ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von NiceIce
Bei uns lief es so:
- HKP vor der Behandlung eingereicht und bewilligt
- Behandlung
- Privatrechnung und abgerechneten HKP vom ZA bekommen, beides sollten wir der KK einreichen, um den Festzuschuss zu bekommen
- beides eingereicht
- Festzuschuss von der KK überwiesen bekommen
Schau mal ins SGB V:
§87 Ia SGB V: [...] Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt die von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse mit Ausnahme der Fälle des § 55 Abs. 5 mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. [...]
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Wie gesagt, das war so beim Zahnersatz.
Bei den normalen Füllungen hat der ZA direkt den Festzuschuss von der Rechnung abgezogen.
Der weiss auch wie er schnellstmöglich an sein Geld kommt! Der läßt sich die komplette Summe lieber sofort vom Patienten bezahlen (notfalls mit Mahnung, Inkasso) als Monate auf den Festkostenzuschuss von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu warten.
Einfach mal den Patienten in Vorleistung treten lassen bzw. ihn als kostenlosen Kontokorrentkredit missbrauchen. :mad: :flop: