Namensrecht bei einer Domain

  • @ Warped


    Im allgemeinen interessiert uns hier, ob dein Fall genauso lag wie bei olestroh und wie er es handhaben soll.


    Gilt hier nicht : First come,first serve ?


    "Deinen" Fall können wir ja sonst gesondert behandeln :p


    Gruß
    Händy-Män

  • Hey,


    schau mal hier :


    http://www.frag-einen-anwalt.d…-Unterlassung__f8498.html



    Auch wenn frag-einen-anwalt.de sich irgendwie anhört wie Cash & Go (diese Betrügerfirma) :D liest sich das ja ganz interessant.


    Sonst würde ich an deiner Stell mal nach shell-urteil googlen. In dem Rechtsstreit ging es um die Shell Domain, die einem (der diese domain glaube ich sogar selbst beruflich nutzen wollte) von entsprechender Tankenfirma weggenommen.
    Allerdings war dieses Urteil schon damals höchst fraglich und mittlerweile gabs da eine Gesetzesnovelle. Weiss aber nicht ob entsprechende §§ betroffen waren.

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Re: Namensrecht bei einer Domain


    Zitat

    Original geschrieben von olestroh
    Ansonsten habe ich mir über legt den Namen zu schützen.
    Hat einer das von euch schonmal gemacht?
    Was hat das gekostet?


    P.S. es geht nicht um olesms.de ;)


    Wenn es nicht um olesms geht, kann man natürlich nicht nachsehen, ob die Marke bereits eingetragen ist. olesms ist es nicht!


    http://oami.europa.eu/CTMOnlin…=de&application=CTMOnline


    Aber kannst ja selbst suchen. Dort findest Du auch Preise und Formalitäten, dies zu tun.


    http://oami.europa.eu/de/office/marque/taxes.htm


    Und geht echt fix! :rolleyes: Angemeldet wurde sie am 28.11.2000 und eingetragen wurde sie am 26.02.2002.

  • Wenn ein Name / Wort nicht geschützt ist, aber die Domain auf Dich eingetragen ist, dann hast Du auch die Markenrechte an diesem Wort. Voraussetzung ist: Die Domain wurde durchgehend geschäftlich genutzt (ohne Unterbrechung) und die Website immer mit Kontent belegt ist bzw war.


    In unserem Fall wurde nachträglich unser Domainname als Marke von einer anderen Firma eingetragen und wir wurden kostenpflichtig abgemahnt.


    Mann kann die Marke zwar ohne Probleme löschen lassen, nur geht das in einer bestimmten Frist, nach Antrag beim Patent- und Markenamt. Wenn die Frist ausgelaufen ist, kann man nur noch klagen. Wird aber nicht günstig...


    Deswegen immer beides schützen lassen und auch Länderübergreifend...dann hat man Ruhe...


    Eine Empfehlung zu einem sehr guten Anwalt in solchen Sachen kann ich als PN geben...

    nothing else

  • Du redest hier von zwei Firmen, oder?


    Wie ist das denn, wenn ich Privatmann bin und die Domain bspw. nur für E-Mail-Verkehr nutze? Da hilft es doch auch nichts, wenn später einer kommt und den Domainnamen als Marke eintragen lässt*. Hier gilt doch "First come, first serve"?!?


    [small]* außer natürlich der Domainname hat mit mir gar nichts zu tun und die Fa. nutzt diesen schon eine Weile o.ä., die Fa. hat "notorische Bekanntheit" usw.[/small]

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Re: Namensrecht bei einer Domain


    Zitat

    Original geschrieben von olestroh
    Jetzt droht er damit, dass er den Namen schützen möchte und ich ihm Domain danach sowieso geben muss.


    Weiß einer ob das stimmt?

    Kurz und knapp... SO stimmt das nicht. Er kann nicht einfach den Namen schützen lassen und ihn dann von dir verlangen.
    Aber es gibt dafür soviele Ausführungen, dass es einfacher ist, wenn du hier noch ein paar Daten veröffentlichst.
    z.B.:
    - Geht es hierbei um ein Unternehmen (in dessen Auftrag der Domain abgetreten werden soll)? Oder Schreibt er als Privatperson?
    - Ist es ein Phantasiename oder kommt in dem Domain z.B. dein Name in einer Art und Weise vor?



    Einfachste Weise aus diesem Dilemma, ist z.B. wenn du dir einfach ein Gewerbe anmeldest, welches sich nach dem Domainnamen richtet.
    Beispiel: http://www.hanselsystem.de
    Wenn dein Name z.B. "Hansel" wäre, hat er schonmal GAR KEINE Möglichkeit an den Namen zu kommen (Namensrecht, BGB). Da kann er Marken eintragen oder Namen schützen lassen wie er will, solange da kein "globales Interesse der Allgemeinheit" besteht (siehe Shell Beispiel, o.Ä.) ists und bleibts deiner.


    Wenn er nun z.B. eine Marke einträgt oder einen Namen schützen lässt, der Hanselsystem heißt, dann kommts drauf an, wie der Name bisher benutzt wird. Die einfachste Variante für dich wäre nun hierbei, ein Gewerbe mit dem Namen "Hanselsystem" einzutragen. Dabei könnte "Hansel" z.B. vom hier ansässigen Narrenverein (Villingen-Schwenningen) geprägt sein. Auch ein Verein hätte ähnliche Auswirkungen. Das Resultat: Er hätte keine Ansprüche auf deinen Namen, da du den Anspruch begründen kannst.
    Einzigste Möglichkeit, warum du ihm dann den Namen geben MÜSSTEST wäre, wenn ER auch für diesen Verein tätig ist (oder er ein Gewerbe mit "Hanselbedarf" betreibt) UND (nicht oder!) dieses vor dir beim HGB eingetragen hat.


    Domainrecht ist aber so komplex, dass wenn es dabei um ein wirklich wichtiges Projekt geht, ich dir raten muss einen Anwalt zu konsultieren. Ich kenne einen ziemlich guten (früherer Dozent von mir) zu dem ich dir raten könnte. Bei Interesse einfach ne PN schreiben.


    Grüße,
    Sebastian

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Hallo,


    also ich betreibe die Seite derzeit mit Freunden privat. Er möchte daraus eine kommerzielle Sache machen. Würde den Namen derzeit ungern nennen, nachher findet er den Theard oder wie auch immer.
    Ist aber ähnlich wie zum Beispiel: 4love.de
    Also es taucht eine Zahl auf und halt ein üblicher englisch Begriff auf.


    Gruß Ole

  • Oiso, erstmal muss er, wenn er den Namen schützt und dann gegen Dich vorgehen will, beweisen, das er den Namen VOR Dir hatte. Alldieweil Du nämlich beim Markenschutz selbst dafür verantwortlich bist, ob Du den Begriff überhaupt schützen darfst, sprich, ob nicht ein anderer ältere Rechte dran hat.


    Zum zweiten, so wie Du schreibst hört sich das nach einem "Nicht schützenswerten Begriff", also ner allgmeinen Bezeichnung an. Sowas kann man dann schonmal überhaupt nicht schützen.
    Es kann sich z.B. niemand den Begriff "Internet", "Apfel", "Computer" oder ähnliches schützen lassen, da es allgemeiner Sprachgebrauch ist.


    Sogesehen würd ich dem freundlich zurückschreiben, dass er das ja mal versuchen kann.


    Alternativ könnteste ja mal auf Angriff gehen, wenn Dir die Domain das wert ist, den Begriff selbst schützen lassen und ihn dann ins offene Messer rennen lassen.


    Also, lehn Dich zurück und geniesse die Show ;)


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Es kann sich z.B. niemand den Begriff "Internet", "Apfel", "Computer" oder ähnliches schützen lassen, da es allgemeiner Sprachgebrauch ist.


    Ganz so einfach ist es auch nicht.


    Wer Spaß dran hat, kann sich hier mal durchackern.


    http://oami.europa.eu/de/mark/default.htm
    http://oami.europa.eu/de/mark/marque/direc.htm
    http://oami.europa.eu/de/mark/…ectives/exam.htm#Heading8
    http://oami.europa.eu/de/mark/aspects/default.htm

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!