Tele2 veröffentlicht MP3-Mitschnitt von Kundengespräch

  • Ich frage mich allerdings, warum Tele2 einen Auftrag von einem Gesprächspartner entgegen nimmt, der explizit nicht der Anschlußinhaber ist???
    Wahrscheinlich gibt es jetzt Ehekrach... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Für mich zeigt das nur einmal mehr, wie unseriös und ungründlich WISO recherchiert. Da kann wirklich jeder hinlaufen. :rolleyes:


    Ich denke, dass das wohl ein "eingekaufter" und nicht von WISO selbst recherierter Beitrag ist.
    Nichtsdestoweniger muss natürlich auch dafür die Sorgfaltspflicht gelten,
    der Beitragslieferant muss haften.
    Ob das wohl die Firma war, die neulich hier bei uns im TT eine Anfrage bezüglich T-Com platziert hat ?

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Hmmm...laut dem Tele2-Schreiben hat jede Ehefrau das Recht, für ihren Ehemann Geschäfte des täglichen Lebens zu tätigen.


    Sind Juristen anwesen? :-)


    Zumindest meine Frau hat keine Vollmacht für mein Konto. Selbst wenn Tele2 anrufen sollte und meinen Anschluß umstellen wollte (könnten sie bei ish ja gerne mal versuchen, ich habe kein Festnetz *g*), sehe ich da ein kleines Problem bei der Abbuchung der monatlichen Beträge.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Die Einwilligung zur Aufzeichnung wurde sicher gegeben

    Belege das doch bitte mal kurz. :) In dem MP3-File konnte ich die Einwilligung leider nicht hören.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Santini
    Hmmm...laut dem Tele2-Schreiben hat jede Ehefrau das Recht, für ihren Ehemann Geschäfte des täglichen Lebens zu tätigen.
    Sind Juristen anwesen? :-)


    Nach § 1357 BGB wird der Ehegatte mitverpflichtet.
    Vom BGH übrigens mit Urteil vom 11. März 2004 für Telefonverträge bestätigt.
    Nach meiner Ansicht umfaßt dies auch klar die Ermächtigung zum Bankeinzug vom Konto des Mitverpflichteten.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Nach § 1357 BGB wird der Ehegatte mitverpflichtet.


    Zählt die telefonische Erreichbarkeit wirklich zur "angemessenen Deckung des Lebensbedarfs"? Nach BGH (AZ III ZR 213/03) schon, aber ist diese Deckung nicht bereits durch den momentanen/bisherigen Telefonanbieter gegeben?


    Frank

  • Na mit einer relativ aktuellen BGH-Entscheidung ist das nun mal geklärt. Abweichend wird da kein Gericht entscheiden. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, daß dazu ernsthaft abweichende Meinungen vertreten werden.


    Warum sollte da die Änderung nicht erfaßt sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von Santini


    Zumindest meine Frau hat keine Vollmacht für mein Konto. Selbst wenn Tele2 anrufen sollte und meinen Anschluß umstellen wollte (könnten sie bei ish ja gerne mal versuchen, ich habe kein Festnetz *g*), sehe ich da ein kleines Problem bei der Abbuchung der monatlichen Beträge.


    Frank


    da der Betrag von der Telekom abgebucht wird (die ja eine Abbuchungserlaubnis hat) sollte das kein Problem sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Nach § 1357 BGB wird der Ehegatte mitverpflichtet.
    Vom BGH übrigens mit Urteil vom 11. März 2004 für Telefonverträge bestätigt.
    Nach meiner Ansicht umfaßt dies auch klar die Ermächtigung zum Bankeinzug vom Konto des Mitverpflichteten.


    Das mag ja sein, aber die T-Com lehnt eigentlich jede Änderung, der nicht alle Anschlußinhaber zugestimmt haben ab. So ist das meines Wissens im Vertrag mit der T-Com geregelt. Wir brauchten bei einem Todesfall zur Übernahme/Umschreibung eines Anschlusses auf den überlebenden Ehepartner sogar eine Sterbeurkunde!


    Unverständlich finde ich bei Preselection sowieso, daß von der T-Com auch Aufträge ohne Unterschrift des/der Anschlußinhaber(s) ausgeführt werden (oder gar ausgeführt werden müssen?).


    Edit: Sagt die nette Tele2-Frau zum Ende des Gesprächs nicht auch, daß die Einrichtung "jederzeit widerrufen" werden kann. Wer möchte das nicht auf den Vertrag mit Tele2 beziehen. :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!