Umsatzsteuerfreiheit

  • Hallo zusammen,
    was würdet ihr mit Umsatzsteuerfreiheit anfangen?
    Hintergrund ist der, dass ich die Möglichkeit habe, diese in Anspruch zu nehmen (wenn ich mich selbstständig mache), aber mir nicht so recht vorstellen kann, was ich damit machen sollte...
    Hoffe auf konstruktive Ideen...
    Vielen Dank,
    Gruß
    Schurke2000

  • Was willst Du denn damit anfangen? Du weisst auf Deinen Rechnungen keine MwSt aus (und bist damit schonmal bei vielen Kunden aus dem b2b Bereich ganz weit hinten) und kannst im Gegenzug bei den Einkäufen keine Vorsteuer ziehen.. Sehe nicht so ganz wo das jetzt toll sein soll...

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Und das ganze nur bis max 17k € Umsatz...und wenn Du drüber kommst, wirst Du nach zahlen müssen. Ich würde es nicht machen...

    nothing else

  • Ich gehe anhand der Beschreibung mal davon aus, dass Du auf die Kleinunternehmerregelung abzielst. Umsatzsteuerfreiheit gibt es nämlich noch in den verschiedensten anderen Variationen.


    Wie bereits gesagt, greift diese Regelung nur, wenn Du im Jahr nicht mehr als 17.000 € Umsatz machst. Vorteile gibt es nur bei den Anforderungen an die Rechnungsstellung und insgesamt ist der buchhalterische Aufwand etc. vermeintlich einfacher.


    Einen tatsächlichen Vorteil (auch noch in €) ausgedrückt hat man imho nicht, zumal einem dann auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug fehlt.
    Diese Regelung ist aus meiner Sicht daher nur für Personen geeignet die wirklich nebenbei noch ein Gewerbe ausüben, aber nicht wenn man als Selbstständiger seinen kompletten Lebensunterhalt damit verdienen will.
    Die 17 K € Umsatz sind dafür viel zu gering, denn Umsatz ist ja nicht = Gewinn und von den evtl. verbleibenen 9.000 € Gewinn/Jahr kann ja nicht wirklich jemand von leben.

  • Danke schon mal für die Antworten.
    Ich meine nicht diese Regelung für Kleinunternehmen sondern §4 Nr 19 UStg. Danach sind Blinde von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr als 2 Arbeitnehmer beschäftigen....
    Da ich von Kosten und Leistungsrechnung und so was nicht so die Ahnung hab, dachte ich mal, ich frage im ultimativen Forum nach :D
    Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat man also nur, wenn man Umsatzsteuer zahlt oder wie?
    Hoffe auf weitere Antworten...
    Gruß
    Schurke2000

  • na logisch. Du kannst Vorsteuer nur abziehen wenn Du im Gegensatz auch Umsatzsteuer ausweist.


    Ist doch klar, sonst hättest Du ja überall 19% mehr Gewinn :D


    IMHO gibt es für kleine Nebengewerbe mit sehr geringem Materialeinsatz sehr wohl einen guten Sinn das man auf den Umsatzsteuerausweis verzichtet. Denn damit ist man häufig mind. 19% günstiger als andere Anbieter und kommt trotzdem auf einen akzeptablen Stundenlohn. Natürlich nur wenn man einer Dienstleistungstätigkeit ohne viel Wareneinkauf o.ä. nachgeht.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Schurke2000


    Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat man also nur, wenn man Umsatzsteuer zahlt oder wie?


    Jein, dass sind dann noch wieder 2 paar Schuhe. Du kannst theoretisch zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn Du aber ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen hast nützt Dir das nichts weil Du nichts gegenrechnen kannst.
    Das Prinzip funktioniert ja so, dass Du gezahlte Vorsteuer (also die Umsatzsteuer die Dir andere berechnen) gegen die von Dir eingenommene Umsatzsteuer (also die von Dir an andere berechnete Steuer) gegenrechnen und musst nur noch die Differenz an FA abführen.


    Wenn Deine Umsatzsteuerzahllast aber eh schon 0 beträgt kannst Du davon natürlich auch nichts mehr abziehen und bleibst auf der gezahlten Vorsteuer sitzen.


    Bist Du selber denn Blind?

  • Zitat

    Bist Du selber denn Blind?


    Weil ich hier so fleißig mit schreibe? Nein, ich bin nicht blind, obwohl auch blinde hier mit lesen und mit schreiben könnten... dafür gibt es heutzutage die passende vorlese-software... Ich bin "nur" sehbehindert, aber mein Frau ist blind.
    Ich bin mit meiner Ausbildung grade fertig geworden (ne ganz normale Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter) und werde mindestens 1 Jahr übernommen... Ich wollte halt frühzeitig anfangen "etwas" zu planen, falls eine weitere Übernahme nicht möglich ist... Daher kam ich auf die Idee hier zu fragen...

  • Okay hätten wir das geklärt.


    Der von Dir angeführte § aus dem UStG bezieht sich nämlich erstmal nur auf völlig Blinde und entsprechende Blindenwerkstätten. Da Du geschrieben hast Du machst Dich selbständig (arbeitest also auf Deinen eigenen Namen) müsstest Du selbst diese Voraussetzungen (Blindheit) erfüllen um steuerfrei liefern zu können.


    Sollte das also irgendwann mal konkret werden bitte vorher noch mal bei kompetenten Stellen beraten lassen, nicht das das hinterher böse Überraschungen mit sich bringt.

  • Was ist so schlimm daran USt auszuweisen ? Ist doch ein durchlaufender Posten... :D

    nothing else

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