• naja,mit Ihr fühl ich mich da auch schon angesprochen. Und ich habe noch keinen Anruf erhalten. Und ich weiss auch nicht,wie ich damit umgehen würde. Zunächst annehmen und dann die Bewertung doch nicht zurücknehmen ;):D Solln sie mich vor Gericht bringen,da gehörn sie eh hin... . Aber interessieren würds mich auch schon,ob noch andere solche Anrufe bekommen. Ebay sollte man als Betroffener auf jeden Fall darauf hinweisen. Ich bin gerade am übelregen, ob ich O2 nun die Anfrage über Ebay an mich weiterleite,da dort ja mal wieder in der Begründung steht,dass O2 an allem Schuld ist. Diese wiederum haben uns nun ja endlich schriftlich mitgeteilt,das sie von allem nix wussten, und der Haendler selber die Stornos vorgenommen hat. Imho schuldet der Händler mir nun ein W850i und die Nokias :confused: , da mit O2 ja alles klar gegangen ist...



    greetz

  • Moin zusammen!


    Ich bin gerade (noch ne Woche) im Urlaub, werde danach aber mit Sicherheit einen Fachanwalt aufsuchen! Ich halte euch dann weiterhin hier auf dem Laufenden!


    Eine solche Email von Ebay hab ich noch nicht bekommen, würde aber weder zurückziehen noch die 30.- € nehmen! Ich lass mir das, v.a. nach der schriftlichen Bestätigung von O2, mit Sicherheit nicht gefallen!
    Einzig ein "Gegenangebot" würde ich machen, das "gute" Handy nehmen, und fertich! :D
    Alles andere macht der Anwalt! Die ham se doch echt nimmer alle, erst riesen Mist bauen, und dann auch noch die Bewertungen zurückkaufen! :mad: :eek:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Es tut mir leid, dass ich diesen alten Tread wider aktiviere, aber es tut sich wieder was.


    Zur Erinnerung: Handy24 bot mit die Zahlung von 30€ an, wenn ich meine Bewertung zurücknehme. Da der versprochene Scheck nicht kam, habe ich mich auch zu nichts veranlasst gefühlt (bitte das Thema nicht wieder als Moraldiskussion führen).


    Heute hatte ich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten, wo es heißt:


    "Bekanntermaßen war die Fa. O2 - nach Freischaltung - nicht mehr bereit, den Vertrag zu erfüllen und ließ über meine Mandantin, die keinen Einfluss aud diese Entscheidung hatte, ihnen die Stornierung mitteilen. (...) Für die Ihnen entstandenen und auch hierdurch entstehenden Unannehmlichkeiten sollen Ihnen 30,00 € per Verrechnungsscheck als Aufwandsentschädigung durch meine Mandantin nach Eingang Ihrer Erklärung überreicht werden." ... Auf der Erklärung nehme ich übrigens die Bewertung zurück und verzichte auf weitere Ansprüche. Freiumschlag liegt auch bei ... werde also nach Abwägung meiner moralischen Bedenken handeln.


    Denke hier, dass eBay keine neuen Accounts der Firma zulässt und Handy24 ihr altes Account quasi freikaufen muss, um weiter eBay als Plattform nutzen zu können.


    Wollte euch nur auf dem laufenden halten. Vielleicht hat einer von euch ein ähnliches Schreiben erhalten ...


    Gruß


    Greg

  • Zitat

    Original geschrieben von gregor77
    "Bekanntermaßen war die Fa. O2 - nach Freischaltung - nicht mehr bereit, den Vertrag zu erfüllen und ließ über meine Mandantin, die keinen Einfluss aud diese Entscheidung hatte, ihnen die Stornierung mitteilen.


    Soll ich dir mal verraten was ich davon halte!?
    Das ist eine ganz freche Lüge!!
    Ich (und "caoz" glaub) hab es schriftlich von O2, daß dem nicht so ist!!

    Zitat

    Original geschrieben von gregor77
    ... werde also nach Abwägung meiner moralischen Bedenken handeln.


    Ich würd auf so nen Schwachsinn nicht reagieren! Wenn du natürlich die 30.- € haben wollen würdest, dann ist adas was anderes...


    Ich habe trotz schlechter Bewertung meinerseits keinen solchen Brief erhalten. Wohl aber nen Anruf damals, in dem nach den Gründen gefragt wurde.


    Ich schätze eher die wissen genau wie schlecht sie dran sind und versuchen mit dem "Bonbon" von 30.- € zu erreichen daß du keine weiteren Ansprüche an sie stellst...! :mad:
    Du könntest ja auch auf die Handys bestehen... ;) :D


    Meine Sache ist beim Anwalt, sollten auch hier die Beratungs-/ Prozesskosten übernommen werden, werde ich auf jeden Fall klagen!!


    Neuigkeiten dann wieder hier... :top:

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  • Moin,


    eisi weisst du wie lange wir noch klagen können? Nicht das das auf einmal verjährt... .
    Ich habe gerade Post bekommen,mir werden 50ig Euro angeboten :D

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Moin,


    eisi weisst du wie lange wir noch klagen können? Nicht das das auf einmal verjährt... .
    Ich habe gerade Post bekommen,mir werden 50ig Euro angeboten :D


    Schätze nich daß das (so schnell) verjährt...
    [small]Aber dazu kann ja vielleicht booner mehr sagen... ;) [/small]
    50.- €!? :eek:
    Die müssen ja echt die Hosen voll ahben... :D
    Onder wieso sollten sie das machen!? "Für die enstandenen Unannehmlichkeiten?" Ich lach mit tot.... :D :D :D


    Die Karten hab ich immer noch nicht gecheckt online, komm einfach nicht dazu... :( Sag die aber Bescheid! :top:

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  • Ich würde mal ganz unverbindlich auf 3 Jahre Frist ab Schluss des Jahres tippen, in welchem der Anspruch entstand und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen hätte können.


    Die AGB von Handy24 sollte man dazu aber auch befragen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Update:
    Habe ebenfalls das 50.- € "Angebot" über deren Anwalt bekommen... :rolleyes::D
    Eine Verzichtserklärung lag aber nicht bei!? Nur daß man die Ebaybewertung zurücknehmen würde.


    Montag telefonier ich mal mit meinem Anwalt, vielleicht können die beiden Anwälte ja nen Deal machen... ;)

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