Darf o2 einfach das D1 Roaming abschalten?

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Aber O2 erbringt doch Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes. Nur nicht mehr an dem Ort, wo es peteradolf86 braucht. Solange O2 auch nur an einem Sender irgendwo in Deutschland D1-Roaming zulässt, ist den AGB genüge getan.


    Dir ist schon klar, daß sich die AGB auch anders auslegen lassen? Schließlich hat o2 es beim D1-UMTS-Roaming für nötig befunden explizit anzugeben, daß das UMTS-Roaming jederzeit gesperrt werden kann. Und den Hinweis gibt es eben beim GSM-Roaming nicht.


    EDIT:
    Oder mal ein Zitat aus der Broschüre von 06/2005, Seite 6:

  • Zitat

    Original geschrieben von tonkow
    doctore du bist mir lustig.

    Falls du mich meinst: Das dr in meinem Nick steht NICHT für die Abkürzung von Doktor.

    Zitat

    was die in ihren agbs stehen haben, interessiert mich nicht.

    Aber O2 und eventuell das Gericht.

    Zitat

    fakt ist, dass ich bei vertragsabschluß, volles d1 netz hatte.

    Richtig.

    Zitat

    jetzt habe ich keinen empfang mehr.

    Richtig.

    Zitat

    somit ist der vertrag für mich wertlos

    Richtig.

    Zitat

    und gegenstandslos geworden.

    Falsch!
    Du darfst brav bis Vertragsende den monatlichen Obolus (Handy-Kredit) an O2 weiter bezahlen.

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Dir ist schon klar, daß sich die AGB auch anders auslegen lassen?

    Ja. Kommt auf den Richter an. Vor Gericht und auf hoher See...

  • drSeehas


    das problem habe ja nicht nur ich, sondern wohl viele leute. der punkt ist bei mir der, dass o2 ihren leistungen nicht mehr nachkommt. was nützt mir ein handyvertrag, wo ich keinen empfang habe. den vertrag habe habe ich ja damals unter der premisse abgeschlossen, empfang zu haben.


    tonkow

  • Zitat

    Original geschrieben von tonkow
    das problem habe ja nicht nur ich, sondern wohl viele leute.

    Das glaube ich gerne.

    Zitat

    der punkt ist bei mir der, dass o2 ihren leistungen nicht mehr nachkommt.

    Der Punkt ist, dass alle Mobilfunkanbieter in ihren AGB stehen haben, dass sie ihren Leistungen NICHT ÜBERALL nachkommen müssen.
    Es gibt ja 4 Netze. Man sollte dann eines aussuchen, das am gewünschten Ort auch verfügbar ist.

    Zitat

    was nützt mir ein handyvertrag, wo ich keinen empfang habe.

    Nichts.

    Zitat

    den vertrag habe habe ich ja damals unter der premisse abgeschlossen, empfang zu haben.

    Dann hättest du diese Pr_ä_misse in den Vertrag aufnehmen sollen...


    PS: Ich bin auch mal auf O2 reingefallen...

  • Ich kann den Ärger nur zu gut verstehen und da nun das Roaming immer weiter abgeschaltet wird, werde ich wohl den Weg über die Kündigung gehen.


    Ich zumindest kann für mich nicht behaupten, dass mir guter Empfang zugesagt wurde. Klar hieß es damals vor 4 Jahren, das in Zonen, wo es kein o2 gibt das Roaming greift. Nur wenn ich nichts schriftlich habe, geh ich lieber das Risiko nicht ein. Ärgerlich aber was soll man tun.

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  • Vielleicht wollen die keine Kunden aus den käffern? Damit die dort keinen Netzausbau unternehmen müssen. Die Kundenzahl die o2 hat ist ja zu 80% nur aus Ballungsgebieten. In Dörfern kann man ja so gut wie keine o2 Karten erwerben.(außer Internet)

  • Ich kann da nur von Bayern bzw Oberpfalz berichten. Dort wird sehr wohl o2 vertrieben und angepriesen, immer noch mit den Aussagen, wir haben ja das Roaming, da haben sie genauso guten Empfang wie mit D1.


    Fakt ist aber, das zwar in den Städten o2 vorhanden ist, aber auf dem Land, kein Mast auf weiter Sicht.

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  • Vielleicht sollte man wirklich mal eine Liste mit betroffenen PLZ-Gebieten erstellen. Das würde vor Gericht vielleicht helfen, das Problem zu untermauern, bzw. aufzeigen, was für ein Ausmaß das Barring einnimmt.


    EDIT: Ich weiß, es ist LA-abhängig, aber damit kann ein Normalkunde nichts anfangen ;)


    EDIT 2: Denkfehler, ist ja aus der o2-Netzkarte ersichtlich ;)

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