Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr

  • Zitat

    Original geschrieben von harvey
    vielleicht schreiben wir hier von unterschiedlichen Postings?


    Stimmt - dieses ausführliche Post hatte ich noch nicht gefunden.
    Trotzdem: Weder wird die Netzagentur Verbrauchern ganz exakt die Genehmigungskriteiren für jeden einzelnen Tarif mitteilen, noch wird z.B. o2 so etwas völlig frei erfinden - damit wären sie zu leicht und zu gravierend angreifbar.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Und was macht Klarmobil?


    Keine Festnetznummer zusätzlich anbieten - ich denke dass dies der zugrundeliegende besondere Punkt ist.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Keine Festnetznummer zusätzlich anbieten - ich denke dass dies der zugrundeliegende besondere Punkt ist.

    Auch der hat bei genauerer Betrachtung keinen Bestand, denn schliesslich wurde hier von Wechslern aus anderen Genion-Tarifen die 25 EUR verlangt. An diese wurden bereits Rufnummern vergeben, sodass sich an der Situation erst mal nichts aendert.


    Bei Neukunden kann ich das durchaus nachvollziehen, aber bei Bestandskunden nicht.

  • Hier haben aber schon mehrere davon berichtet, dass sie die BNA bezüglich einer "Bereitstellungsgebühr" kontaktiert haben. Jedesmal war die Antwort, dass man seitens der BNA noch nie etwas davon gehört hat. Ich denke, dass sagt alles aus (Vorrausgesetzt, es stimmt so). Da beschleicht einem schon ein mulmiges Gefühl. Was werden sich die NB als nächstes ausdenken?

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1

    Trotzdem: Weder wird die Netzagentur Verbrauchern ganz exakt die Genehmigungskriteiren für jeden einzelnen Tarif mitteilen, noch wird z.B. o2 so etwas völlig frei erfinden - damit wären sie zu leicht und zu gravierend angreifbar.


    a) warum sollte die BNA keine Auskunft geben? Sie arbeitet doch für uns Verbraucher.


    b) O2 war hier in D schon so oft leicht angreifbar :D , die Rechtsabteilung scheint eher mit britischem Recht klarzukommen. Ich denke da an die Aktion in 2004, als sie die SMS-Benachrichtigung eingestellt hatten, und keine ausserordentlichen Kündigungen akzeptieren wollten.
    Hatte fast 1 Jahr einen lustigen Briefwechsel mit O2-Mahnabteilung, Inkasso, Rechtsanwalt; habe immer um meine Verklagung vor Gericht gebeten. Irgendwann kam dann nichts mehr- sie wussten genau, dass sie vor deutschen Gerichten verlieren würden.


    Zudem ist das Risiko diesmal doch für O2 überschaubar: es betrifft doch nur die Minderheit von Informierten, die zwischen dem 13.11. und dem 27.11. einen Genion-Card abgeschlossen haben und auch (kostenfrei) wechseln wollen. Wieviele mögen das sein? 500? 2000? Und wieviele davon werden widersprechen?


    Wahrscheinlich bekommt jeder, der lange genug nervt, die Gebühr erlassen/erstattet.


    Also Leute: Nervt die Nürnberger Kundenbetreuung mit Faxen :p

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Fakt ist nunmal, dass jeder Tarif egal von welchem Anbieter, zuerst genehmigt werden muss.


    Ups, und ich dachte, daß wir im allgemeinen keine Vorabregulierung bzw. -genehmigungspflicht haben. Das gibt es doch imho nur bei marktbeherrschenden Unternehmen.
    Und selbst bei Mobilfunkinterconnection ist die BNetzA gemäß Teltarif ( http://www.teltarif.de/arch/2006/kw45/s23739.html ) erstmals 2006 regulierend tätig geworden: "werden den deutschen Mobilfunkbetreibern erstmals Preise für die Durchleitung von Telefonaten in die Handynetze vorgeschrieben."

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Ups, und ich dachte, daß wir im allgemeinen keine Vorabregulierung bzw. -genehmigungspflicht haben. Das gibt es doch imho nur bei marktbeherrschenden Unternehmen.
    Und selbst bei Mobilfunkinterconnection ist die BNetzA gemäß Teltarif ( http://www.teltarif.de/arch/2006/kw45/s23739.html ) erstmals 2006 regulierend tätig geworden: "werden den deutschen Mobilfunkbetreibern erstmals Preise für die Durchleitung von Telefonaten in die Handynetze vorgeschrieben."


    so ist es! wir leben hier schliesslich nicht in der planwirtschaft. nur marktbeherrschende unternehmen, wie im festnetzbereich die t-com, unterliegen der genehmigungspflicht.


    TM1 verkauft hier seine voellig unbelegten, quellenlosen ansichten als "fakten". also, bitte fuer die zukunft: "fakten" belegen, oder sonst nicht fakten, sondern "meine meinung" nennen... ;)

  • Ich hab jetzt auch das Standardschreiben bekommen, daß mir die 25€ aus "Kulanzgründen" erlassen werden...


    Allerdings nicht wie gewünscht aufs Giro gutgeschrieben, sondern natürlich aufs Kundenkonto.


    Ich kann die doch nun auffordern, mir mein Kundenkontoguthaben auf ein Girokonto zu überweisen, oder nicht? Hat das von euch schon jemand gemacht?

  • Hab die Seiten der BNetzA ein bißchen studiert. O2 wird da zwar schon ab und zu als "marktbeherrschendes Unternehmen" genannt, allerdings geht immer nur um die IC-Gebühren.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Ich kann die doch nun auffordern, mir mein Kundenkontoguthaben auf ein Girokonto zu überweisen, oder nicht? Hat das von euch schon jemand gemacht?


    Du bekommst in der Regel Guthaben nie aufs Girokonto überwiesen. Es steht auch in den AGB`s drin das Gutschriften als Gesprächsgutschrift ausgewiesen werden.
    Sonderfälle sind natürlich wenn es keinen Vertrag mehr gibt durch Kündiung oder die Gutschrift recht hoch ist (also 100€ aufwärts).

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

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