Wie gegen Kosten bei Pflegefall in Familie wehren?

  • Hallo,


    vorab, hatte schon ein Gespräch mit einem Juristen, der konnte mir allerdings zu diesem Thema nicht viel sagen...


    Kurz zu meiner Geschichte...


    Bin mit 15 Jahren von meinen Eltern rausgeschmissen worden und hatte nur einmal Schriftverkehr, über einen Anwalt, mit meinem Erzeuger als meine Mutter gestorben ist. Ich wurde enterbt, sofern das möglich ist (Pflichterbe).


    Habe eine Halbschwester, die einen anderen Erzeuger hat, somit fällt sie aus der ganzen Sache raus...


    Mein Erzeuger kommt langsam in ein Alter, indem er zu einem Pflegefall werden könnte. Da ich seit 15 Jahren keinen Kontakt zu meiner Familie habe, weiß ich nichts über den Gesundheitszustand derer...


    Gibt es eine Möglichkeit sich gegen die Kosten, wenn er denn ein Pflegefall werden würde, zu wehren?


    Wie läugt sowas? Er wird Pflegefall und sein Vermögen wird aufgebraucht und man kommt dann zu mir und hält die Hand auf?


    Ich bin nicht bereit auch nur einen Cent zu zahlen.
    Danke im Voraus!


    brasax

  • Hallo, zur Zeit kann ich dir dazu noch nix genaues sagen, möchte Dich aber bitten, den letzten Satz zu entfernen, da dies sonst eine eigenen Diskussion geben wird!

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Hallo,


    also das läuft normalerweise folgendermassen: Es zahlt die Krankenkasse den Satz der jeweiligen Pflegestufe. Dann wird die Rente und das Vermögen des Pflegebedürftigen zur Deckung weiterer Kosten herangezogen. Sind dann noch Kosten offen, zahlt das die Sozialkasse. Und diese kann sich dann an den Verwandten gütlich halten.


    Rauskommen ist da wohl schwierig. Wenn man sich die Berichte und Gerichtsurteile zu dem Thema ansieht, dann wirst du kaum sagen können: ich zahle nicht. Dabei sind Punkte wie mangelnder Kontakt und sowas vermutlich nicht relevant, da in diesem Fall das Sozialamt auf Kostenerstattung klagt und nicht dein Vater.


    Bastian


    Edit: noch ein Nachtrag zum Thema enterben. Grundsätzlich ist enterben nicht möglich, das heißt den Pflichanteil bekommst du auf jeden Fall. Richtiges enterben geht nur bei schweren Gründen, wie beispielsweise Morddrohungen gegen den Vererber aussprechen.

  • Einfachste Lösung ist heiraten mit Gütertrennung und dann alle Vermögenswerte auf die Frau übertragen.
    Ansonsten kann man auch per Gericht Zahlungen umgehen, wenn man nachweisen kann das die Behandlung durch die Eltern auch unzumutbar war.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit sich gegen die Kosten, wenn er denn ein Pflegefall werden würde, zu wehren?


    Folgendes hab ich dazu gefunden:


    Zitat


    Das Gesetz schreibt vor, dass die Kinder pflegebedürftiger Eltern anteilig und "nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen" für die ungedeckten Kosten aufzukommen haben. Diesen Unterhaltsanspruch können auch Väter und Mütter in Anspruch nehmen, die sich nicht sonderlich um ihre Kinder gekümmert oder sie gar verlassen haben. Der Anspruch ist lediglich dann verwirkt, wenn ein Vater oder eine Mutter die Pflegebedürftigkeit , etwa durch exzessiven Drogenmissbrauch, selber verschuldet hat. Eltern, die nachgewiesenermaßen ihre Kinder missbraucht haben , können ihnen gegenüber ebenfalls keinen Anspruch auf Unterhalt geltend machen. Auch Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten bleiben laut Gesetz von der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Verwandten verschont.


    http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/14_01/pages2/finanz1.htm


    Kleiner Tipp. Ruf mal beim örtlichen Sozialamt an. Kein Scherz, dort gibt es in der Regel jemand der die Pflegebedürftigen betreut. Stichwort: Düsseldorfer Tabelle. Frag mal dort an, wie hoch dein Gehalt überhaupt sein darf. Die Frage ist natürlich ob dich das dann überhaupt noch trifft. Gehörst du zu den Besserverdienern hast du schlechte Karten :(


    Hier mal ein Link zum Download der Düsseldorfer Tabelle für 2005
    http://www.olg-duesseldorf.nrw…005-07-01%20duess-tab.pdf


    edit:


    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Einfachste Lösung ist heiraten mit Gütertrennung und dann alle Vermögenswerte auf die Frau übertragen.


    In Zeiten steigender Scheidungsraten wäre das lediglich erst dann Mittel der Wahl, wenn nichts anderes funktionieren sollte.


    Ärgerlich ist das ganze schon. Vor allem wenn man keinerlei Verhältnis zu so jemanden hat und man dann noch für den Aufkommen muss. Gut ist es dann, wenn man noch einen Titel in der Hand hat aus dem hervorgeht, dass er selbst den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Dann hat man wenigstens Zeit das gegeneinander aufzurechnen.

  • Zitat

    Grundsätzlich ist enterben nicht möglich, das heißt den Pflichanteil bekommst du auf jeden Fall. Richtiges enterben geht nur bei schweren Gründen, wie beispielsweise Morddrohungen gegen den Vererber aussprechen.


    Hatte ja geschrieben, dass sie es versucht haben bis auf den Pflichtteil...




    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Einfachste Lösung ist heiraten mit Gütertrennung und dann alle Vermögenswerte auf die Frau übertragen.
    Ansonsten kann man auch per Gericht Zahlungen umgehen, wenn man nachweisen kann das die Behandlung durch die Eltern auch unzumutbar war.


    Wäre eine Lösung, aber


    a) keine Frau zum heiraten da
    b) keine Frau die mich haben wollen würde :D
    c) absolut nicht heiratswillig
    d) einer fremden gebe ich kein Geld
    e) siehe b)


    Somit sind die Möglichkeiten etwas eingeschränkt...


    Zitat

    Kleiner Tipp. Ruf mal beim örtlichen Sozialamt an. Kein Scherz, dort gibt es in der Regel jemand der die Pflegebedürftigen betreut. Stichwort: Düsseldorfer Tabelle. Frag mal dort an, wie hoch dein Gehalt überhaupt sein darf. Die Frage ist natürlich ob dich das dann überhaupt noch trifft. Gehörst du zu den Besserverdienern hast du schlechte Karten


    Bin Selbständig und verdiene nicht schlecht. Das ist auch der Grund, warum ich mir Gedanken mache. Und meinem Erzeuger traue ich durchaus zu, dass er rein aus Boshaftigkeit nicht sterben will um mich bluten zu lassen...


    Misshandlung. Gutes Thema. Was fällt darunter? Reicht es, wenn das Jugendamt schriftlich bestätigt hat, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist?

  • Re: Wie gegen Kosten bei Pflegefall in Familie wehren?


    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Ich bin nicht bereit auch nur einen Cent zu zahlen.
    Danke im Voraus!


    brasax


    Und ich bin nicht bereit nur einen Cent meiner Steuergelder für einen Fremden auszugeben. Soll doch der Sohn mit gutem Einkommen zahlen! Denk mal darüber nach!

  • Re: Re: Wie gegen Kosten bei Pflegefall in Familie wehren?


    Zitat

    Original geschrieben von ThomasK
    Und ich bin nicht bereit nur einen Cent meiner Steuergelder für einen Fremden auszugeben. Soll doch der Sohn mit gutem Einkommen zahlen! Denk mal darüber nach!


    Danke dafür. Sehr hilfreich. Ich zahle auch Steuern und das nicht wenig...

  • Re: Re: Re: Wie gegen Kosten bei Pflegefall in Familie wehren?


    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Danke dafür. Sehr hilfreich. Ich zahle auch Steuern und das nicht wenig...


    Naja, du hättest deine Eltern auf Unterhalt verklagen können. Genau wie sie es jetzt bei Dir machen könnten. Deine Eltern waren Dir gegenüber Unterhaltspflichtig, dass du das nicht gemacht hast, ist letztendlich dein Problem.


    Ich kann deine Gründe durchaus nachvollziehen, das ändert aber nichts daran, dass ich nicht für Fremde aufkommen will - zumindest nicht wenn Angehörige da sind. Und die Steuern werden anders ver(sch)wendet...


    bastian

  • Ich will hier keine Diskussion, warum, wieso und weshalb. Ich habe meine Gründe.


    Ich will hier auch keine Diskussion, ob jemand mit seinen Steuern dafür aufkommt oder nicht. Ich habe bisher enorm Steuern gezahlt und trage die Kosten also mit.


    Der Pflegefall ist nicht eingetreten und ich hoffe, dass es nicht passiert.

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