ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Wenn sich umgekehrt der Vermieter dann gegen die Mietminderung wehren will, muss er beweisen, dass ich keinen Grund für die Mietminderung hatte - also z.B. durch ein zunächst von ihm selbst zu zahlendes Gutachten.
Nein im Streitfall musst Du als Mieter beweisen, dass Du zur Minderung berechtigt gewesen bist.