Kleiner Verkehrsunfall - Probleme bei der Schadensregulierung

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Mal ne Frage am Rande: Nimmt die Polizei nicht auch schon eine Gebühr, sofern sie bei einem Unfall gerufen wird? Zumindest bei Kleinigkeiten bzw. geringen Schäden stellt sich dann doch die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist...
    Klar, sofern der Unfallgegner dann mit einem überhöhtem Gutachten kommt, macht sich das dann vielleicht bezahlt, aber ich wollte nur mal wissen, wie das so grundsätzlich ist bei einem Hinzuziehen der Polizei.

    Das was du vermutlich meinst, nennt sich Steuergelder. ;)


    Andere Gebühren nimmt die Polizei nicht. Außer eben ggf. eine Verwarngebühr oder ein Bußgeld bei manchen verschuldeten Unfällen.

  • 250 € hören sich doch Spottbillig an, das würde ich anstandslos bezahlen selbst wenn da Zündkerzen abgerechnet werden.


    Ein Gutachter lässt normalerweise schon komplett lackieren wenn nur der kleinste Schaden/Abrieb am Fahrzeug des Geschädigten vorhanden sind. Mir hat jemand mal bei meinem alten 93er Clio die Zierleiste abgefahren und ausserdem waren minimale Spuren am Lack zu sehen die mit einmal drüberpolieren weg gewesen wären. Trotzdem bekam ich ein Gutachten über 900 € welches ich bei der gegnerischen Versicherung eingereicht habe. Die Summe wurde anstandslos bezahlt.

  • Ich würds auch meiner Versicherung melden mit dem Hinweis auf evtl. "zusätzlich" anfallende Kosten... ;)
    Sollte die Summe ok sein 8für die Versicherung) und nicht zu hoch, dann nachträglich selbst bezahlen und gut iss.
    Da du schuld bist müsstest du nen Gutachter (erstmal) selbst bezahlen, und das dürfte dann wirklich teurer als die 250€ werden... :(

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Blood2Man
    und es sich bei den Bolzen um ein Verschleißteil handelt


    Mal von allen anderen hier diskutierten Aspekten abgesehen: Einem Mechaniker der "Türbolzen" (also die den Scharnieren entgegengesetzt liegenden Teile?) als Verschleissteile bezeichnet würde ich auch nicht allzuviel Vertrauen entgegenbringen...

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Mal ne Frage am Rande: Nimmt die Polizei nicht auch schon eine Gebühr, sofern sie bei einem Unfall gerufen wird?


    Ja, nimmt sie falls nach ihrer Meinung die Schuldfrage eindeutig ist. Zum Beispiel ist derjenige der einem anderen hinten drauf fährt für die Polizei immer der Schuldige und zahlt dafür (z.B. 30 €). Das hat aber nichts mit der Ansicht des Richters bezüglich der Schuldfrage zu tun, falls es bei der Regulierung des Schadens zu Streitigkeiten kommt. Dort kann dem anderen Unfallteilnehmer eventuell eine erhebliche Mitschuld zugesprochen werden!


    Zitat


    Zumindest bei Kleinigkeiten bzw. geringen Schäden stellt sich dann doch die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist...
    Klar, sofern der Unfallgegner dann mit einem überhöhtem Gutachten kommt, macht sich das dann vielleicht bezahlt,


    Nein und nein!
    Erstens: Nein, ist NICHT notwendig!
    Zweitens: Schuldfrage im Streitverfahren hat nichts mit der Ansicht der Polizei zu tun!


    Zitat

    Original geschrieben von stonecold
    250€ ist ein bißchen wenig um die Versicherung zahlen zu lassen. Deine Freundin wird hochgestuft und das wird warscheinlich schnell die 250€ übersteigen . Aber ein Versicherungskaufmann kann das mit seine Programmen ganz schnell durchrechnen.


    braucht er nicht durch zu rechnen- rechnet sich nämlich nicht!
    Melden solltet ihr es trotzdem auf jeden Fall, weil: ein Teil der Haftpflichtversicherung ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter! Ihr müsst allerdings aufpassen, das die Gesellschaft nicht einfach reguliert, ohne euch im Vorfeld zu informieren. Viele Gesellschaften haben nämlich einen geheimen Wert, bis zu dem sie einfach zahlen ohne nachzufragen, weil die aufwendige Bearbeitung eines Schadens mehr kosten verursacht, als die stillschweigende Regulierung nicht berechtigter Ansprüche! Insofern solltet ihr eurer Gesellschaft ein so genanntes Regulierungsverbot auferlegen.

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