Privathaftpflicht - Versicherungssumme/ Haftung bei Gefälligkeitshandlungen?

  • Re: Haftung bei Gefälligkeitshandlungen


    Hi Sebastian!


    Zitat


    Dort ist mir aufgefallen, dass fast alle Versicherer Gefälligkeitshandlungen ausschließen.


    Die meisten Gesellschaften bieten unterschiedliche Tarife an. B wie billisch, N wie normal und D wie dolle Bedingungen ;)


    In den preiswerten Verträgen ist die Haftung bei Gefälligkeiten i.d.R. ausgeschlossen (was den AHB = allgemeine Haftpflichtbedingungen = branchenweit einheitlicher Mindeststandard entspricht), in den teureren dafür oftmal als Erweiterung mit eingeschlossen


    Zitat


    Jetzt stellt sich für mich die Frage warum das so ist und vor allem ob ich in einem solchen Fall überhaupt verpflichtet bin den Schaden zu beheben.


    Du musst unterscheiden zwischen Innen- und Aussenverhältnis. Natürlich bist du dem Geschädigten nach dem Gesetz (BGB) schadensersatzpflichtig! Du zahlst dann nur halt aus eigener Tasche, weil deine Haftpflicht nicht für den Schaden eintritt...


    Zitat


    Wie sieht das ganze bei Ehrenämtern aus, die sind meist auch ausgeschlossen.


    Siehe oben: bei den besseren Tarifen mit drin!

  • Zitat

    Privathalftpflichversicherungen beginnen bei 1 Million Euro bis max. 3 Millionen Euro.


    Völliger Nonsens! Wie auch Erik Meijer schon schrieb. Heutige Deckungssummen liegen zwischen 5 Mio. € für die Sparbrötchen und 10 Mio. € für die Hypochonder.
    Deckungssummen von 1 -3 Mio. sind nu wirklich nicht mehr zeitgemäss, in den meisten älteren Verträgen aber noch zu finden (und bei den schlechteren Gesellschaften leider auch noch im Neugeschäft :()


    Zitat


    Und 1 Million sollten es schon.


    Qatsch! s.o.


    Zitat

    Ich bin mit 4 Millionen (2 Millionen privat und 2 Millionen Diensthaft) gut versichert.


    Aha! wo gibts denn so was? :confused:


    Zitat


    Selbstbeteiligung sollte 1000 Euro nicht übersteigen.


    Tolle Idee! :top: Normale SB´s bei PHV Verträgen liegen zwischen 0 und 250 €. Man kann aber gerne auch 95 % der Schäden selber zahlen, ich würde mich dann nur fragen warum ich für einen solchen Vertrag mehr als 5 € Jahresprämie zahlen sollte, hihi



    Du hast von Versicherungen nicht soooo viel Ahnung, oder?


    Das wichtigste wurde übrigens noch nicht erwähnt: Die Deckungssumme sollte nicht nur für Personen- und Sachschäden zur Verfügung stehen, sondern auch für Vermögensschäden!!!

  • Tipp:


    Bei Comfortplan den Tarif "Cp-Sondertarif Plus" ohne SB - macht 49,26€ / Jahr und schließt Gefälligkeitsschäden bis 2.500€ ein bei 10.000.000€ Versicherungssumme. :)


    VU ist die Axa.




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Bei Comfortplan den Tarif "Cp-Sondertarif Plus" ohne SB - macht 49,26€ / Jahr
    ...


    Das ist aber mal auch richtig teuer...
    Die Absicherung von Gefälligkeitsschäden halte ich zumindest in meinem Fall für unsinnig: Den 1000,- Euro Plasma faß ich einfach nicht mit an und was soll sonst wirklich teuer werden, worüber es dann Streit geben könnte? Man kann es auch übertreiben mit der Absicherung (und ich bin schon nah dran ;)).

  • Schau Dir alle (!) Leistungen des Tarifs an... das kostet woanders fast das Doppelte und mehr...


    (u.a. privater und beruflicher (!) Schlüssverlust bis 25.000€ gratis mitversichert, bewegliche Sachen, Forderungsausfall etc.)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Die Frage ist doch, ob man diese Einschlüsse auch wirklich braucht. Das muß aber jeder für sich selbst beantworten. Es gibt ja auch noch viele andere sinnvolle Versicherungen. Eine private Krankenhauszusatzversicherung als Kassenpatient halte ich zum Beispiel bei unserer heutigen Zwei-Klassen-Medizin für absolut notwendig, auch wenn ich darauf hoffe, die nie zu brauchen.
    Es gibt auch noch das andere extrem: Ein Freund von mir läuft bis heute immer noch ohne Haftpflichtversicherung rum und der hat zumindest sogar als Beamter das erste Examen Jura mit mir gemacht und sollte es da nun wirklich besser wissen. Also, sowas gibt es dann auch. :rolleyes:

  • Schau doch mal bei der VHV, der Klassik-Tarif enthält die gewünschte Haftung für Gefälligkeitsschäden, außerdem noch ne anständige Versicherungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden und was mir beim Abschluss meiner Haftpflicht sehr wichtig war, auch die Forderungsausfalldeckung und das zu nem anständigen Preis, wie ich finde.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Ausfallschutz


    Würdet ihr denn einen Ausfallschutz vereinbaren, also wenn mich jemand schädigt und nicht zahlen kann (weil z.B. keine Haftpflicht vorhanden)?

  • Re: Ausfallschutz


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Würdet ihr denn einen Ausfallschutz vereinbaren, also wenn mich jemand schädigt und nicht zahlen kann (weil z.B. keine Haftpflicht vorhanden)?


    Definitiv ja. Leider ist es in Zeiten von Hartz IV nicht so abwegig, dass dich jemand schädigt, der keine private Haftpflichtversicherung hat und von dem auch sonst nichts zu holen ist.


    Solltest du dann schwerer geschädigt sein, z.B. von einem Fahrradfahrer niedergestreckt und danach berufsunfähig, könnte das böse ausgehen.


    Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich auf jeden Fall.


    Allerdings zeigt es sich auch im Bereich der Risikoversicherungen immer mehr, dass der Wahlspruch "You get, what you pay for" sich auch hier bewahrheitet. Das letzte Billigheimerangebot wird sich bei der Schadenabwicklung auch als solches zeigen, denn keine Gesellschaft hat etwas zu verschenken.


    Aus dieser Sicht würde ich auch die "unbegrenzten Deckungssummen" sehen, denn "unbegrenzt" existiert einfach real nicht, das ist wie bei den Webserverangeboten mit "unbegrenztem Traffic". Im Zweifelsfall ist die Leistung dann nämlich doch begrenzt und vermutlich sogar auf weit weniger, als bei einer 10 Mio. Deckungssumme.

  • Hallo TTler,


    ich war gestern mit einem Freund was trinken. Seine Digicam lag am Rand auf dem Tisch.


    Beim erzählen habe ich sie dann mit meiner Hand runter geworfen und sie ist natürlich - wie soll es auch anders sein - genau aufs Objektiv gefallen.


    Lässt sich nicht mehr einfahren und hat auch einen kleinen Riß.


    Kann ich das so meiner Haftpflichtverscherung schildern, damit der Schaden reguliert wird? Oder habe ich keine Schuld weil die Kamera "so doof" lag.


    Möchte die Sache jedoch gerne übernehmen da ich den fehler schon bei mir sehe.


    Vielen Dank!


    Larry

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