Der allgemeine "Welche gesetzl. Krankenkasse?" - Thread


  • Schau mal ins SGB V:


    §87 Ia SGB V: [...] Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt die von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse mit Ausnahme der Fälle des § 55 Abs. 5 mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. [...]


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Wie gesagt, das war so beim Zahnersatz.
    Bei den normalen Füllungen hat der ZA direkt den Festzuschuss von der Rechnung abgezogen.


    Der weiss auch wie er schnellstmöglich an sein Geld kommt! Der läßt sich die komplette Summe lieber sofort vom Patienten bezahlen (notfalls mit Mahnung, Inkasso) als Monate auf den Festkostenzuschuss von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu warten.


    Einfach mal den Patienten in Vorleistung treten lassen bzw. ihn als kostenlosen Kontokorrentkredit missbrauchen. :mad: :flop:

  • mannesmann


    So pauschal kann man das hier ja nicht sagen.
    Wie ich schon schrieb, hat der ZA einen Teil der Behandlung, der auch nicht billig war, ganz "normal" abgerechnet.
    Nur die Rechnung der Brücke sollte meine Frau einreichen.
    K.A., warum hier anders verfahren wurde, aber für die IKK direkkt war das anscheinend auch ganz normal.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Nur die Rechnung der Brücke sollte meine Frau einreichen.
    K.A., warum hier anders verfahren wurde, aber für die IKK direkkt war das anscheinend auch ganz normal.


    Der IKK direkt oder auch anderen gesetzl. KK ist das natürlich so viel lieber, denn sie verpflichten sich erst einmal zu keinem Festkostenzuschuss. Der Patient/Kunde zahlt die Rechnung aus eigener Tasche und haftet voll für den Rechnungsbetrag. Sofern die gesetzl. Krankenkasse keine Erstattung vornimmt (aus welchen Gründen auch immer), bleibt der Patient auf dem Rechnungsbetrag sitzen. Der Zinsvorteil liegt bei der Krankenkasse und dem (Zahn)arzt.


    Eurem Zahnarzt will ich damit natürlich kiene böse Absicht unterstellen, im Einzelfall kann es durch aus mal während einer Behandlung nötig sein ungeplante zusätzliche Arbeiten zu Leisten. Diese können dann natürlich nicht verschoben werden bis der HKP und die Festkostenzuschüsse von der Kasse genehmigt wurden.


    Aber der IKK direkt sollte man dann auch keinen Vorwurf machen, sie (wie wohl jede andere gesetzl. KK auch) prüft so eine "systemunkonforme" Rechnung dann natürlich ausgiebig.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Der IKK direkt oder auch anderen gesetzl. KK ist das natürlich so viel lieber, denn sie verpflichten sich erst einmal zu keinem Festkostenzuschuss.


    Nein, so war es nun nicht! Meine Frau musste ja vorher den HKP bei der IKK einreichen und der wurde dann vor der Behandlung genehmigt und der Festkostenzuschuss definitiv zugesagt. Trotzdem musste sie danach die Rechnung mit dem abgerechneten HKP einreichen um eben diesen Zuschuss überwiesen zu bekommen.

  • NiceIce


    Wir sind wieder viel zu sehr vom Thema abgedriftet. Das die IKK bei dir die Rechnung im nachhinein möchte zeigt das sie auf Sparsamkeit und Überprüfung gedrillt sind.


    Du hast den Kosten u. Heilplan abgegeben worin der Zahnarzt den Befund eingetragen hat und die geplante Versorgung. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:


    1. Du nimmst die gesetzliche Regelversorgung und bekommst 50% evtl. mehr bei lückenlosen Bonusheft von der Kasse für deinen Zahnersatz erstattet.


    2. Du lässt andere Arbeiten anfertigen die nicht zur gesetzlichen Mindestversorgung gehören. Dort bekommst du dann den Festzuschuß z.B. Inlay, Goldbrücke, Veneer!


    Aber wenn die Kasse die Rechnung haben möchte zeigt es mir das sie gründlichst nur die Zuschüsse gewährt für die Arbeiten die tatsächlich gemacht worden sind, und nicht die Versorgung die der Zahnarzt im Befund eingereicht hat.


    Ich denke mal die Kasse geht diesen Weg um jeglichen Betrug oder falsche Berechnung der Festkostenzuschüsse zu vermeiden. Also merkt man das diese Kassen nur auf Geiz ist Geil Mentalität gedrillt sind.


    Um es an einem Beispiel auszumachen:


    Du willst eine Krone im Backenzahnbereich. Die gesetzliche Regelversorgung wäre eine NEM-Krone(rostfreies Edelstahl). Da du aber ein eitles Kerlchen bist und Gold schicker findest und der Zahnarzt dieses empfiehlt, nimmst du diese und bekommst einen Festzuschuss. So er reicht den Antrag bei der Kasse ein. Du überlegst es dir und sagt plötzlich du möchtest eine Goldkeramikkrone da diese ja Zahnfarben ist und von den normalen Zähnen nicht zu unterscheiden ist.


    So dann müsste dir die Kasse laut Kosten und Heilplan einen Festzuschuss für eine Vollgußkrone geben.


    Sagen wir der Zuschuss dort beträgt 100 €(nur Beispiel) für das erstellen der Krone.


    So aber tatsächlich wird aber eine Keramikkrone gefertigt. Dort ist der Zuschuß aber nur 80€! Warum? Weil die Kasse zum Beispiel Keramik im Backenzahnbereich nicht bezuschußt. Das bedeutet das eine Vollgußkrone arbeitsaufwendiger ist(Vollgusskrone ist dicker muss hochglanzpolliert werden, da ja die Keramik reine Privatleistung ist und nicht in die Arbeitzzeit(Festzuschuß) miteinfließt. Das wiederum bedeutet das die KK 20 Festzuschuß mehr bezahlt hätte als nötig.


    Mit der Abgabe der Endrechnung kann man sowas umgehen, und sparen.

  • Ich hab auch mal eine Frage.


    Ich bin im moment bei der Barmer versichert und bin durch den Beitrag hier ein wenig ins grübeln gekommen.


    Ich wollte mal vergleichen (mit dem Beitragsrechner von der IKK-direkt), doch ich weiss nicht so genau, wie der Beitragssatz von der Barmer ist. Auf der Webseite der Barmer steht folgendes:



    ---


    Barmer Beitragssätze Krankenversicherung/Barmer Prozent
    allgemein: 14,4
    erhöht: 15,6
    ermäßigt: 13,6
    für Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen 14,4


    ---


    Was davon ist jetzt der Beitragssatz der für mich gilt, damit ich ausrechnen kann, was ich bei der IKK sparen könnte?


    Hat die IKK (ausser den wahrscheinlich geringeren Beiträgen) irgendwelche Vorteile oder auch Nachteile (was ist bei z.B. Arbeitslosigkeit usw. - alles so problemslos wie bei der Barmer) für mich?


    Gruß Sebastian

  • Für die gilt wohl der allgemein Satz von 14,4.


    Es gibt gegenüber einer anderen gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile. Bei meiner Frau und mir sind das monatlich über 50 € die wir beide zusammen sparen und in eine Zahnzusatz- oder sonstige Versicherung stecken.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Ich hab auch mal eine Frage.


    Ich bin im moment bei der Barmer versichert und bin durch den Beitrag hier ein wenig ins grübeln gekommen.


    Was davon ist jetzt der Beitragssatz der für mich gilt, damit ich ausrechnen kann, was ich bei der IKK sparen könnte?


    Bei der BIG kannst du nach Eingabe des Bruttogehalts einfach die Barmer auswählen und dann siehst du das Ergebnis. Ich würde im Gegensatz zur Barmer bei der Big:


    Bei einem Wechsel zu BIG - Die Direktkrankenkasse sparen Sie und Ihr Arbeitgeber 729,60 EUR im Jahr. Macht im Monat 60,80 EUR aus.

  • So hole den Thread nochmal aus der Versenkung. Habe heute die Kündigungsbestätigung meiner alten BKK bekommen. Jetzt heißt es auf die Suche gehen. Obwohl eigentlich war ich ja geistig schon bei der BIG als Neumitglied. Nur ist mir die Tage die R+V BKK aufgefallen, die liegt preislich auf gleicher Höhe wie die BIG!
    Lt. Focus Kassenvergleich vom April 2007 hat die R+V BKK sehr gut abgeschnitten.


    Hat jemand Erfahrungen mit der R+V BKK? Kann mir jemand die Vorteile die für BIG sprechen würden nennen? Gleiches gilt natürlich für die R+V!


    Hatte zwar mir auch die IKK-Direkt angeschaut aber die ganzen negativen Berichte im Netz und die lange Anfragebearbeitungszeit haben mich abgeschreckt.


    Also was der beiden BIG oder R+V? Was meint ihr?

  • Zitat

    Original geschrieben von IGGY
    Hat jemand Erfahrungen mit der R+V BKK? Kann mir jemand die Vorteile die für BIG sprechen würden nennen? Gleiches gilt natürlich für die R+V!


    Also was der beiden BIG oder R+V? Was meint ihr?


    ich hole die Frage mal hoch. Hast Du Iggy Dich schon entschieden? Oder hat hier jemand noch einen Tipp?


    Meine Frau sucht ab 1.7 eine neue KV und obige sind Ihre Favoriten. Was spricht für Big bzw. R+V?


    Wen würdet Ihr wählen?



    Danke


    PS: Habe gerade gesehen das die R+V auf Ihrer HP schon darauf hinweist in diesem Jahr noch den Beitrag zu erhöhen wenn die Überschüsse alle sind. Daher wohl eher BIG oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!