fristlose Kuendigung bei Schimmelbefall in Mietwohnung?

  • Hallo Leute.



    Habe seit einiger Zeit nen Schimmelbefall in meiner Wohnung. Der Vermieter war schon hier und hat gemessen, dass die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist. Er konnte mir jedoch nicht sagen woher das kommt, ausser das ich falsch Luefte! (Natuerlich! Was soll er auch sonst sagen!) Ich koche nicht und dusche auf der Arbeit. Meine Waesche schimmelt an, meine Schuhe, etc.. Ich habe (BEVOR ICH DAS SAH) bereits gekuendigt zum 31.12., weil ich ne schoenere Wohnung gefunden habe. Meine Frage waere jetzt, ob ich schon VORZEITIG, bzw. die andere Kuendigung stornieren kann, und ne neue FRISTLOSE schreiben kann/darf?



    Gruß, bastiii

    - bastiii -

  • Ich würd dir gern was dazu sagen, aber sei bloß vorsichtig, dass dir dein Vermieter nicht den schwarzen Peter zuschiebt und bei der Abnahme sagt, dass du den Schimmel verursacht hast und dann noch die Entfernung bezahlen sollst.


    Überleg dir schon mal, wie du dem Vermieter beweisen kannst, dass der Schimmel aufgrund von baulichen Mängeln am Gebäude entstanden ist. Nicht selten enden Streitigkeiten um Schimmel vor Gericht.


    Gleiches gilt wahrscheinlich auch bei einem vorzeitigen Auszug. Beiweise dem Mieter, dass der Schimmel nicht von dir stammt.

  • Hey,


    also nen Kollege von mir hatte nen ähnlich gelagertes Problem.
    Der hat sich erstmal das Gesundheitsamt ins Haus geholt und bestätigen lassen das der Befall Gesundheitsschädigend ist. Durch die nette Dame vom Amt hat er auch herausgefunden das sie in diesem Wohnkomplex schon des Öfteren war.


    Naja und dann so schnell wie möglich raus. Fristlose sollte machbar sein. Es kann nicht schaden das vorher auch noch mit nem Anwalt durchzusprechen. Wenn du vllt. Student bist kannste über die Uni dir helfen lassen (Erstberatung) oder halt wenigstens dann beim Gericht Gerichtskostenhilfe beantragen.


    Und was auch wichtig wäre, versuche den Vermieter mal auf das Problem anzusprechen. Man kann zwar immer gleich mit der großen Keule schwingen, aber vllt. regeln das auch ein paar bestimmt Worte.


    Viel Erfolg.

  • http://www.presseanzeiger.de/m…n/recht-gesetz/237227.php


    Lt. BGH muss dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gegeben werden bevor eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.

  • Eine fristlosse Kündigung ist wahrscheinlich nicht möglich, aber eine Mietminderung könnte möglich sein. Mach das aber nur, wenn Du beweisen kannst, dass der Fehler bauseits besteht bzw. beim Vermieter liegt.



    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Ich dachte gerade mal wieder ich fall vom guten Glauben ab, als ich die Kommentare hier gesehen habe... :rolleyes:



    blackSHARK schreibt:
    "Fristlose sollte machbar sein."


    Jo, machbar schon... dafür braucht man einen Stift und ein Stück Papier! Allein - sie wird in dem Fall leider nicht gültig sein, deswegen kann der TE sich den Aufwand getrost sparen. :flop:


    "Und was auch wichtig wäre, versuche den Vermieter mal auf das Problem anzusprechen."


    Noch so ein toller Tip... wo der TE in seinem Eingangspost geschrieben hat, das der Vermieter schon da war... Wer Lesen kann ist klar im Vorteil! :top:


    Butterfly weiss auch was tolles beizutragen:
    "Eine fristlosse Kündigung ist wahrscheinlich nicht möglich, aber eine Mietminderung könnte möglich sein."


    Auch da ist es gottlob so, das dem Vermieter eine angemessene Frist zum Abstellen des Mangels eingeräumt werden muss. Es ist jetzt Mitte Oktober, zum Jahresende (d.h., in 10 Wochen) zieht er eh´aus... Wenn der TE mag kann, er sich aber gerne mit dem Vermieter herumärgern, ob er jetzt z.B. für die letzten drei Wochen im Dezember die Miete um z.B. 10 % kürzen darf. Und ob der Vermieter dann wirklich einen Teil der Kaution (in gleicher Höhe) wegen irgendwelcher angeblicher Mängel einbehalten durfte :D


    Leider kommt es in der Praxis (was ich dem TE hier keinesfalls unterstellen will) immer häufiger vor, das kurz vor Ende der Mietdauer noch mal eben schnell die Miete gemindert wird, oder angebliche Mängel auftauchen um schon mal "einen Teil der Kaution" in Sicherheit zu bringen... :confused:

  • Gerade der Nachweis, dass es Bauseitig ist, dürfte ohne entsprechenden Gutachter, gerade im Hinblick auf die hohe Luftfeuchtigkeit, sehr schwierig werden.


    Der Schuss kann sehr schnell nach hinten losgehen.


    Ich weiss, ich setze mich jetzt gleich dem Zorn vieler aus, aber, könnte es nicht evtl. sein, das es wirklich am Lüften oder ähnlichem liegt?


    Ich kann mir ehrlichgesagt jetzt nur schwer vorstellen, das, wie Du schreibst, selbst die Wäsche und Schuhe wegen örtlich begrenztem, baubedingten Schimmel, angammeln.


    Ich kenne bei Seiten. Ich war selbst schon mal in ner Wohnung, die wegen baumängeln geschimmelt hat und hatte auch später als Vermieter schon den Fall, wo's eben nicht an der Wohnung lag.


    Klar, ich kenne Deine Wohnung nicht, aber so krass, wie sich das anhört - da muss IMHO fast ein bisschen mehr dran sein...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Meiner Erfahrung nach klappt der Nachweis, daß Schimmelbefall bauseits verursacht wird (also Vermietersache) allenfalls in 10 bis 20% der Fälle.


    Das ganze muß meist durch ein (recht teures, Beträge ca. 2000 bis 3000 Euro) gutachten aufgeklärt werden. Ohne Rechtschutz ist hier das wirtschaftliche Risiko viel zu hoch. Mit Rechtschutz kannst du es mal probieren, allerdings frage ich mich da immer, obs den ganzen Aufwand im Endeffekt wert ist, aber das muß jeder selbst eintscheiden.

    Hier stand eine Signatur.

  • Hey..



    War vorhin beim Vermieter..
    Viel erreicht habe ich nicht. Er schickt jmd. raus, der sich das anschaut! Ggf. wollen die mir nen Bautrockner in die Bude stellen! :D :top: (Sind das Idioten!)



    BTW: Sieht das aus wie falsches Lueften?




    April 2007:






    Gestern:





    Nachdem der Vermieter das erste mal (April 2007) hier war und mir den Rat des Leuften's gegebn hat, habe ich dieses natuerlich auch regelmaessig getan. Das Lueften faellt also diesmal sicherlich vom Tisch!




    Gruß, bastiii

    - bastiii -

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