ZitatOriginal geschrieben von Seufz
Vielleicht sind die Verbindlichkeiten von Eplus und anderen Vorlieferern noch zig-fach größer???
Den Inso-Verwalter juckt das Guthaben wenig, denn die Wahrscheinlichkeit, das jemand dies Guthaben zur Tabelle anmeldet ist extrem gering und der Betroffene schnell abgebügelt.
Wenn der Insolvenzverwalter Verbindlichkeiten loswerden kann, indem er einen Geschäftsteil abgibt, ist er dazu selbstverständlich gegenüber den anderen Gläubigern verpflichtet und er darf nicht mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten.
ZitatEr darf sogar das "Guthaben" nicht ohne weiteres weitergeben, da damit Guthaben den Gläubigern entgeht und jetzt wohl niemand mehr größer auflädt.
Süß, welche "Guthaben" sollen denn weitergegeben werden? Das Guthaben taucht als solches nur für die Kunden auf, für die Gesellschaft sind es Schulden gegenüber den Kunden. Wenn man also jemanden findet, der diese "Guthaben" übernimmt, sinken die Verbindlichkeiten. Dies darf der Insolvenzverwalter nicht nur, er muss es sogar tun, wenn er dadurch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft reduzieren kann.
Aber wie schon gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand gefunden wird. Das Solomo-Produkt ist so speziell und kompliziert, dass das wohl niemand kurzfristig so nachbauen kann. Und wenn man einen 08/15-9-Cent-Tarif anbietet, werden die Kunden scharenweise weglaufen und das Guthaben ausgezahlt haben wollen.