Wann darf der Mobilfunkanschluß gesperrt werden?

  • Gibt es bei Anschlussperrungen im Mobilfunk eigentlich vergleichbare Regelungen wie im Festnetz?
    siehe nachfolgenden Auszug:


    "Sperre des Telefon-Anschlusses


    Sind Sie mit der Bezahlung mindestens 75 Euro im Rückstand, kann die Telefongesellschaft Ihren Anschluss sperren. Der Netzbetreiber muss Sie darüber jedoch mindestens zwei Wochen vorher informieren und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten mitteilen. Nach Möglichkeit muss die Sperre auf den betroffenen Dienst (z.B. 0190er-Nummern) beschränkt werden und darf zunächst eine Woche lang nur für abgehende Gespräche erfolgen. Erst danach darf der Anschluß voll gesperrt werden. Auch während der Sperrzeit sind in der Regel die monatlichen Preise zu bezahlen, ansonsten droht Kündigung."



    Ich habe das Gefühl, die Mobilfunkanbieter beachten diese Vorschrift nicht, wobei ich nicht weiß, ob sie überhaupt für Mobilfunk gilt.


    Gruß
    Jo

  • Durch eine etwas ungeschickte Formulierung ist dieser Gesetzestext erstmal ausdrücklich nur für Festnetzanschlüsse gedacht, Mobilfunk haben die damals einfach vergessen, bzw. ausgelassen, weil der Gesetzgeber für Mobilfunkbetreiber ein höheres Kostenrisiko anerkannt hat.
    Allerdings gibt es Urteile zu vergleichbaren Situationen im Mobilfunk, die sich an diese Formulierung anlehnen, ist ja auch heutzutage kein richtiger Unterschied mehr.


    Ich selbst hatte mal den Spass mit Viag, als die mir wegen ein paar eur Teilrückstand der Monatsrechnung eines Anschlusses gleich alle drei Anschlüsse auf dieser Kundennummer gesperrt hatten. Ich habe diesen Vorgang als willkommenen Grund für eine Sonderkündigung aller drei Anschlüsse genommen und das im Schriftsatz auch genau mit Bezug auf den von Dir zitierten Text begründet.
    Nach endlosen Mahnungen der Kundenbetreuung kam zum Glück mal ein Schreiben der Viag-Rechtabteilung, so dass ich einen vernünftigen Ansprechpartner hatte. Dem habe ich dann nochmal meine Sicht der Rechtslage erläutert und daraufhin kam nie wieder was. Viag hat auch auf eine Klage verzichtet, daraus schliesse ich, dass ich wohl auch beim Richter mit meiner Argumentation Erfolg gehabt hätte :)
    Wahrscheinlich darf ich nun nie wieder Viag-Kunde werden, aber wen kümmert das *lol*

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Allerdings gibt es Urteile zu vergleichbaren Situationen im Mobilfunk, die sich an diese Formulierung anlehnen, ist ja auch heutzutage kein richtiger Unterschied mehr.


    Ich selbst hatte mal den Spass mit Viag, als die mir wegen ein paar eur Teilrückstand der Monatsrechnung eines Anschlusses gleich alle drei Anschlüsse auf dieser Kundennummer gesperrt hatten. Ich habe diesen Vorgang als


    Zu ersterem: Ich denke spätestens mit HOME oder Genion sollte man vor Gericht recht gute Karten haben, dass dieser Anschluss mindestens so wichtig wie Festnetz ist und nicht so einfach abgeklemmt werden darf. Besser ist es natürlich man zahlt einfach seine Rechnung...


    Zu zweitens: Ist doch irgendwie klar das alle gesperrt werden, oder? Schließlich bist Du ja EIN Kunde mit EINER Kundennummer der nicht zahlen kann. Mit welcher SIM Du weiter Kosten generierst die dann evtl. nicht behalt werden ist doch unerheblich.

  • Zitat

    Nach Möglichkeit muss die Sperre auf den betroffenen Dienst (z.B. 0190er-Nummern) beschränkt werden


    Daraus könnte man nun aber locker interpretieren dass 3 Anschlüsse definitiv zuviel sind, wenn bei nur einem ein Teilbetrag fehlt... ;)



    just my 2 cents...

  • Naja, egal, aber Tatsache ist, dass in vielen Fällen viel zu schnell gesperrt wird. Bei mir war das auch bei einer Gesamtrechnung von ca. 60eur wegen fehlenden 15eur, weil ich eine ebenfalls strittige Zusatzgebühr damals nicht bezahlen wollte. Deswegen einen mit einer Komplettsperre zu erpressen, das wäre wohl bei kaum einem Richter durchgekommen, egal, ob man sich auf das TKG oder das BGB bezieht.


    Mir war das aber alles ganz lieb damals, so konnte ich meine kürzlich verlängerten Viag-Verträge sonderkündigen, was Viag dann ja auch akzeptieren musste. :)


    Prinzipiell kommt man so auch aus jedem Mobilfunkvertrag raus: Einen kleinen Teilbetrag nicht zahlen, auf die (rechtswidrige) Sperre warten und dann sonderkündigen. Allerdings sollte man sich dazu etwas mit der Materie auskennen, Erfahrung im Schriftverkehr haben und keinen Wert mehr auf weitere Verträge beim entsprechenden Anbieter legen.


    Und falls jetzt das Gejammer der ganzen Anbieterschützer kommt: "Wirst ja sehen, was Du davon hast, hähä, vonwegen Schufa, FPP etc":
    Bei einer legalen Sonderkündigung sind solche Einträge allesamt unzulässig und verstossen gegen sämtliche Datenschutzrichtlinien - das sollen die ruhig mal probieren.....
    Der betroffene Anbieter ist natürlich frei, mit Dir nach seinen schlechten Erfahrungen keinen Neuvertrag mehr abzuschliessen, er darf das nur keinem anderen mitteilen.

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Einen kleinen Teilbetrag nicht zahlen, auf die (rechtswidrige) Sperre warten und dann sonderkündigen.


    Nun ja, wenn man einfach so etwas einbehält, obwohl der NB ggf. im Recht ist, sieht das allerdings anders aus...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • T-Mobile hatte mir meinen Anschluss kurz nach Vertragsabschluss gesperrt. In deren Rechnungssystem hatten die wohl die Flatrates nicht "eingetragen" zumindestens als ich bei T-Mobile anrief und fragte was los sei, meinten die nur erschrocken: "Herr "SoundSo", wissen Sie eigentlich fuer wieiviel Geld Sie telefoniert haben? Fuer 2000 Euro!"


    ..auf meinen Hinweis, ich haette ja Flatrates gebucht, haben die das ueberprueft, sich entschuldigt und die Sperre wieder rausgenommen ;).


    Was aehnliches, aber viel verntoetender ist mir damals auch mit Debitel passiert. Hatte eine D1-Flat dazugebucht:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1508567#post1508567

    iPhone since 2007-07-04

  • Stimmt schon, das kommt dann darauf an, wie man argumentiert. Wenn dieser "kleine Teilbetrag" offensichtlich rechtswidrig berechnet wurde, ist es natürlich besonders einfach.
    Man sollte sich eben immer was einfallen lassen, ganz ohne Argumentation geht es nicht.
    Aber wenn man diesen Teilbetrag halbwegs sinnvoll begründet, darf der Anbieter den Anschluss nicht total sperren, er kann dann höchstens versuchen, diesen Teilbetrag einzuklagen, weil er meiner Begründung nicht folgen kann. Eine Vollsperre ist in diesen Fällen immer unangemessen, wird aber meist vom System ganz automatisch eingerichtet und auch von den Sachbearbeitern in der Regel nicht in Frage gestellt, da helfen die schönsten schriftlichen Argumentationen nichts, da hilft nur die Sonderkündigung (Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses usw...)

  • e-Plus hatte mich mal wegen 20 Mark gesperrt.


    Nach über einem Jahr war e-Plus nämlich eingefallen, dass sie mir ja zwischenzeitlich eine neue SIM zugesandt hatten, und diese gar nicht berechnet wurde. Ich bekam auch keine Rechnung o.ä. für die 20 Mark, es wurde direkt gesperrt. Erst durch Anruf bei der Kundenbetreuung erfuhr ich dann, dass ich bitte die 20 Mark bezahlen soll, um wieder freigeschaltet zu werden. Die Sperrgebühren würde man mir freundlicherweise erlassen, da ich ja bisher mangels Rechnung keine Möglichkeit hatte, die 20 Mark zu bezahlen.


    Ich habe dann telefonisch auch auf den entsprechenden Absatz in den AGBs (... wenn der Kunde mit mindestens xx Mark in Rückstand...) verwiesen, wonach die Sperre vertragswidrig war. Antwort der Hotlinerin: "Tja, dann halten wir uns wohl nicht an unsere AGB. Das ändert für Sie aber nichts. Wenn sie bezahlen, heben wir die Sperre auf."


    Für diese Unverschämtheit hat e-Plus seit dieser Aussage keinen Pfennig mehr von mir gesehen. Die ausserordentliche Kündigung war mit insgesamt zwei Schreiben erledigt. Auf noch offene Rechnungen wurde verzichtet.

  • Naja, wenn man weiß wieviel Millionen den Unternehmen jährlich durch Nichtzahler verlorengehen, dann kann ich für die schnellen Sperrungen ein gewisses Verständnis aufbringen. Klar triffts dann auch mal Kunden, die eigentlich zuverlässig sind oder dem Netzbetreiber passiert ein Fehler.


    Und nur weil der Nb einer außerordentlichen Kündigung zustimmt, heißt das nicht das er den Kunden im Recht sieht. Hier wird einfach nach Wirtschaftlichkeit gerechnet, ob es sich überhaupt lohnt, wegen ein paar Euro mit dem Kunden zu streiten. Wenn nicht, lässt man ihn halt gehen, alles andere verursacht ja weitere Kosten. Ist der Fall aber eindeutig und es geht evtl. um mehr, dann gehen die auch vor Gericht. Das endet in der Regel mit einem Vergleich bzw. einer Zahlung des Kunden, da natürlich vorher genauestens geprüft wird, wer im Recht ist.
    Ausnahmen bestätigen die Regel :)


    Normalerweise kommt es aber gar nicht soweit.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!