T-Mobile bucht trotz widerrufener Einzugsermächtigung ab

  • Mahlzeit erstmal,


    sollte dieses Thema in eine andere Rubrik fallen, bitte verschieben.


    So, ich habe T-Mobile mit einem Schreiben vom 26.02.2007, bei denen eingegangen am 27.02.2007 die Einzugsermächtigung entzogen. Trotzdem haben die heute versucht einen Betrag von meinem Konto einzuziehen.


    Da die zum Zeitpunkt der Einziehung keine Einzugsermächtigung mehr hatten haben die Sie Strafbar gemacht.


    Hat denn vielleicht ein anderer schonmal die gleiche Erfahrung mit denen machen müssen??


    Gruß

  • Re: T-Mobile macht sich Strafbar


    Zitat

    Original geschrieben von kev4774

    So, ich habe T-Mobile mit einem Schreiben vom 26.02.2007, bei denen eingegangen am 27.02.2007 die Einzugsermächtigung entzogen.



    Warum hast du das gemacht? :confused:



    Brazzo




    PS: Willkommen auf TT :top:

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  • Erstmal willkommen auf TT! :)


    Die haben sich zwar strafbar gemacht, aber sie werden wohl kaum eine Strafe riskieren, da dir das Geld ausgeht wenn sie dich durch die Instanzen hetzen.

  • Und was für eine Straftat soll das sein?


    Oder willst du T-Mobile tatsächlich vorsätzliches Verhalten unterstellen?

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Brazzo


    Dafür gab es mehrere Gründe, auf die ich nicht weiter eingehen werde.


    hdwirtz


    erstens hab ich ne sehr gute Rechtsschutzversicherung und zweitens gibt es dafür eine Organisation die nennt sich STAATSANWALTSCHAFT. Die müssen sich nach Anzeige mit solchen sachen rumschlagen.


    Lüni


    Wenn eine Einzugsermächtigung ihre Gültigkeit verloren hat und die betreffende Firma trotzdem weiterhin diese ungültige Einzugsermächtigung nutzt, macht sie sich des Betruges Strafbar.


    Vorsätzliches Verhalten brauche ich denen nicht zu unterstellen, denn der Vorsatz ist allein durch die Nutzung der ungültigen Einzugsermächtigung gegeben.



    Jedenfalls habe ich die erstmal per Email angeschrieben und denen bei weiterer Nutzung der ungültigen Einzugsermächtigung mit Strafanzeige gedroht.


    Was die dann darauf antworten werde ich euch dann mal mitteilen.

  • Re: T-Mobile macht sich Strafbar


    Zitat

    Original geschrieben von kev4774
    Da die zum Zeitpunkt der Einziehung keine Einzugsermächtigung mehr hatten haben die Sie Strafbar gemacht.


    Egal, was es für eine Vorgeschichte gibt, mit solchen Aussagen würde ich an Deiner Stelle vorsichtiger umgehen. Das kann von einem Gericht auch als üble Nachrede etc pp gewertet werden und dann ist Deine vielleicht entzogene Einzugsermächtigung völlig unwichtig geworden.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Es stellt sich ohnehin die Frage ob der Entzug der Einzugsermächtigung rechtens war. Wenn nicht wird er ohnehin noch Probleme kriegen. :D


    edit: Und das er hier dazu nichts weiter schreiben wil, dürfte einem wohl auch schon stutzig machen...naja ;)

    T-Mobile D @ SE K610i

  • Welchen Tarif hast Du denn? Unter dem Relax 200 kann man sowieso nur per Einzugsermächtigung bezahlen (Seite 47 der Broschüre ).

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von kev4774 Vorsätzliches Verhalten brauche ich denen nicht zu unterstellen, denn der Vorsatz ist allein durch die Nutzung der ungültigen Einzugsermächtigung gegeben.


    Merkwürdige Rechtsauffassung. Du müsstest es ihnen nicht unterstellen, sondern nachweisen und das wird hier schwer.


    Denn die Abbuchungsaufträge werden von einem Computer generiert und wenn ein Sachbearbeiter es einfach "verpennt" hat den Widerruf einzutragen, dann ist es allerhöchstens fahrlässiges Verhalten und somit nicht strafbar.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von codekill
    Es stellt sich ohnehin die Frage ob der Entzug der Einzugsermächtigung rechtens war. Wenn nicht wird er ohnehin noch Probleme kriegen. :D


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Welchen Tarif hast Du denn? Unter dem Relax 200 kann man sowieso nur per Einzugsermächtigung bezahlen (Seite 47 der Broschüre ).

    Ja, das ist die Theorie ..
    Aber nur weil im Vertragsverhältnis Lastschrift als Zahlungsmethode vorgesehen wäre, heißt das noch lange nicht, dass man den Widerruf einer Einzugsermächtigung ignorieren darf. Das ist eine ganz andere Sache.


    In diesem Fall nehme ich eher an, dass die bei T-Mobile halt eine ziemlich lange Leitung hatten bzw. das im üblichen aktuellen Chaos bei denen untergegangen ist. Vorsätzliches Mißachten des Einzugsermächtigungswiderrufs würde ich T-Mobile erstmal nicht unterstellen wollen ...

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