ZitatOriginal geschrieben von Konfusius
Siehste ... Ich habe laut "Bestätigungsmail" sogar 13 Minuten vor Dir bestellt, dennoch wurde meine komplette Bestellung (incl. Speicherkarte und Dekobaum *schnüff*) storniert, obwohl die Hotline-Tante am Donnerstag meinte, alles wäre in Ordnung und die Auslieferung würde erfolgen :mad:
Siehst Du, was hat es Dir nun gebracht? Nix, außer Ärger. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von maddsch
In dem Heise-Artikel ist aber die Rede von "richtigen" Bestätigungs-E-Mails, in unserer E-Mail steht ja immer noch der Zusatz "Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auslieferung der Ware." und somit ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen und der Händler auch nicht verpflichtet, die Ware zu liefern....
Das ist wohl richtig, allerdings ist doch hier der verschickte Brief von Neckermann das Interessante, in dem steht:
"Die folgende Ware werden wir wie nachstehend nachliefern."
Das deckt sich dann schon viel eher mit der Meinung des Amtsgerichts:
"Maßgeblich für den Richter war der Zusatz in der E-Mail. Damit habe der Händler unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er zum angegebenen Preis liefern werde. In der Mail könne auch keine "ledigliche Eingangsbestätigung" gesehen werden, da der Kunde aufgrund der Formulierung "Wir senden ihre Bestellung an die angegebene Adresse" von der Wirksamkeit des Kaufvertrages ausgehen durfte, so das Gericht."
Bin ja mal gespannt, wer hier den Anwalt aufsuchen wird... :p
Edit: Killbillys war etwas schneller... ![]()