ZitatWie hätte denn Euer Meinung nach ein Anfangsverdacht in so einem Fall entstehen können? Woher hätte das kommen sollen, wenn nicht aus der naheliegenden, aber Euch offenbar nicht ausreichenden Schlußfolgerung, dass es bei so einer Seite auch User in Deutschland gibt?
Wenn es keinen Anfangsverdacht gibt, -darf der Staat nicht aufgrund von Mutmassungen und Vermutungen Grundrechte beschneiden, bloss "weil es ja sein könnte dass doch...".
Ich finde es besser, 10 "Hühnerdiebe"laufen zu lassen als einen Unschuldigen in die Mühlen der Ermittlungsbehörden kommen zu lassen.
Zu dem Vergleich mit Geschwindigkeitsmessungen und Alkoholkontrollen nur soviel:
Es gibt kein Grundrecht aufs Autofahren, -es ist vielmehr ein Privilleg das mit Rechten und Pflichten, -vom Staat verliehen-, einhergeht.
Zu den Pflichten gehört es eben dass sich Autofahrer ohne konkreten "Anfangsverdacht" von der Exekutive überprüfen lassen müssen dass Sie sich an die Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung halten.
In diesem Fall geht es aber um den unrechtmässigen Eingriff in Grundrechte
Lese gerade die Schlagzeilen, -mehr Befugnisse für Geheimdienste in DE...
-Schöne neue Welt-