Unberechtigtes Parkknöllchen

  • Im Rahmen des starken Schneefalls gab es vor ein paar Wochen im Fernsehen (keine Ahnung wann und wo) einen Beitrag über zugeschneite/verwehte Verkehrszeichen. Da hieß es, das diese nach wie vor gelten und man diese entspechend beachten muß. Linien auf Straßen sind IMHO dann auch nicht anders einzuordnen. Aber Einspruch erheben kann man ja mal, kost ja nix. Versuch macht klug ;)

  • Persönliches Vorsprechen beim Sachbearbeiter ann ich auch empfehlen - ist psychologisch vermutlich auch viel schwerer hart zu bleiben, als wenn da ein Widerspruchsschreiben mit im Zweifel 1000mal gehörten Argumenten kommt....

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Nun ist es mir auch mal passiert - ich habe ein Parkknöllchen bekommen. :mad:
    Ich habe innerstädtisch in einem Bereich geparkt, in der die Fahrbahnen durch eine durchzogene Linie voneinander getrennt sind, und ich habe zwischen meinem Fahrzeug und der durchgezogenen Linie keine 3m Platz gelassen.
    ABER: als ich mein Fahrzeug früh morgens dort abstellte, war die Straße von einer verschneiten Eisschicht bedeckt, so dass ich beim besten Willen keine durchzogene Linie ausmachen konnte. :eek:
    Eigentlich sollte das als Begründung ausreichen, damit das Verfahren eingestellt wird, oder?


    Zahl den Zehner und gut ist.
    Vermutlich war es eine Hauptstrasse , die dann i.d.R. diese Linien haben .


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"




  • Und du hast nicht erkannt, daß es eine Ausfahrt ist? Traurig!

  • eben. Erkannt, probiert, Glück gehabt. Kommt vor.


    Hab auch ne Knolle bekommen, weil ich bei nem Anwohnerparkplatz vergessen hatte, meine Besucherkarte ins Fenster zu legen. Dämlich, Knolle zu Recht. Aber fragen kann man ja trotzdem mal. Und wenn nicht: Pech gehabt, so spielt das Leben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Mal eine etwas andere Frage: Aber was macht Ihr, wenn Ihr über Nacht nur einen Parkplatz findet, wo man - eigentlich - bezahlen muss, aber der nette Parkautomat es nicht zulässt, dass man für den nächsten Tag "vor-zahlt"? :rolleyes:


    Konkret:
    - Hotelparkplatz war voll
    - um 23.20 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt
    - man hätte erst ab 0.00 Uhr für "morgen" zahlen können
    - ich hatte weder Lust, 40 Minuten zu warten noch vor dem Frühstück durch die halbe Stadt zu latschen, um den Automaten zu füttern
    - habe die Parkscheibe - auf halb 11 gestellt - reingelegt und gehofft, dass das in Kombination mit meinem "fremden" Kennzeichen vielleicht als Hinweis erkannt würde, dass ich nachts zwar zahlen wollte, aber nicht durfte...
    - hatte natürlich trotzdem ein Knöllchen bekommen und habe die 5 € auch (mit einem entsprechenden Hinweis beim Verwendungszweck) bezahlt


    Aber trotzdem ärgere ich mich über dieses Technik. Ist das tatsächlich in anderen Städten so üblich? Hier in Berlin kann ich imho überall "überzahlen", so dass das gleich für den kommenden Tag angerechnet wird.

  • moin moin,...


    bei *uns*, hier in Braunschweig, nehmen die Groschengräber zu jeder Tages- und Nachtzeit das Geld entgegen. Bei Bezahlung ausserhalb der entgeltpflichtigen Zeit wird die Parkzeit auf den darauffolgenden, neu beginnenden entgeltpflichtigen Zeitraum abzugsfrei "übertragen".


    Gruesse vom KURTi

  • Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    - habe die Parkscheibe - auf halb 11 gestellt - reingelegt und gehofft, dass das in Kombination mit meinem "fremden" Kennzeichen vielleicht als Hinweis erkannt würde, dass ich nachts zwar zahlen wollte, aber nicht durfte...


    Das finde ich ziemlich geil. Hast du wirklich geglaubt, dass das irgendeine Politesse interessiert bzw. dass das verstanden wird? Ich glaube, in diesem Fall hilft wirklich nur früh aufstehen. Wobei: 5€ hätte ich dann einfach gezahlt, bevor ich früh morgens durch die Stadt dackeln muss.

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