Re: Haftung bei Gefälligkeitshandlungen
Hi Sebastian!
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Dort ist mir aufgefallen, dass fast alle Versicherer Gefälligkeitshandlungen ausschließen.
Die meisten Gesellschaften bieten unterschiedliche Tarife an. B wie billisch, N wie normal und D wie dolle Bedingungen ![]()
In den preiswerten Verträgen ist die Haftung bei Gefälligkeiten i.d.R. ausgeschlossen (was den AHB = allgemeine Haftpflichtbedingungen = branchenweit einheitlicher Mindeststandard entspricht), in den teureren dafür oftmal als Erweiterung mit eingeschlossen
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Jetzt stellt sich für mich die Frage warum das so ist und vor allem ob ich in einem solchen Fall überhaupt verpflichtet bin den Schaden zu beheben.
Du musst unterscheiden zwischen Innen- und Aussenverhältnis. Natürlich bist du dem Geschädigten nach dem Gesetz (BGB) schadensersatzpflichtig! Du zahlst dann nur halt aus eigener Tasche, weil deine Haftpflicht nicht für den Schaden eintritt...
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Wie sieht das ganze bei Ehrenämtern aus, die sind meist auch ausgeschlossen.
Siehe oben: bei den besseren Tarifen mit drin!