sich selbst eine Frist von 8 Wochen zur Erledigung der Überweisung, Begründung waren interne Vorgänge (mal im ernst, wenn ein Unternehmen 8 Wochen braucht, um eine Überweisung in die Buchhaltung zu geben und dort zu verarbeiten, ist das nicht grade toll).
    Auf jeden Fall wartete ich brav die Zeit ab und nach 8 Wochen erhielt ich dann auch Post, in der dann stand, meine Bankverbindung und meine Paypal-Adresse wären beide falsch und ich sollte doch nochmal alles schicken und dann würde mann wieder binnen der 8 Wochen mir die Zahlung zukommen lassen. Ich also alles wieder abgeschickt und tatsächlich kam dann auch 8 Wochen später das Geld via Paypal zu mir. Der ganze Käuferschutzantrag hat dadurch ca. 6 Monate gedauert :flop:

  • Das dreiste an der Geschichte ist ja auch, dass mit der "Aufforderung zur Vervollständigung" des Antrags die mail vom 30.09. gemeint ist, in der eben gar keine Frist gesetzt wurde.


    Dass man über die erste mail mit der Aufforderung zur Einreichung von Abtretungserklärung und Co. streiten kann, ist mir klar. Spamordner etc. ginge da zu meinen Lasten.


    Andererseits muss ich, wenn mir als weiteres Medium die Post angekündigt wird, nicht täglich mit einer ebay-email zur Sache rechnen.


    Auch hat man mir danach erneut die Möglichkeit gegeben, meinen Antrag zu stellen und den Antrag auch nicht nur auf seine Zulässigkeit hins, sondern auch auf seine Begründetheit ("Vereinbarung verischerten Versandes") geprüft.


    Und da sich ebay ja gerne zur Behörde aufspielt (Stichwort: Eidesstattliche Versicherung): Im öffentlichen Recht bezeichnet man so etwas als Heilung durch Sachentscheidung. :p


    Vor Gericht würde ich deswegen nicht gehen. Der Käuferschutz ist nirgends klar definiert. Auf der fünften Unterseite finden sich irgendwelche vorher nicht mal im Ansatz erwähnte Fristen. Momentan wurde die Beantragungsfrist m.W. von 90 auf 60 Tage reduziert, kommuniziert wird tlw. aber immer noch die 90-Tages Frist.


    Ich habe bis jetzt bei jeder meiner emails einen anderen Sachbearbeiter. Klar dass da Einiges durcheinadergeraten kann.


    Ich habe jedes mal brav denselben Betreff mit derselben Ticketnummer verwendet und den bisherigen Verkehr gequotet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wie wäre es mit einer Strafanzeige gegen (unbekannte Verwantwortliche bei) eBay?
    Bringt Dir zwar nicht sofort das Geld, aber vielleicht etwas Genugtuung ;)


    Wenn du wirklich den Verdacht hast, dass bei eBay mit einer systematischen Hinhaltetaktik versucht wird, sich um die vertraglichen Pflichten im Rahmen des Käuferschutzprogrammes zu drücken, wäre es doch angebracht, mal prüfen zu lassen, ob da (versuchter) Betrug o.ä. vorliegt.


    Ein begründeter Verdacht reicht, für die Strafanzeige brauchst Du ja nichts nachweisen zu können .. :cool:


    Gibt es nicht lauter RA und Jurastudis hier, die dir da Tipps geben könnten? :p

    Freiheit stirbt mit Sicherheit - weg mit dem Totalüberwachungswahn, Widerstand gegen STASI 2.0.!

  • Das gleiche Problem hatte ich auch, jedes Mal einen anderen Sachbearbeiter, klar, dass es so zu Problemen kommt, wenn jeder einen anderen Fall betreuen muss.
    Mir wurde damals gleich zu Anfang eine Frist gesetzt, aber komischerweise nur eine 14tätige, ich sollte nämlich binnen 14 Tagen meine Unterlagen an Ebay zusenden, sonst würden Sie den Antrag nicht bearbeiten.
    Allerdings war dies auch wieder "schwammig" formuliert, denn es wurde nicht erwähnt, ob 14 Tage oder Werktage.
    Alles ein bisschen kurios, vor allem diese "Hinhaltetaktik" in Bezug auf Fristen und Bearbeitungsdauer. Ich kann ja verstehen, dass der Käuferschutz eine Kulanzleistung von Ebay ist und ich kein verbrieftes Recht auf Erstattung von Zahlungen habe, allerdings wäre es viel kundenfreundlicher, wenn man das Ganze etwas schneller abwickeln könnte. Ein halbes Jahr "Bearbeitungsdauer" bzw. wohl eher schon "Bearbeitungszeitraum" sind wirklich etwas zu lang.
    Und 2x 8 Wochen Bearbeitungsdauer für die eigentliche "genehmigte" Rückzahlung in meinem Fall sind echt ziemlich dreist.

  • hört sich schon ziemlich extrem an alles, wie wäre es denn mit dem Fass ohne Boden? wenn man genug schriftverkehr vorliegen hat dürfte das doch sicherlich net gute story geben...

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

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