Gibt es bei Anschlussperrungen im Mobilfunk eigentlich vergleichbare Regelungen wie im Festnetz?
siehe nachfolgenden Auszug:
"Sperre des Telefon-Anschlusses
Sind Sie mit der Bezahlung mindestens 75 Euro im Rückstand, kann die Telefongesellschaft Ihren Anschluss sperren. Der Netzbetreiber muss Sie darüber jedoch mindestens zwei Wochen vorher informieren und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten mitteilen. Nach Möglichkeit muss die Sperre auf den betroffenen Dienst (z.B. 0190er-Nummern) beschränkt werden und darf zunächst eine Woche lang nur für abgehende Gespräche erfolgen. Erst danach darf der Anschluß voll gesperrt werden. Auch während der Sperrzeit sind in der Regel die monatlichen Preise zu bezahlen, ansonsten droht Kündigung."
Ich habe das Gefühl, die Mobilfunkanbieter beachten diese Vorschrift nicht, wobei ich nicht weiß, ob sie überhaupt für Mobilfunk gilt.
Gruß
Jo