T-Mobile bucht trotz widerrufener Einzugsermächtigung ab

  • Na, ja T-Mobile wird sich dann schon melden - mit Kartensperrung, Mahnverfahren, Inkasso und der kompletten Rechtsabteilung ... und selbst wenn der TE nach 7 Jahren und 384 Instanzen letztendlich recht bekommen sollte, ist er erstens pleite und hat zweitens 987.000 Minuspunkte im FPP womit er nicht mal mehr eine Prepaid Karte bekommen dürfte :D


    Egal, was vorgefallen ist - wenn gar nichts mehr hilft, sollte man statt Radikalmethoden lieber über einen fähigen RA mit dem Betreiber weiterverhandeln - was nützt es denn, im Recht zu sein wenn der "Gegner" finanziell und personell so gut aufgtestellt ist, das er mich im Instanzenweg verhungern lassen kann wenn ich ihm zu blöde komme :D

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    wenn der TE nach 7 Jahren und 384 Instanzen letztendlich recht bekommen sollte, ist er erstens pleite und hat zweitens 987.000 Minuspunkte im FPP


    So würde ich das auch nicht sehen, da der Kläger in Vorleistung treten muss und nicht der Beklagte. Also hat der Beklagte erstmal gar keine Kosten, sofern er nicht einen eigenen RA nimmt und keinen Rechtsschutz hat.


    Eintragungen im FPP sind außerdem doch nur wirksam und statthaft, wenn der Beklagte / Handynutzer tatsächlich gegen den Vertrag verstoßen hat. Hat er dies laut Urteil nicht, dürfen im FPP auch keine Negativmerkmale gespeichert werden.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Och, so würde ich das nicht unebdingt sehen ... was man darf und was man tut sind leider zweierlei Dinge. :rolleyes:


    Wenn T-Mobile irgendeinen Eintrag im FPP hinterlegt, dann - ja dann wie merkt man das eigentlich?



    Also, ich kann hier im Shop den Grund für eine Ablehnung nicht erkennen ... und der Kunde kann es im Regelfall auch nicht.


    Man müßte sich da wirklich direkt und explizit erkundigen, und selbst wenn - wie soll ich als Kunde das Gegenteil beweisen, wenn ich doch rausfinde, das es einen Eintrag gibt und T-Mobile behauptet, das wäre " versehentlich" passiert und sich wortreich entschuldigt ... :rolleyes:

  • T-Mobile macht sich Strafbar


    Hallo,


    der Vorgang ist übrigens keine Strafsache, sondern nennt sich:


    ungerechtfertigte Bereicherung gem. BGB


    (die genauen Paragrafen kenne ich leider nicht mehr).



    Desweiteren gilt der alte Grundsatz:


    kannst du es beweisen?



    Frage doch mal beim Kundenservice nach, ob sich der Eingang deines Schreibens und die Lastschrift nur überschnitten haben und es bei der nächsten Rechnung berücksichtigt wird?

  • Re: T-Mobile macht sich Strafbar



    Das sind zwei verschiedene Dinge.


    Aber warum verrät uns der werte Threatersteller nicht den Grund für den Entzug der Einzugsermächtigung? Darüber könnte man ja diskutieren. Ich kann ja verstehen, daß du darüber sauer bist, aber eine Straftat liegt nicht vor. Erspare der StA bitte diesen Unsinn.

  • TheBastian: Passt zwar nicht zum Thread aber: Congster hat Laufzeitverträge, meist über 12 bzw. 24 Monate. Hab mit denen nich nie schlechte Erfahrungen gemacht. Kündigen geht also nicht immer so einfach (je nach Vertrag), eine Kündigung per Einschreiben werden sie aber akzeptieren müssen.

  • Und an den Thread hängen wir jetzt am Besten ein Schloß, evtl. hat der Ersteller ja selbst Dreck am Stecken und will nur seine Rechnungen ncht zahlen oder sonst was.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Kann ein Kunde mit Staatsanwalt drohen? Der kann doch nichts machen. Soweit ich weiß kann er nur mit Rechtsanwalt drohen.
    Lasse mich gerne belehren (bin nicht so fit auf dem Rechtsgebiet)

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Und an den Thread hängen wir jetzt am Besten ein Schloß, evtl. hat der Ersteller ja selbst Dreck am Stecken und will nur seine Rechnungen ncht zahlen oder sonst was.

    Joo, früher hat man auch immer gerne manchen das Maul gestopft. :rolleyes: Meine Fresse, wieso muss immer ein Schloss her? Lies doch einfach nicht mit, wenn es Dir nicht passt. Es gibt noch genügend andere Threads.


    Und was ist, wenn er nur seine Rechnungen nicht zahlen will? Dann wird T-Mobile schon noch früh genug zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Ändert aber nichts an den unberechtigten Abbuchungen.



    @kev4775
    Falls Du Strafanzeige stellst, dann würde ich mich freuen, wenn Du uns hier auf dem Laufenden hältst.


    In Koblenz bspw. hält man das weiterhin Abbuchen nach dem Entzug der Einzugsermächtigung übrigens für nicht strafbar, siehe Generalstaatsanwaltschaft ermittelt auch nicht gegen 1 & 1 und weitere Beiträge zu diesem Thema dort.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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