fristlose Kuendigung bei Schimmelbefall in Mietwohnung?

  • Nein. Habe eine Waschkueche unten!


    Gekocht wird hier vllt. 1 mal die Woche. Duschen tu ich auf der Arbeit!
    Das kann eigtl. nur am Bau liegen. Der Vermieter hat letztens mit nem
    Messgeraet 80° Luftfeuchtigkeit gemessen! Innerhalb 20Min. Stosslueften
    reduzierte sich die Luftfeuchtigkeit lediglich um 1% .. Wie lang soll ich denn teagl. lueften?


    Danke schonmal fuer eure Antworten!



    Gruß, bastiii

    - bastiii -

  • Bis vor ca. 2 Wochen waren die Heizungen noch aus. HAbe meinen Vermiter bnachrichtigt, dass er sie anmachen soll. Seit dem wird immer auf Stuf 2 geheizt. Sollte eigtl. reichen, mMn. Allerdings sollte ne Wohnung auch nicht nach 1 Woche "nicht-heizen-und-lueften" anfangen zu schimmeln. Was macht man sonst im 3-woechigen Urlaub??



    LG, bastiii

    - bastiii -

  • Sag das nicht deinem Vermieter. Man muss mindestens 15,xx Grad haben (bei üblicher Luftfeuchte), weil man sonst den Taupunkt unterschreitet und die Luftfeuchtigkeit an den Wänden kondensiert. Bei erhöhter Luftfeuchte muss es noch wärmer sein. Je höher die Lufttemperatur, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen.

  • Hi,


    jetzt mal abgesehen davon, woher das Problem kommt, aber gesund kann das sicher nicht sein. Dagegen ist ein Camembert ja gar nix.
    Sieh zu dass Du da schnellstens rauskommst!

  • Danke fuer den Tip! Habe zum 15.12. meinen neuen Mietvertrag unterzeichnet. Hoffe, dass ich das bis dahin noch aushalte!



    LG

    - bastiii -

  • Ich denke, fahrsfahrwerkraus hat die passende Erklärung geliefert!


    Sobald da feucht an der Wand ist, fängt das über kurz oder lang an zu gammeln.


    Zudem, so einen Schimmelbefall bekommt man durch einfaches Lüften nicht mehr weg.
    Wenn das mal im Mauerwerk drin ist - dann wirds komplizierter!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Wieso muss eigentlich ICH als MIETER beweisen, dass der Schimmel NICHT durch mich verursacht wird? :confused:


    Die Wohnung gehört dem VERMIETER, ich miete sie ja nur. Wenn es in meiner Wohnung schimmeln würde und ich mit gutem Gewissem sagen könnte, dass ich nichts falsch mache (und das scheint ja hier der Fall zu sein), dann erwarte ich selbstverständlich vom Vermieter, dass er sich um die Beseitigung kümmert. Ein eventuelles Gutachten darf er gerne anfertigen lassen - auf SEINE Kosten selbstverständlich. Wenn sich dann am Ende herausstellen würde, dass man doch selbst Schuld ist, dann dann der Vermieter die Kosten ja immernoch weiterbelasten.


    Eine Rechtsschutz ist in diesem Falle - so wie überhaupt grundsätzlich - natürlich Pflicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Weil Du als Mieter derjenige bist der (s)einen Anspruch auf Mietminderung/Mängelbeseitigung/fristlose Kündigung geltend machen will.


    Und bei uns in D gilt nun mal der Grundsatz, dass der der etwas will dies auch beweisen muss. Und wenn man sich seiner Sache so sicher ist, dass man beweisen kann das man selbst nicht Schuld hat, dann kann man doch auch die Kosten für ein Gutachten vorstrecken, zahlen muss das im Endergebnis ja auch der Vermieter. Blöd nur wenn das Gutachten dann nicht so ausfällt wie gewünscht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Weil Du als Mieter derjenige bist der (s)einen Anspruch auf Mietminderung/Mängelbeseitigung/fristlose Kündigung geltend machen will.


    Die Miete mindern kann ich, indem ich dem Vermieter nach angemessener Fristsetzung einfach formlos mitteile, dass ich ab demunddem die Miete um soundsoviel mindere und dies dann tue. Einen Anspruch darauf muss ich nicht geltend machen.


    Wenn sich umgekehrt der Vermieter dann gegen die Mietminderung wehren will, muss er beweisen, dass ich keinen Grund für die Mietminderung hatte - also z.B. durch ein zunächst von ihm selbst zu zahlendes Gutachten.

    Zitat

    Und bei uns in D gilt nun mal der Grundsatz, dass der der etwas will dies auch beweisen muss.


    Richtig. Und wer will hier was? Der VERMIETER! Er will nämlich für die von ihm vermietete Mietsache den vereinbarten Mietzins haben. Und wenn sich die Mietsache nicht im vereinbarten bzw. einem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet, bekommt er halt weniger Miete. Und wenn er die volle Miete will, dann muss er beweisen, dass sich die Mietsache im vereinbarten bzw. dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet.


    Überleg doch mal - das Prinzip der Mietminderung würde doch ad absurdum geführt, wenn der Mieter erst ein Gutachten einholen müsste, um zu beweisen, dass der im Recht ist.

    Zitat

    Und wenn man sich seiner Sache so sicher ist, dass man beweisen kann das man selbst nicht Schuld hat, dann kann man doch auch die Kosten für ein Gutachten vorstrecken, zahlen muss das im Endergebnis ja auch der Vermieter.


    Ja, KÖNNTE man. Muss man aber nicht.

    Zitat

    Blöd nur wenn das Gutachten dann nicht so ausfällt wie gewünscht.


    Ja, das wäre dann in der Tat blöd. Vor allem dann, wenn das Gutachten vom Vermieter in Auftrag gegeben wurde - dann wäre es nicht nur blöd, sondern auch nicht gänzlich unerwartet... ;) Glücklicherweise ist natürlich auch ein Gutachten kein Teil der 10 Gebote und kann daher angefochten werden - was natürlich für beide Seiten gilt. Deshalb ist eine Rechtsschutz wie gesagt Pflicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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