Guten Tag,
seit Mai "kämpfe" ich zuerst mit dem Verkäufer, später mit ebay um einen Betrag von 350€ bzw. 175€ (Höchstsumme des ebay-Käuferschutzes).
Kurzfassung: Verkäufer = Unternehmer, ich = Verbraucher, Artikel gekauft, in der Beschreibung keine Angabe zur Versandart, jedoch sollte das Porto inklusive sein. Ich habe den Verkäufer in 3 email daraufhingewiesne, dass er versichert als DHL-Paket verschicken solle, schließlich auch noch im Verwendungszweck der Überweisung. Verkäufer antwortete, dies sei ok, ich solle den normalen Betrag überweisen. Artikel kam nie an, Verkäufer hat keinen Einlieferungsnachweis.
Gegen den Verkäufer habe ich mittlerweile einen Titel, der aber nutzlos ist, da es nichts zu holen gibt. Davor wurde der Anspruch vom Verkäufer schriftlich anerkannt und von ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, von der aber nur die erste Rate geleistet wurde.
Um diese Ratenzahlungsvereinbarung nicht zu gefährden, habe ich damals den Käuferschutzantrag Standard erst am letzten Tag der 90-Tages-Frist eingereicht. Bringt mir zwar nur 175€ wieder, aber immerhin.
Alles brav online ausgefüllt. Dann bekam ich eine sehr kurze email, meine Daten wären erfasst und ich bekäme per Post die notwendigen Unterlagen zugesandt.
Über eine Woche tat sich nichts. Hatte schon öfters von enormen Wartezeiten gelesen, deswegen dachte ich mir nichts. Nach etwas über zwei Wochen, schrieb ich dann an das Sicherheitsteam, keine Antwort. Nach einer weiteren Woche nochmals, dann kam prompt folgende Antwort:
Man hätte mir unmittelbar nach der Beantragung meinerseits eine email (die ich jedoch nicht erhalten habe) zugesandt, der alle erforderlichen Dokumente angehängt gewesen wäre. Man bittet mich um Verständnis, aber die Zweiwochenfrist zur Einreichung dieser Dokumente (die ebenfalls in dieser email gesetzt worden sein soll) wäre ja längst verstrichen. Deswegen sei der Vorgang geschlossen worden.
Habe dann etwas schärfer geantwortet, dass es so ja nicht laufen kann.
Nach wiederum fast zwei Wochen bekam ich dann Antwort, ich solle nochmal neu beantragen. Alles erforderliche ausgefüllt, an ebay wie gewünscht gefaxt.
Das scheint dort auch angekommen zu sein. Denn eine Woche später hieß es, ich solle nachweisen, dass versicherter Versand vereinbart wurde.
Daraufhin setze ich die gesamte email-Korrespondenz mit dem Verkäufer in eine email und ein angehängtes .pdf. In der email sind auch die Header eingefügt.
Daraufhin Antwort, ich solle den email-Verkehr ausdrucken und an ebay schicken. Über den Sinn lässt sich streiten, aber getan wie befohlen und ein 5-seitiges Fax an die angegebene Nummer. Diese email datiert auf den 30.09. Gefaxt habe ich ebenfalls am 30.09. Übertragung war ok, Faxprotokoll muss ich erst noch suchen, hoffentlich ist es noch da.
Seitdem Funkstille.
Vor zwei Wochen vorsichtige Nachfrage nach dem Status. Eine Woche keine Antwort. Erneute Nachfrage vor ein paar Tagen.
ZitatAlles anzeigenHeute erhalte ich diese email:
Sehr geehrter Herr,
wir haben Sie aufgefordert, Ihren Kaeuferschutzantrag zu vervollstaendigen. Leider konnten wir innerhalb der gesetzten Frist jedoch nicht den Eingang der von Ihnen angeforderten Unterlagen verzeichnen.
Aus diesem Grunde werden wir die Bearbeitung Ihres Kaeuferschutzantrages hiermit einstellen und bitten diesbezueglich um Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
Dumme Textbausteinfresse
eBay Customer Support
Eine derart dreiste Abwimmelungs- und Verzögerungstaktik habe ich nirgendwo anders erlebt. Was ist das bitteschön für ein Unternehmen? Es grenzt ja schon mal an Unverschämtheit, dem anderen Teil Fristen zu setzen, die man regelmäßig selbst nicht einhalten kann. Weiterhin würde jedes seriöse Unternehmen den anderen Teil vor Fristablauf nochmal erinnern oder zumindest danach keinesfals zweieinhalb Monate zum Vorgang schweigen.
Bilanzkosmetik sieht halt anders aus.
Ich habe jetzt geantwortet, dass mir in der letzen email keinerlei Frist gesetzt worden ist (was zutrifft) und ich außerdem noch am selben Tag die Unterlagen gefaxt habe, was anhand des EVN auch belegbar ist.
PS:
Für sich genommen ist auch diese Bearbeitungspauschale von 25€ ein Witz. Ebay verlangt nämlich nicht, dass ich denen meinen Anspruch i.H.v. 200€, sondern nur i.H.v. 175€ abtrete, was dem tatsächlich auszuzahlenden Betrag entspricht. Gleichzeitig behalte ich aber meine urprüngliche Forderung i.H.v. x- 175€ gegen meinen Verkäufer. Wer soll nun die 25€ bezahlen? Etwa der Verkäufer, der dem in keinster Weise zugestimmt hat?
Jemand ähnliche Erfahrungen?