Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr

  • Wir drehen uns hier einfach im Kreis....


    Am besten alles per EINSCHREIBEN reklamieren da ja anscheinend Faxe bei o2 nicht immer ankommen.


    Fakt ist folgender : Ich bin ja bereit bei einem Wechsel von Genion Card in den Card S eine Wechselgebühr von 25/30 Euro zu zahlen. Aber nicht wenn mir Online angezeigt wird das dieser Wechsel nichts kostet und auch nicht wenn mir dieser 1 Euro Jobber an der Hotline sagt es kostet nichts !!!


    Was kann ich dafür das es wohl am 29.11.2006 ein Systemfehler bei o2 gab wo der Wechsel nicht berechnet worden ist !!

  • Wer kann überhaupt wechseln?


    Selbst die 55€ nehme ich in Kauf, da es unterm Strich wesentlich günstiger wird. Habe am 24.11. O2 Card abgeschlossen.

  • Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Wer kann überhaupt wechseln?


    Selbst die 55€ nehme ich in Kauf, da es unterm Strich wesentlich günstiger wird. Habe am 24.11. O2 Card abgeschlossen.


    Das ist ja jetzt wohl nen Scherz, oder ?? :mad:


    Wer kann überhaupt wechseln.. tz tz tz tz :flop:

  • Fortsetzung von: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2197722#post2197722


    hier nun die Antwort auf meine Anfrage bei der BNetzA:


    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über das Wechsel- bzw. Bereitstellungsentgelt in Höhe von 25 EUR beschweren, das Ihnen Ihr Mobilfunkanbieter O2 berechnet und dabei auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur verweist.


    Die Endkundenentgelte im Mobilfunkbereich unterliegen derzeit nicht der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Daher gibt es auch keine Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Erhebung eines Entgelts für Tarifwechsel.


    Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Tarife, Entgelte, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.


    Hiervon unbenommen habe ich das Unternehmen um Aufklärung zu diesem Sachverhalt gebeten.


    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Verbraucherservice



    mal schaun, wie's nun weitergeht...

  • Hallo, ich habe zwei Genion-ohne Handy-Karten von Ende 2005 in den Genion Card S gewechselt (also per Internet die Genion S Option gebucht).
    Jetzt in der sehr unübersichtlichen Rechnung v. Januar tauchten auch zwei mal die je 25 € "Anschlußgebühr" auf, obwohl ich schon ebenfalls je 25 € Wechselgebühr zahlen soll. Gestern kam Antwort auf meine Beschwerde:
    Zitat:


    Guten Tag xxxxxxxxxxxxxx,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen, um die Angelegenheit
    persönlich mit Ihnen zu klären.


    Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir Ihrem Kundenkonto aus
    Kulanz? ohne Anerkennung einer Rechtspflicht? den Betrag von 50,00 EUR
    (brutto) gutgeschrieben.


    Die Verrechnung dieser Gutschrift erfolgt automatisch mit der aktuellen
    bzw. kommenden Rechnung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Team von o2 Germany






    Ursprüngliche Nachricht folgt:
    ------------------------




    Subject: Rechnung_Fragen zu meiner Rechnung
    Comments: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen
    mit, dass ich bei Tarifwechsel der Mobilfunknr. xxxxxxxx und
    xxxxxxxxx auf die Tarifwechselgebühr von 25,- Euro hingewiesen wurde.
    In meiner Rechnung Nr. xxxxxxxx vom 09.01.07 tauchen diese 25,- Euro
    für die beiden Nummern auf. Desweiteren wird mir eine Anschlußgebühr von
    jeweils 25,- Euro für die beiden Telefonnummern berechnet, obwohl ich
    nicht darauf hingewiesen wurde.
    Die Argumentation, dass das von der Bundesnetzagentur so gefordert wird
    kann ich nicht folgen - ich habe einen Tarif gewechselt und dafür eine
    Gebühr bezahlt, andere Gebühren bezahle ich nicht, bitte erstatten Sie
    mir die falsch berechneten 50 Euro innerhalb von 14 Tagen.
    Vielen Dank.


    Zitat Ende


    -----



    Eine Frage hab ich noch:
    Was bedeuten die Fragezeichen hinter den Begriffen Kulanz und Rechtspflicht.
    Ist das so ein geschickter Formulierungs-Winkelzug von deren Anwälten?


  • Herzlich Wilkommen, Nummer 5! (s.o.)

  • Die Antwort kriegt jeder....


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    So, die BNetzA hat mir nun auch geantwortet. An O2 habe ich mich zwischenzeitlich per Fax gewandt, eine Reaktion steht noch aus. Hier auszugsweise die Antwort, die sich ansonsten inhaltlich mit den bereits hier zitierten Aussagen deckt.




    Besonders der letzte Satz ist interessant, bin gespannt was dabei raus kommt ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Saheke72
    Das ist ja jetzt wohl nen Scherz, oder ?? :mad:


    Wer kann überhaupt wechseln.. tz tz tz tz :flop:


    Kannst Du das erklären?



    Mir hat die Hotline gesagt dass ich nicht wechseln könne!
    Man hätte mir aber auch mitteilen können dass ein neuer Tarif kommt, dann hätte ich gewartet!



    PS: Kann man nun wechseln? :confused:

  • Mir wurde der Bereitstellungspreis nun auch wieder gutgeschrieben... hat zwar 3-4 Mails lang gedauert, aber naja... nu kämpfe ich noch darum dass ich die 25€ direkt aufs Bankkonto haben möchte und nicht aufs Kundenkonto ^^. Mal sehen obs klappt! *g*



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