fristlose Kuendigung bei Schimmelbefall in Mietwohnung?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn sich umgekehrt der Vermieter dann gegen die Mietminderung wehren will, muss er beweisen, dass ich keinen Grund für die Mietminderung hatte - also z.B. durch ein zunächst von ihm selbst zu zahlendes Gutachten.


    Nein im Streitfall musst Du als Mieter beweisen, dass Du zur Minderung berechtigt gewesen bist.

  • Danke fuer die Antworten Jungs.


    In welcher Hoehe koennte man so eine Mietminderung durchsetzen?





    LG!

    - bastiii -

  • Zitat

    Original geschrieben von bastiii
    Danke fuer die Antworten Jungs.


    In welcher Hoehe koennte man so eine Mietminderung durchsetzen?


    LG!


    Jede Minderung bringt Streit mir sich, da sich jeder im Recht fühlt! Da du aber gerade eh ausziehen willst zum 15.12, würde ich mir vielleicht überlegen es nicht zu tun, da du ja auch noch ein Kaution im Raum stehen hast. Ist Abschätzungssache...

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nein im Streitfall musst Du als Mieter beweisen, dass Du zur Minderung berechtigt gewesen bist.


    Wenn du Schimmel in der Wohnung hast, ist sie in ihrem Wohnwert gemindert bzw. verliert ihn je nach Befall ganz. Miete zahlst du fürs Wohnen, also kannst du auch die Miete mindern, wenn Schimmel in der Wohnung ist.


    Beweisen musst du nur, daß es Schimmel gibt, nicht, wo der herkommt-das ist für die Mietminderung erstmal irrelevant.


    Ist der Vermieter der Meinung, daß der Mieter den Schimmel verursacht hat, dann muss er ihm das nachweisen.


    So wie die Fotos aussehen wird das aber an der Wohnung liegen bzw. irgendwo tritt da Wasser ein-so dicken Schimmel kann man durch falsches Lüften ja eigentlich nur heranzüchten, wenn man nie lüftet, die Heizung hochballert und dauernd irgendwo Wäsche trocknet oder Wasser kocht.


    Solange man da wohnen muss würde ich die Schimmelecke mit Plastikfolie abdecken, so hindert man die Sporen wenigstens am wandern. Und bei Auszug nen Atemschutz tragen, wenn man die Tüte wieder abmacht-die Klamotten die man dabei trägt ggf. wegwerfen.


    Die Miete würde ich nicht mindern, ist den Aufwand für die kurze Zeit nicht wert.


    Als Tipp würde ich dem Mieterverein deiner Stadt beitreten und dich dort beraten lassen. Kostet so um die 70 Euro für ein Jahr und Rechtsberatung bekommst du inklusive, die machen auch den Schriftverkehr für dich.

  • Oh Herr, schmeiss Hirn vom Himmel... :rolleyes:


    Also, noch mal klar, deutlich, langsam und auf deutsch:


    Wer in D einen Anspruch -auf was auch immer- erhebt (juristisch), ist nachweispflichtig, das er den Anspruch zu Recht erhebt! Das ist so, das war so und das wird (hoffentlich) immer so sein...


    By the way: kennst du den Spruch "in dubio pro reo" bzw. weisst du, was er bedeutet?


    Wenn jemand eine Mietminderung vornehmen will, MUSS er das erstens schriftlich tun und zweitens begründen!


    bigblue:
    "Die Miete mindern kann ich, indem ich dem Vermieter nach angemessener Fristsetzung einfach formlos mitteile, dass ich ab demunddem die Miete um soundsoviel mindere und dies dann tue. Einen Anspruch darauf muss ich nicht geltend machen." ==> Quatsch! siehe oben


    pallmall:
    "Beweisen musst du nur, daß es Schimmel gibt, nicht, wo der herkommt-das ist für die Mietminderung erstmal irrelevant. Ist der Vermieter der Meinung, daß der Mieter den Schimmel verursacht hat, dann muss er ihm das nachweisen." ==> Nonsens!


    bigblue:
    "Richtig. Und wer will hier was? Der VERMIETER! Er will nämlich für die von ihm vermietete Mietsache den vereinbarten Mietzins haben."


    Genau! und das ist sein gutes recht, weil das steht so im Mietvertrag, den schliesslich beide Parteien unterzeichnet haben... :)


    bigblue:
    "Die Miete mindern kann ich, indem ich dem Vermieter nach angemessener Fristsetzung einfach formlos mitteile, dass ich ab demunddem die Miete um soundsoviel mindere und dies dann tue. Einen Anspruch darauf muss ich nicht geltend machen.


    Und wenn sich die Mietsache nicht im vereinbarten bzw. einem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet, bekommt er halt weniger Miete. Und wenn er die volle Miete will, dann muss er beweisen, dass sich die Mietsache im vereinbarten bzw. dem gesetzlich vorgeschriebenen Zustand befindet."


    Hallo? Geht´s noch? Wollen wir dein Beispiel mal schön zu Ende denken: Stell dir vor, dein Arbeitgeber teilt dir einfach mal so eben formlos mit, das er ab kommenden Monat die Gehaltszahlung an dich einstellt (begründen braucht er das ja nach deiner Auffassung sicher nicht, oder?). Du bist dann der Depp, der den Nachweis erbringen muss, das du in den letzten 31 Tagen deiner Arbeitspflicht in jeder Sekunde nachgekommen bist, was ja sicherlich kein Problem darstellt, da du ja jeden Handgriff fein säuberlich protokollierst und damit jederzeit "gerichtsverwertbar" zur Hand hast? Oder etwa doch nicht??? :D

  • Zitat


    Hallo? Geht´s noch? Wollen wir dein Beispiel mal schön zu Ende denken: Stell dir vor, dein Arbeitgeber teilt dir einfach mal so eben formlos mit, das er ab kommenden Monat die Gehaltszahlung an dich einstellt (begründen braucht er das ja nach deiner Auffassung sicher nicht, oder?). Du bist dann der Depp, der den Nachweis erbringen muss, das du in den letzten 31 Tagen deiner Arbeitspflicht in jeder Sekunde nachgekommen bist, was ja sicherlich kein Problem darstellt, da du ja jeden Handgriff fein säuberlich protokollierst und damit jederzeit "gerichtsverwertbar" zur Hand hast? Oder etwa doch nicht???



    Das Bsp. steht in keinster Relation zum Topic! Ehrlich.



    Gruß, bastiii

    - bastiii -

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    So wie die Fotos aussehen wird das aber an der Wohnung liegen bzw. irgendwo tritt da Wasser ein-so dicken Schimmel kann man durch falsches Lüften ja eigentlich nur heranzüchten, wenn man nie lüftet, die Heizung hochballert und dauernd irgendwo Wäsche trocknet oder Wasser kocht.


    Naja, wenn er so gelüftet/geheizt hat, wie er es beschrieb (...nicht lüften und heizen für mehrere Tage) kann das schon sein. Die Wand wird durch nen Temperaturwechsel feucht, setzt leichten Gammel an und das wars dann auch schon.
    Ruck-Zuck hat man innerhalb weniger Tage nen fröhlichen Wandbewuchs.
    Wenn der erste Anflug an der Wand ist (das muss man am Anfang nicht mal so deutlich sehen), kann man "drauflüften" so viel man will - der Wandbewohner wächst weiter.

    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Solange man da wohnen muss würde ich die Schimmelecke mit Plastikfolie abdecken, so hindert man die Sporen wenigstens am wandern.


    Das zwar schon, aber züchtest Du mit Deiner "Abdichttechnik" unter der Folie ein tolles Biotop heran. Hat man ein paar Monate länger Zeit, kann man so nen Prima Froschtümpel in der Wohnung anlegen.


    Sowas würde ich jetzt als Vermieter z.B. als Vorsatz werten und hätte sicher keine schlechten Karten vor Gericht...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und bei uns in D gilt nun mal der Grundsatz, dass der der etwas will dies auch beweisen muss.


    Schön wärs, wenn's stimmen würd.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • noch mal kurz zum Ursprungsthema.


    Wie es der Zufall will kam heute die neue Finanztest und darin war folgender Text:


    --
    Nicht sofort fristlos kündigen


    Mieter dürfen nicht einfach fristlos kündigen und die Miete stoppen, wenn sie in ihrer Wohnung Schimmel an den Wänden entdecken und um ihre Gesundheit fürchten. Sie müssen dem Vermieter zuerst die Möglichkeit geben, den Schimmel innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigen zu lassen, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 182/06).
    Darauf dürfen Mieter nur dann verzichten, wenn der Schaden gar nicht behoben werden kann und eine Fristsetzung oder Abmahnung des Vermieters überflüssig wäre.
    --


    Zumindest über den letzten Satz werden die Gerichte und Gutachter streiten, ich behaupte mal das ein Mieter ohne fachliches Wissen dies nicht einfach behaupten kann.



    Grüße

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