Oh soviel Text, ich machs mal kurz :p
ZitatOriginal geschrieben von nicht-die-Mama
... ich möchte Dich nicht Deiner Illusionen berauben, aber es ist sogar seine Pflicht. Das kiffen und den möglichen Schaden den der Kiffende daraus zieht ist dem Kiffenden überlassen, ABER Autofahren und Flashback vertragen sich gar nicht gut, kommt hinzu daß eine Person wie ein BW Arzt davon Kenntniß hatte und es hätte durch eine Meldung verhindern können, sieht die Sachlage schon anders aus. Im eigenen Interesse des Arztes wird er sich nicht Nachteilig für sich selbst verhalten
Nö ist Falsch. Tauch ich dort nüchtern auf und sage ich kiff ab und an 2-3 mal die Woche darf der Arzt nicht viel machen. Er kann verhindern das ich zum Bund oder Zivi komme. Er kann einem den Führerschein beim Bund verweigern (falls man ihn dort machen will). Er kann auch Auflagen für den Dienst vergeben. Er kann mir aber nicht dafür sorgen das mir Aufgrund dieser Aussage der Führerschein abgenommen wird!
Anderst siehts natürlich aus wenn ich mir vor der Musterung erstmal noch einen durchziehe und er das mitbekommt.
Zitat
Warum meinst Du denn das Drogenkonsum unter die Schweigepflicht fällt?... und wo ist der Unterschied zwischen halb-bekifft und voll-bekifft? Im Rausch ist im Rausch, da wirds schwer zu differenzieren ...
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Benutz mal Google und schau was die Schweigepflicht abdeckt ![]()
Zitat
Geht aber alles am Thema vorbei, Leute seht das nicht so eng mit Musterung und Bund und AGA, alles kein Beinbruch.
Ja gehn wir lieber wieder BTT und einigen uns darauf das wir uns Uneinig sind ![]()