ZitatOriginal geschrieben von knocker
Mal ne Frage am Rande: Nimmt die Polizei nicht auch schon eine Gebühr, sofern sie bei einem Unfall gerufen wird? Zumindest bei Kleinigkeiten bzw. geringen Schäden stellt sich dann doch die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist...
Klar, sofern der Unfallgegner dann mit einem überhöhtem Gutachten kommt, macht sich das dann vielleicht bezahlt, aber ich wollte nur mal wissen, wie das so grundsätzlich ist bei einem Hinzuziehen der Polizei.
Das was du vermutlich meinst, nennt sich Steuergelder. ![]()
Andere Gebühren nimmt die Polizei nicht. Außer eben ggf. eine Verwarngebühr oder ein Bußgeld bei manchen verschuldeten Unfällen.